Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-29
Wortprotokoll
Ich halte die von unserer Kommission vorgenommenen Änderungen gegenüber der Vorlage des Bundesrates trotz dem eben gehörten, glühenden Appell unseres geschätzten Herrn Vizepräsidenten Plattner für nicht eben glücklich ausgefallen. Entsprechend habe ich einen Antrag eingereicht, der versuchen soll, sowohl zwischen der ursprünglichen Version des Bundesrates und der Fassung unserer Kommission als auch zwischen den divergierenden Entscheiden der WAK-NR und der WAK-SR eine Brücke zu bauen.
Die Begründung im Einzelnen werde ich dann in der Detailberatung nachliefern, wobei es dann vielleicht zweckmässiger wäre, wenn zuerst Artikel 17a über die von der Stempelabgabe zu befreienden Anleger behandelt würde und erst nachher der Kreis der neu unter den Effektenhändlerbegriff von Artikel 13 fallenden Anleger definiert würde.
Zur Vorlage selber möchte ich nur sagen, dass ich sie voll und ganz unterstütze. Die Stossrichtung stimmt, Dringlichkeit ist geboten, aber wir sollten nun nicht einfach auf halbem Weg stehen bleiben, wie es unsere Kommission vorschlägt. Natürlich ist es auch mir klar, dass damit Mindereinnahmen bei den Steuern die Folge sein werden.
Aber vergessen Sie nicht, was vor Jahren bei den Anlagefonds wegen steuerlichen Handicaps vorgefallen ist. Vor allem wegen der Stempelabgabe wanderte ein enormes Volumen an Anlagefonds ab und kehrte trotz späterer Verbesserung unserer Gesetzgebung mit dem neuen Anlagefondsgesetz nicht mehr in unser Land zurück. Oder kommen wir bei der Stempelabgabe auf den Einmaleinlagenversicherungen, Herr Bundesrat Villiger, überhaupt auf die damals erhofften und in Aussicht gestellten Mehreinnahmen? Ein Zwischenbericht Ihrerseits zu dieser Einmaleinlagen-Stempelfrage würde mich heute sehr interessieren.
In diesem Sinn ist auch die Hochrechnung unseres Kommissionssprechers, Herrn David, zu relativieren. Er will jetzt schon auf die Million genau wissen, wie viel Steuerausfall die Anträge Schweiger und Reimann zur Folge haben werden. Aber, Herr Kollege David, in Ihrer Rechnung fehlt doch ein wichtiger Faktor, nämlich der Ausfall infolge Abwanderung von Marktanteilen, und das ist erst noch mit der Verlagerung von Arbeitsplätzen auf andere Finanzplätze verbunden; Frau Spoerry hat Ihnen das ausdrücklich geschildert. Nichts ist nämlich globaler und flexibler als der Fluss von Anlagegeldern, und dieser Fluss geht natürlich dorthin, wo die Kosten und Steuern - bei gleicher Sicherheit natürlich - am optimalsten sind. Viele Gelder der inländischen Vorsorge werden diesen Weg auch finden und begehen, Herr Kollege Plattner. Sie wollen es nicht wahrhaben, aber bestimmt wird ein Teil dieser anlagesuchenden Vorsorgegelder einen Bogen um die inländische Umsatzabgabe herum machen, zum Nachteil unseres Finanzplatzes, zum Nachteil unserer Arbeitsplätze, zum Nachteil unseres Finanzministers.
Sorge tragen zu unseren Bundesfinanzen ist natürlich auch ein prioritäres Ziel meiner politischen Linie - man soll mir da ja nicht etwas anderes unterstellen -, aber man kann diese Sorgfaltspflicht eben auch verletzen, indem man fiskalisch zulässt, dass profitable Marktanteile ins Ausland abwandern. Doch mehr dann zu meinem Antrag in der Detailberatung.