Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · 2009-03-19
Weber-Gobet Marie-Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2009-03-19
Wortprotokoll
Erwerbstätige ab dem 58. Altersjahr stehen im Zentrum dieser Vorlage. Die heute geltende Gesetzgebung bestraft diese Kategorie der Arbeitnehmenden, wenn sie nach Erreichen des reglementarischen Rentenalters von einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses betroffen sind, aber noch bis zum obligatorischen Rentenalter berufstätig sein wollen oder müssen. Ihnen steht nämlich aufgrund reglementarischer Bestimmungen ihrer Vorsorgeeinrichtung keine andere Wahl offen, als Rentenleistungen anstelle der Freizügigkeitsleistung zu beziehen. "Zwangsverrentung" heisst das Stichwort für diese Benachteiligung.
Die vorliegende Gesetzesänderung will diese Diskriminierung aus dem Weg räumen, d. h., ältere Arbeitnehmende sollen bei drohendem Arbeitsplatzverlust frei wählen können, ob sie vorzeitig in Pension gehen oder dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung stehen wollen. Finden sie einen neuen Arbeitsplatz, können sie ihre Freizügigkeitsleistung wiederum in die neue Vorsorgeeinrichtung einbringen und damit im Rahmen der reglementarischen Bestimmungen der neuen Vorsorgeeinrichtung von den Vorteilen der kollektiven Versicherung wie garantiertem Mindestzinssatz, Umwandlungssatz, reglementarischen Bestimmungen profitieren. Das macht Sinn, weil die Rente dann nicht lebenslänglich gekürzt wird, der kontinuierliche Aufbau der beruflichen Vorsorge dank des Einbringens der Freizügigkeitsleistung in die neue Vorsorgeeinrichtung nicht behindert ist, keine steuerlichen Nachteile aufgrund der Kumulation von Erwerbseinkommen und Altersleistung erwachsen und - last, but not least - allfällige Leistungen der Arbeitslosenversicherung nicht aufgrund von Rentenleistungen gekürzt werden.
Dem Anliegen, die Zwangsverrentung aufzuheben, schien bereits 2003 entsprochen zu werden, weil es in der 11. AHV-Revision enthalten war. Nun kommt es erst sechs Jahre später in die Zielgerade. Der Grund: Die angesprochene AHV-Revision wurde vom Volk im Mai 2004 abgelehnt. Das Problem wird jetzt ausserhalb des Prozesses der AHV-Revision über eine punktuelle Änderung des Freizügigkeitsgesetzes gelöst. Dies korrigiert sozialversicherungsseitige Fehlanreize mit positiven Anreizen und trägt dazu bei, Erwerbsfähige möglichst bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Arbeitsmarkt zu halten.
Erlauben Sie mir zum Schluss eine provokative Frage: Ist das heute angesichts steigender Arbeitslosenzahlen überhaupt sinnvoll? Ich beantworte die Frage mit Ja, weil aufgrund der demografischen Entwicklung der Anteil der jüngeren Arbeitnehmenden in Zukunft stark zurückgehen wird und die Finanzierung der Sozialwerke angesichts der zunehmenden Alterung sichergestellt werden muss. Diese Aufgabe kann zwar nicht allein durch die Partizipation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht werden, doch diese kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Trotz der gegenwärtigen schlechten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage müssen die entsprechenden Reformen heute an die Hand genommen werden, damit die Wirtschaft für die kommenden demografischen Veränderungen gerüstet ist. Bei einer guten Wirtschaftsentwicklung werden sich die Erwerbstätigen einer regen Nachfrage nach Arbeitsleistungen gegenübersehen. Daher lohnt es sich, eine selbstgestaltete, freie berufliche Aktivität nach dem 58. Altersjahr zu erleichtern.
Weder der Bundesrat noch die vorberatenden SGK bestreiten, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht; sie unterstützen die vorgeschlagene Lösung. Auch im Namen der grünen Fraktion kann ich Sie aus den vorher genannten Gründen nur dazu auffordern, dieser Änderung des Freizügigkeitsgesetzes zuzustimmen.