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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Herr Präsident - Verzeihung, Frau Präsidentin! Dabei sind wir so glücklich, dass Sie da oben sitzen, und ich als Frau bin die erste, die diesen Fehler macht ....

Bereits im Januar 1998, als die WAK eine zweitägige Sitzung an der Börse abhielt, wurden wir auf die Schwierigkeiten mit dem Stempel aufmerksam gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass unsere Börse im Moment noch von einem Vorteil profitiere, dass aber die Zeit absehbar sei, in welcher das Ausland aufgeholt haben werde. Wir haben damals wegen der prekären finanziellen Lage des Bundes auf dringende Massnahmen verzichtet, Kollege Leuenberger! Wir wussten aber, dass es nur eine Frage der Zeit sein kann, bis der Börsenstempel fallen muss.

Nun, die Zeit ist abgelaufen, und ein Reagieren unsererseits ist notwendig, denn im ersten Quartal 2001 wird der Handel mit Bluechips-Titeln von der Schweizer Börse an die Virt-x nach London verlegt. Das beinhaltet die Gefahr der Verlegung der Handelsabteilungen inländischer Banken ins Ausland, wo im Gegensatz zur Schweiz kein Stempel bezahlt werden muss. Ein Abbau von Kompetenz und Arbeitsplätzen droht. Ob das ein Grund ist, um dringlich zu reagieren, kann[PAGE 770] man unterschiedlich beurteilen. Für mich bleibt die Dringlichkeit das oberste Ziel.

Es geht also heute nicht mehr darum, ob wir den Börsenstempel abschaffen sollen oder nicht. Denn auch wenn wir nichts tun - verlieren werden wir den Börsenstempel so oder so. Erinnerungen an den Fehlentscheid beim Anlagefondsgeschäft werden wach, wo infolge einer Verlagerung nach Luxemburg der Anteil am Fondsgeschäft innerhalb kürzester Zeit von 60 auf 18 Prozent gesunken ist. Mit einer nachträglichen Korrektur konnte dieser Fehlentscheid nicht mehr korrigiert werden, und bekanntlich soll man gleiche Fehler nicht zweimal machen.

Es geht also heute nur noch darum zu entscheiden, ob der Ausfall für den Bund tatsächlich 500 Millionen Franken betragen soll oder ob es eine Möglichkeit gibt, den Ausfall - wie am "runden Tisch" versprochen - zu kompensieren. Die Diskussionen in der Kommission zeigten, dass die Variante des Bundesrates in der WAK keine Chance hatte. Im Bemühen, einen Kompromiss zu finden, der den dringendsten Anliegen des Finanzplatzes Schweiz Rechnung trägt, hat unsere Kommission die Möglichkeit gefunden, den Ausfall auf 218 Millionen Franken zu beschränken, indem wir die ausländischen und inländischen Anlagefonds, den ausländischen Vorsorgebereich und den Handel mit ausländischen Titeln an ausländischen Börsen entlasten und die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften und die Einrichtungen der Sozialvorsorge als Effektenhändler behandeln.

Diese Variante befriedigt zwar nicht, sie war aber die einzige Möglichkeit, das Dringlichkeitsverfahren durchzubringen, den Finanzplatz Schweiz nicht zu schwächen und Arbeitsplätze und Kompetenzen der Schweizer Börse und der Banken in der Schweiz zu belassen.

Unschön ist, dass bei diesem Antrag ausländische Pensionskassen und Lebensversicherer besser behandelt werden als unsere eigenen. Unschön ist weiter, dass ausgerechnet die berufliche Vorsorge bzw. deren Kunden - es sind ja immer die Kunden, die man belastet - weiterhin Abgaben bezahlen müssen.

Wenn ich heute diesem Antrag zustimme, dann nur im Bemühen, eine im Moment tragfähige Lösung zu finden - aber mit dem klaren Hinweis, dass es sich hier nur um einen Zwischenschritt handeln kann und dass bei der Überführung ins ordentliche Recht noch einmal darüber diskutiert werden muss, was alles definitiv befreit werden soll.

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2000-11-29 | Lexipedia | Lexipedia