Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-19
Wortprotokoll
Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 10. Februar 2009 erneut mit der Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer auseinandergesetzt. Zur Erinnerung: Wir wurden in diesem Rat bereits mehrmals mit ähnlichen Anliegen konfrontiert. Der Unterschied zu den damaligen parlamentarischen Initiativen liegt darin, dass die Initiantin auf eine Zweckbindung der Erträge einer solchen Erbschafts- und Schenkungssteuer verzichtet. Die parlamentarische Initiative verlangt die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer, einer nationalen Schenkungssteuer für direkte Nachkommen. Dabei soll ein Freibetrag von einer Million Franken pro direktem Nachkommen festgelegt und der Ertrag hälftig zwischen Bund und Kantonen aufgeteilt werden.
Die Initiantin verweist auf die Vermögensstatistik und auf die neueste Publikation der Zahlen des Kantons Zürich, wonach sich das Vermögen des reichsten Prozents der Steuerzahler zwischen 1991 und 2003 - also vor der Finanzkrise - um 70 Prozent vergrössert hat. Da die ungleiche Verteilung der Vermögen sich durch die Weitervererbung dieser Vermögen weiter verschärft, sei die Einführung einer Erbschaftssteuer gerechtfertigt, dies umso mehr - so die Begründung -, als eine Erbschaftssteuer weder den Konsum noch die Arbeit belaste.
Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass jede Generation bewusst oder auch unbewusst Spuren hinterlässt, denn Nachkommen erben von früheren Generationen nicht nur wirtschaftliches, sondern auch kulturelles Kapital. Diese Prozesse des Erbens umfassen nicht nur finanzielle Transfers; Wissen und Fähigkeiten sind ebenso Teil der soziokulturellen Erbvorgänge. Bei der Beurteilung der parlamentarischen Initiative müssen drei Fragen im Vorfeld beantwortet werden: Die erste Frage betrifft das Ausmass und die Vermögensverteilung. Auf diese gingen die Initiantin und der Sprecher der Minderheit bereits näher ein; ich gehe dementsprechend nicht mehr auf diesen Teil ein. Die zweite Frage betrifft die Erbschaftsmotive, und die dritte Frage betrifft die sozialen Auswirkungen der ungleichen Erbchancen.
Die Kommission hat sich vor allem mit der ersten Frage, mit der Frage des Ausmasses und der Vermögensverteilung, auseinandergesetzt und die Ergebnisse der Nationalfondsstudie 52 zu den Erbvorgängen - die Studie der Ökonomen Stutz, Bauer und Schmugge, welche im Jahr 2007 erschienen ist - zur Kenntnis genommen. Jährlich werden in der Schweiz etwa 30 Milliarden Franken vererbt. Das entspricht 6,8 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Insgesamt wird heute also mehr geerbt als gespart. Es stimmt, dass die Erbsumme auch im internationalen Vergleich relativ hoch ist. Es gibt jedoch für diese Ausgangslage verschiedene Gründe. Ich möchte diese kurz in Erinnerung rufen; über diese haben wir auch in der Kommission gesprochen.
1. Im Gegensatz zu den Nachbarstaaten haben wir bis zur Finanzkrise keine Vermögensvernichtung als Folge von [PAGE 554] Krieg, Verstaatlichung, Inflation oder wirtschaftlichem Zusammenbruch erlebt.
2. Die Grundstückspreise und die Immobilienpreise in der Schweiz sind im europäischen Vergleich sehr hoch. Dementsprechend gilt es hier in Erinnerung zu rufen, dass ein Drittel des vererbten Vermögens aus Immobilien besteht; das ist eine Besonderheit der Schweiz.
3. Die gute soziale Absicherung des Alters führt zu einer Reduktion des altersbedingten Vermögensverzehrs und somit zu einer Erhöhung der Erbsumme.
Bei der Beurteilung der parlamentarischen Initiative hat die Kommission die verschiedenen Faktoren wie die zukünftige Wohlstandsentwicklung, das Konsum- und Verbrauchsverhalten der nachkommenden Generationen, die steigenden Pflegekosten und die finanziellen innerfamiliären Transfers zu Lebzeiten thematisiert.
Die Kommissionsmehrheit verkennt die Existenz der sozialen Ungleichheiten nicht. Sie verweist aber auf die verschiedenen sozioökonomischen Analysen, welche die Einflüsse der sozialen Ungleichheiten identifizieren. Bildung spielt hier eine grosse und wichtige Rolle bei der Verteilung der Erbchancen, dort ist die zentrale Rolle zu orten. Somit ist auch gesagt, dass nicht das Geld, welches zuerst als Einkommen, danach als Vermögen versteuert wurde, sondern die Bildung sowie das Human- und Sozialkapital Hauptgründe für die soziale Ungleichheit sind.
Die Mehrheit der Kommission weist ferner auf die Mängel der Initiative hin: Erstens greift sie in die kantonale Hoheit ein, in die Kompetenz der Kantone. Es gibt nach wie vor drei Kantone, die direkte Erben besteuern; das sind nicht nur kleine Kantone wie Appenzell Innerrhoden, sondern auch die Waadt. Das hat auch Auswirkungen auf den neuen Finanzlastenausgleich. Zweitens schafft sie neue Ungerechtigkeiten, da sie nur die direkten Nachkommen betrifft und nicht jene, die in zweiter Linie stehen. Drittens macht die Initiantin keine Differenzierung bei der Verlassenschaft des Erblassers. Diese ist aber zwingend notwendig, denn je nachdem, ob man sogenannter Wertpapiererbe oder Immobilienerbe ist oder eine Unternehmensnachfolge antreten darf, sind die Auswirkungen sehr unterschiedlich. Die Initiative macht keinen Unterschied zwischen Unternehmens- und gewöhnlicher Vermögensnachfolge.
Die Minderheit der Kommission beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie weist darauf hin, dass die Erbschaftssteuer weder die Arbeit noch den Konsum belaste und dem Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gerecht werde. Sie weist auch darauf hin, dass die Abschaffung der kantonalen Erbschaftssteuern - wir haben es von Herrn Fehr gehört - eine Folge des interkantonalen Wettbewerbs sei und viel eher der eigentliche Grund dafür sei, eine nationale Erbschaftssteuer einzuführen. Sie geht ferner davon aus, dass eine Umverteilung des Erbvermögens zu einer Verringerung der Vermögenskonzentration in wenigen Händen führen würde und vor allem dass der Ertrag einer nationalen Erbschaftssteuer, die hälftig den Kantonen und dem Bund zugutekäme, die Finanzierung verschiedener Projekte ermöglichen würde und/oder zur Sanierung der Sozialwerke verwendet werden könnte. Danach würde die Steuerlast des Mittelstandes reduziert. Sie verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Publikation des ehemaligen Steuerverwalters des Kantons Zürich, Herrn Kissling, der aufzeigt, dass die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer eine positive Auswirkung auf die Steuerlast eines grossen Teils der Bevölkerung hätte.
Die Minderheit der Kommission sieht darin auch einen Beitrag zur Schaffung von sozialer Gerechtigkeit. Zudem verweist sie auf den sehr hohen Freibetrag von einer Million Franken, der dazu führen würde, dass lediglich ein kleiner Teil der Bevölkerung, sprich 170 000 Personen, davon betroffen würde. Auch unterscheidet sich diese Initiative von den früheren zu diesem Thema, weil sie keine Zweckbindung enthält.
Wir haben diese Argumente im Vorfeld gehört, und es ist naheliegend, dass sich die Mehrheit der Kommission dieser Argumentation nicht anschliesst, auch deswegen nicht, weil die parlamentarische Initiative ein Eingriff in die kantonale Hoheit ist. Diese Argumentation beinhaltet ein merkwürdiges Verständnis von Steuergerechtigkeit im Sinne des Steuersubjektes. Ich bin nicht sicher, ob die Schwelle von einer Million Franken standhalten würde, wenn wir bis vors Bundesgericht gingen und die Frage der Steuergerechtigkeit hinterfragen würden.
Das ist ein weiterer Grund für die Mehrheit der Kommission, Ihnen diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie zog ein ganz klares Fazit: Mit 16 zu 8 Stimmen beschloss die Kommission, der parlamentarischen Initiative Wyss Ursula keine Folge zu geben.