Grunder Hans · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2009-03-19
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Hegetschweiler aus dem Jahr 2002 hat aus heutiger Sicht nichts an Aktualität eingebüsst. Im Gegenteil, das Anliegen ist aktueller denn je. Im Dezember des letzten Jahres haben wir in diesem Saal die Mittel für kantonale Förderungsprogramme 2009 im Bereich Gebäudesanierungen richtigerweise von 14 auf 100 Millionen Franken erhöht. Die Änderung des CO2-Gesetzes, die nun vorliegt, ist nichts anderes als die logische Folge der im Dezember beschlossenen Massnahmen, um in diesem Bereich für die nächsten Jahre Kontinuität sicherzustellen.
Die Vorlage, die darauf abzielt, die CO2-Emissionen und den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu senken, entspricht einem absolut dringenden klimapolitischen Handlungsbedarf. Über 40 Prozent der Energie wird im Gebäudebereich verbraucht. Bei Bauten der neuen Generationen - das haben wir bereits gehört - wurde die Problematik der Energieeffizienz, aber auch jene betreffend die zu verwendenden Energieträger erkannt, so dass der Handlungsbedarf eindeutig bei den Altbauten oder bei jenen Bauten liegt, die eben älter als zwanzig, dreissig Jahre sind. Dort ist vor allem auch der Wirkungsgrad von Sanierungen am grössten. Gerade hier, wo die grösste Wirkung erzielt werden kann, fehlen den Hauseigentümern schlichtweg die nötigen Mittel. Wer überzeugt ist, dass die Klimaerwärmung existiert und zur Hauptsache durch zu viel CO2-Ausstoss verursacht wird, der muss bereit sein, dort Massnahmen zu unterstützen, wo der Erfolg am grössten ist, und das ist nun einmal beim Energieverbrauch im Gebäudebereich.
Mit dem Einsatz der vorgesehenen Mittel leisten wir also einen sehr wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele. Durch eine damit verbundene massive Verringerung des Energieverbrauchs leisten wir zudem einen grossen Beitrag an eine unabhängige und damit sichere Energieversorgung der Schweiz. Mit der Teilzweckbindung von maximal 200 Millionen Franken pro Jahr wird die Rückverteilung der CO2-Abgabe über gezielte Beiträge um ein Mehrfaches effizienter und zielgerichteter umgesetzt, als dies mit dem Giesskannenprinzip, wie z. B. über die Verbilligung der Krankenkassenprämie, erfolgen würde.
Zudem sei noch einmal erwähnt, dass die hier vorgesehenen Fördermassnahmen eben durch Umlagerung und nicht durch Mehrbelastung des Bundeshaushaltes erfolgen. Aufgrund der sich in aller Wuchtigkeit abzeichnenden Rezession schlagen wir mit der hier vorliegenden Gesetzesänderung wenigstens in der allernächsten Zeit zwei Fliegen auf einen Streich: Neben dem sehr wichtigen Beitrag gegen die Klimaerwärmung handelt es sich hier um ein sehr sinnvolles Förderprogramm gegen die Arbeitslosigkeit und damit um ein Programm, das einen grossen Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen leistet und damit für viele unserer KMU-Betriebe überlebenswichtig sein kann. Wenn wir bedenken, dass hier - und da teile ich die Meinung von Filippo Leutenegger überhaupt nicht - mit jährlich 200 Millionen Franken Beiträgen vom Bund und den Beiträgen der Kantone jährlich ein Investitionsvolumen ausgelöst wird, das die Milliardengrenze sicher überschreiten wird, können wir von der BDP nicht verstehen, dass dem Gewerbe und der Wirtschaft nahestehende Parteien hier in diesem Saal auf diese Vorlage nicht eintreten wollen.
Zum Schluss möchte ich doch auch noch erwähnen, dass durch die Umsetzung von Gebäudesanierungen schlussendlich auch die Mieter infolge Verringerung der Nebenkosten profitieren. An die Adresse von Kollege Rutschmann: Auch die Hauseigentümer und die Mieter gehören zum Volk, und von dorther betrachtet geht eben auch dieses Geld wieder zurück an die einzelnen Schweizer Bürger.
Die BDP-Fraktion ist klar für Eintreten und lehnt den Minderheitsantrag klar ab.
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Ich äussere mich auch gleich noch zu den einzelnen Anträgen: Die BDP-Fraktion unterstützt in der Frage der finanziellen Beteiligung der Kantone ganz klar die Haltung, dass die Auszahlung der Beiträge des Bundes an die Bedingung geknüpft sein muss, dass die Kantone sich ebenfalls beteiligen, und zwar mit der Hälfte der Beteiligung des Bundes, was für alle Kantone im Maximum 100 Millionen Franken betragen würde, wie das die Mehrheit der UREK in ihrem Entwurf auch gefordert hat. Wenn dieses Programm Erfolg haben soll, so kann es nicht angehen, dass die Kantone hier nicht auch ihren Beitrag leisten und damit auch echt in die Verantwortung genommen werden und eben nicht nur Verwaltungsaufwand betreiben. Sie leisten damit auf Kantonsebene ebenfalls einen Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen. Die BDP-Fraktion unterstützt in diesem Punkt also den Antrag der Minderheit Leutenegger Filippo.
Bei der Frage der Dauer dieser Teilzweckbindung unterstützt die BDP-Fraktion den Antrag der Kommissionsmehrheit. Eine auf fünf Jahre beschränkte Finanzhilfe greift eindeutig zu kurz. Damit wird die Wirksamkeit ganz erheblich eingeschränkt. Wenn man dabei beachtet, dass in dieser Zeit noch eine Evaluation durchgeführt werden soll, so erkennt man, dass das infolge der sehr kurzen Zeit schlicht keinen Sinn macht. Die Vorlage gemäss Kommissionsmehrheit verlangt nach einer abgeschlossenen Phase von fünf Jahren zwar ebenfalls einen Wirksamkeitsbericht. Dieser Bericht macht aber Sinn, weil er doch eine aussagekräftige Periode berücksichtigt. Sollte die Evaluation negativ ausfallen, ist es ja nicht verboten, entsprechende Sofortmassnahmen zu ergreifen.
Bei der Frage der Abgabebefreiung - Artikel 257a Absatz 3 - unterstützt die BDP-Fraktion den Streichungsantrag der Mehrheit, gemäss Bundesrat, da hier der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.