Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2009-03-19
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-19
Wortprotokoll
Sie haben jetzt gerade auf sehr überzeugende Art und Weise mitgeteilt bekommen, warum eine nationale Erbschaftssteuer für die direkten Nachkommen der Verstorbenen sinnvoll wäre. Aus meiner Sicht ist es so, dass es keine intelligentere Steuer gibt als die Erbschaftssteuer. Im Unterschied zu anderen Abgaben belastet sie nicht die Arbeit, im Unterschied zur Mehrwertsteuer belastet sie nicht den Konsum. Sie belastet ausschliesslich Personen, die überhaupt nichts dazu beigetragen haben, dass es das zu erbende Vermögen gibt. Es waren andere, die die Leistung erbracht haben, die zu diesem Vermögen geführt hat, nicht diejenigen, die es mit dem Erbgang bekommen. Da ist doch die Forderung, dass auch die Allgemeinheit etwas von diesem Erbe haben sollte, nichts als legitim.
Für mich ist der Sturmlauf der bürgerlichen Fraktionen und Parteien gegen die Erbschaftssteuer vollkommen unverständlich, denn es gibt die Erbschaftssteuer ja in allen Kantonen. In allen Kantonen werden alle Erben ausser den direkten Nachkommen besteuert, also können Sie ja nicht im Grundsatz dagegen sein, denn sonst müssten Sie die Erbschaftssteuer in den Kantonen auch abschaffen. Bis vor kurzer Zeit gab es in allen Kantonen auch eine Erbschaftssteuer für die direkten Nachkommen. Sie ist nur als Ergebnis des unseligen Steuerwettbewerbs abgeschafft worden. Ein Kanton hat begonnen, hat sich einen Vorteil herausgeholt, dann sind alle anderen hinterhergelaufen und haben das Gleiche gemacht. Heute nun liegt ein riesiges Steuersubstrat brach. Dieses Geld muss von anderen aufgebracht werden.
Ich finde es entlarvend, dass Sie gegen diese Idee dermassen Sturm laufen; damit gebärden Sie sich hier einmal mehr als Interessenvertreter der Reichen und Superreichen. Die Initiative will ja nur die Millionenerben steuerlich erfassen, alle anderen nicht. Die grosse Mehrheit ginge steuerfrei aus, Frau Wyss hat Ihnen die Zahlen genannt. Ich sage Ihnen gerne noch eine andere: Ein Promille der Bevölkerung besitzt so viel Vermögen wie 86 Prozent der Bevölkerung. Das heisst, auf einen superreichen Menschen kommen in der Schweiz 860 gewöhnliche Sterbliche. Das ist die extrem ungleiche Vermögensverteilung, die wir in unserem Land haben, und das hat dann eben auch zur Folge oder hätte zur Folge, wenn man eine Erbschaftssteuer für die grossen Erbschaften einführen würde, dass je nachdem wie man sie ausgestaltet, ein ganz ansehnlicher Betrag von 2 bis 3 Milliarden Franken eingenommen werden könnte. Das ist keine Lappalie, sondern das fällt ins Gewicht.
Nun sagen Leute aus den bürgerlichen Fraktionen an diesem Punkt immer, sie wären schon für eine Diskussion zu haben, aber wir müssten unsererseits bereit sein, vielleicht andere Steuern abzuschaffen, die Vermögenssteuer oder was auch immer dann ins Spiel gebracht wird. Ich bin zwar persönlich nicht dieser Meinung, aber wenn Sie, die Sie so argumentieren, tatsächlich der Meinung sind, man könnte die Vermögenssteuer gegen die Erbschaftssteuer austauschen, dann müssten Sie doch dieser Initiative jetzt Folge geben. Das wäre der Einstieg dafür, denn es ist eine parlamentarische Initiative, und diese sind nicht in Stein gehauen, sondern da kann man nachher auch etwas daraus machen. Ich weiss, dass ich mir wahrscheinlich jetzt vergeblich die Mühe gemacht habe, zu Ihnen zu sprechen wie zu einer kranken Kuh, aber das macht nichts, wir bleiben an diesem Thema dran. Ich vermute auch, dass irgendwann in diesem Saal zu Ende gesprochen ist und wir mit der Idee der Erbschaftssteuer für Millionenerben den Weg der Volksinitiative beschreiten müssen.