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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-02

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, nimmt die GPDel die parlamentarische Oberaufsicht über den Staatsschutz und die Nachrichtendienste wahr. Sie legt den Schwerpunkt ihrer Prüfungstätigkeit auf die Kriterien der Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des von ihr beaufsichtigten staatlichen Handelns. Unser Präsident hat eingangs darauf hingewiesen, dass auch die Delegation in der neuen Legislatur eine starke personelle Erneuerung erfahren hat. Es sind vier neue Mitglieder dazugekommen, vier sind ausgeschieden. Inzwischen ist, wie Sie wissen, auch noch Herr Fasel, der Präsident der Delegation, aus dem Nationalrat ausgeschieden; wir haben jetzt also sogar ein fünftes neues Mitglied. Ich kann feststellen, dass sich die Delegation im ersten Jahr sehr gut zusammengefunden hat und dass alle Mitglieder sich sehr gut einbringen können. Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle ganz herzlich dafür danken.

Wegen des breiten Zuständigkeitsbereichs und wegen ihres Milizcharakters kann die Delegation natürlich nur eine Auswahl treffen. Sie erstellt ein Arbeitsprogramm; sie legt Prüfungsschwerpunkte fest. Die GPDel hat ihre Berichterstattung, wie Sie dem Bericht entnehmen können, auf die drei Themen beschränkt, die sie neben dem Courant normal im letzten Jahr stark beschäftigt haben: Es sind dies die Zusammenlegung der zivilen Nachrichtendienste in einem Departement, der Fall Tinner und die Isis-Datei und in diesem Zusammenhang insbesondere auch die Aufsicht und Oberaufsicht im Bereich des kantonalen Staatsschutzes. All diese Themen stehen auch im laufenden Jahr zuoberst auf unserer Geschäftsliste. Sie bleiben Prüfungsschwerpunkte. Es geht um die begleitende Oberaufsicht im Falle der Umsetzung des am 3. Oktober 2008 von beiden Räten verabschiedeten Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Im Falle Tinner erwartet die GPDel die Antworten des Bundesrates und des Bundesgerichtes auf ihre Empfehlungen, die sie in ihrem Bericht vom 19. Januar 2009 aufgestellt hat. Bei Isis läuft die Inspektion weiter, die, so hoffen wir, im Spätherbst dieses Jahres abgeschlossen sein sollte.

Die GPDel hat von ihrer Aufgabenstellung her am meisten mit dem VBS und weniger mit dem EJPD zu tun, nach der Zusammenlegung der Nachrichtendienste mehr als vorher; mit dem EJPD hat sie zwar immer noch zu tun, aber das VBS ist nun das Departement, mit dem wir am meisten zu tun haben. Wir haben mit Genugtuung festgestellt, dass sich die Prioritäten, die sich die GPDel gesetzt hat, mit denjenigen des neuen Chefs des VBS decken. Es sind dies - ich habe das bereits erwähnt -: die Umsetzung des ZNDG, bei Isis ist es auch die Inspektion über diese Datei. Die Fragen dazu: Wie funktioniert sie, und wird sie tatsächlich nach den [PAGE 14] Vorgaben des Gesetzgebers geführt? Und dann gibt es die ganzen aufsichtsrechtlichen Fragen.

Kurz zu diesen drei Themen: Was die Zusammenführung und Führung der Nachrichtendienste betrifft, so erinnern Sie sich zweifellos an die Debatte hier im Rat vom 11. Juli 2008, als er einstimmig den Entwurf Ihrer GPK angenommen hat. Das ZNDG definiert die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes. Im Ausland sind es die Aufgaben, bei deren Erfüllung sich der Strategische Nachrichtendienst (SND) bisher auf das Militärgesetz gestützt hat. Wegen der zunehmenden Ausrichtung auf die Bedürfnisse der zivilen Führung hat sich in den letzten Jahren jedoch die Tätigkeit des Auslandnachrichtendienstes über den inhaltlichen Rahmen des Militärgesetzes hinaus entwickelt. Deshalb regelt nun das ZNDG und nicht mehr das Militärgesetz die Aufgaben des zivilen Auslandnachrichtendienstes.

Die organisatorische Unterstellung der Dienste unter das gleiche Departement soll es erlauben, dass die Zusammenarbeit zwischen dem In- und Auslandnachrichtendienst besser geregelt wird; das war ja etwas, was wir über Jahre immer kritisiert haben. Das ZNDG gibt dem Bundesrat konkrete Aufträge. Damit die beiden Dienste für eine gemeinsame und umfassende Beurteilung der Bedrohungslage sorgen können, muss der Bundesrat die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen ihnen regeln. Er muss ebenfalls die Verwendung von Informationen ausländischer Dienste für beide Dienste harmonisieren, damit eine unterschiedliche Praxis nicht zur gegenseitigen Informationsverweigerung missbraucht werden kann. Weiter muss der Bundesrat den Quellenschutz für beide Zivildienste einheitlich regeln. Ferner müssen - das ist ein ganz wichtiger Punkt - die beiden zivilen Nachrichtendienste der gleichen Verwaltungskontrolle unterstehen. Sie erinnern sich sicher daran, dass der Bundesrat noch vor der Behandlung des ZNDG in unserem Rat entschieden hat, die nachrichtendienstlichen Teile des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) inklusive Bundeslagezentrum vom Bundesamt für Polizei ins VBS zu transferieren. Es liegt also jetzt am VBS, konform zu Artikel 8 ZNDG die Aufsicht über alle Nachrichtendienste sicherzustellen. Das VBS muss ein Aufsichtsorgan aufbauen, welches seine Aufsichtsverantwortung auch bezüglich des Staatsschutzes in den Kantonen wahrnehmen muss. Ich werde nicht müde, darauf hinzuweisen, dass wir Oberaufsichts- und nicht Aufsichtsorgan sind. Das wird insbesondere auch von den Medien sehr oft vergessen.

Zum Fall Tinner nur so viel: Wir werden in der nächsten Woche, am Donnerstag der zweiten Sessionswoche, die Interpellation David 08.3454 behandeln. Wir können uns dann dort über diesen Bericht unterhalten. Der Publikation dieses Berichtes ging ja eine intensive Debatte über die Publikation überhaupt voraus; Sie haben das sicher der Presse entnehmen können. Dabei ist ein bisschen untergegangen, welche Empfehlungen wir an den Bundesrat richten. Ich möchte sie doch hier noch einmal wiederholen.

Wir fordern den Bundesrat erstens auf, dafür zu sorgen, dass der eidgenössische Untersuchungsrichter für die Voruntersuchung im Fall Tinner die ihm gesetzlich zustehende gerichtspolizeiliche Unterstützung erhält. Das war ja eine Zeit lang nicht möglich. Ich kann mit Zufriedenheit feststellen, dass der Bundesrat dieser Empfehlung bereits nachgekommen ist.

Eine zweite Empfehlung fordert den Bundesrat auf, ein Konzept vorzulegen, wie die Delegation in Zukunft rechtzeitig über geheime Bundesratsbeschlüsse informiert werden soll. Bis auf Weiteres erwarten wir vom Bundesrat, dass er uns alle geheim klassifizierten Bundesratsbeschlüsse umgehend zukommen lässt.

Wir fordern den Bundesrat drittens auf, uns ein Konzept vorzulegen, wie er in Zukunft Geschäfte, die von grosser sicherheits- und aussenpolitischer Bedeutung sind und bei denen der Bundesrat der Geheimhaltung einen hohen Stellenwert einräumt, interdepartemental vorbereiten lassen will. Das ist ein Riesenthemenkreis - es geht ja letztlich um die sicherheitspolitische Führung des Bundesrates.

Wir erwarten viertens vom Bundesrat, das ist ein sehr aktuelles Thema, dass er in Zukunft von seinen Kompetenzen gemäss den Artikeln 184 Absatz 3 und 185 Absatz 3 der Bundesverfassung nur restriktiv und nach eingehender Prüfung der Voraussetzungen für deren Anwendung Gebrauch macht. Sie erinnern sich an die UBS-Geschichte, als das Parlament ausgehebelt wurde. Wir standen im letzten Jahr mindestens dreimal vor der Situation, dass der Bundesrat sich auf diese Bestimmungen gestützt und sozusagen mit Notrecht regiert hat. Wir sehen hier kein Konzept - das ist bei den Debatten ja auch von Kollegen kritisiert worden. Die Frage ist sicher berechtigt, ob das wirklich immer im Sinne der Autoren der Bundesverfassung war, ob man unter diesen Artikeln, als man sie geschaffen hat, genau das verstanden hat - man nennt sie ja auch Kriegsartikel. Wir sind gespannt, was wir dazu hören werden. Das geht über die Delegation hinaus; das ist etwas, was uns sicher alle interessieren muss.

Wir erwarten vom Bundesrat auch - das ist eine fünfte Empfehlung -, dass er die Schriftlichkeit seiner geheimen Beschlüsse lückenlos sicherstellt.

Noch ein paar Bemerkungen zur Aufsicht und Oberaufsicht im Bereich des kantonalen Staatsschutzes: Die Geschichte hat ja so angefangen, dass uns der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt kontaktiert hat, nachdem dort festgestellt worden war, dass einzelne Grossratsmitglieder in der Isis-Staatsschutzdatenbank erfasst worden waren. Die ganze Frage nach den Aufsichts- und Oberaufsichtskompetenzen im Bereiche des kantonalen Staatsschutzes hat die GPDel aber nicht erst seit dem Brief der basel-städtischen GPK beschäftigt. Wir haben uns schon früher mehrfach darüber unterhalten, und wir haben auch schon im Zusammenhang mit der Inspektion zur Affäre um einen Informanten im Genfer Islamzentrum, der Affäre Covassi, Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet - Sie erinnern sich vielleicht.

Aufgrund der Anfrage der GPK Basel-Stadt und unserer früheren Feststellungen sind wir dann ans EJPD gelangt und haben dort um eine Klärung der Rechtslage durch ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz gebeten. Da es sich beim Staatsschutz aus grundrechtlicher Sicht um einen sensiblen Bereich handelt und der Aufsicht und der Oberaufsicht deshalb eine zentrale Bedeutung zukommt, haben wir im Bericht dann die wichtigsten Feststellungen des Gutachtens in zusammengefasster Form wiedergegeben. Ich möchte sie hier nicht wiederholen, Sie können sie auf Seite 55 unseres Berichtes lesen. Ich empfehle Ihnen aber, Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Kantonen, die in den Geschäftsprüfungskommissionen der kantonalen Parlamente mit den entsprechenden Aufgaben betraut sind, auf dieses Gutachten aufmerksam zu machen. Ich glaube, es ist auch an ihre Adresse gerichtet. Ich bitte Sie, es auch Ihren Kolleginnen und Kollegen dort zugänglich zu machen.

Wir wurden durch das Gutachten ebenfalls darin bestätigt, dass die Aufsichtsstruktur im Bereich des kantonalen Staatsschutzes nicht nur komplex, sondern auch ungenügend ist. Die Aufsichtsverantwortung ist auf mehrere Akteure sowohl beim Bund wie auch bei den Kantonen verteilt. Zum Teil existieren parallel ähnliche Aufsichtsverantwortungen, z. B. solche des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) sowie der kantonalen Stellen, welche die Dienstaufsicht ausüben. Der DAP ist einerseits Auftraggeber, und andererseits sollte er gleichzeitig beaufsichtigen. Wir haben bei unserem ersten Besuch, den wir beim kantonalen Staatsschutz in Basel-Stadt gemacht haben, gefragt: Empfinden Sie den DAP überhaupt als Aufsicht oder als Kontrollbehörde? Das wurde spontan verneint. Ich habe dann gefragt: Ja, wer übt denn die Aufsicht aus? Darauf haben sie ein bisschen mit den Schultern gezuckt und eigentlich keine Antwort gehabt. Sie haben gesagt - es war eine gute Antwort -: Wir machen unsere Aufgabe so gut, dass wir keine Aufsicht brauchen.

Diese Auffassung teilen wir allerdings nicht. Eine von den betroffenen Diensteinheiten mehr oder weniger unabhängige Kontrolle kann in den Kantonen bis zu einem gewissen Grad vom kantonalen Kontrollorgan im Datenschutzbereich [PAGE 15] ausgeübt werden. Im Bereich der Dienstaufsicht ist die unabhängige Kontrolle beispielsweise durch die kantonalen Geschäftsprüfungskommissionen sehr, sehr beschränkt. Dieses System würde aus unserer Sicht nur funktionieren, wenn eine umfassende und effektive Dienstaufsicht der Kantone erfolgte, die möglichst unabhängig wäre; das ist heute nicht der Fall. Wir werden diese Untersuchungen in diesem Jahr also weiterführen und hoffen, unseren Bericht im Herbst verabschieden und auch publizieren zu können. Ich denke, dass insbesondere die politisch Verantwortlichen in den Kantonen durchaus ein Interesse haben, einmal zu sehen, was für Kompetenzen sie haben. So, wie es heute ist, kann es sicher nicht bleiben. Es kann doch nicht sein, dass ein kantonaler Polizeidirektor letztlich zwar die Verantwortung übernehmen muss, aber selber keine Ahnung haben darf, was die kantonalen Beamten effektiv machen - es sind und bleiben ja kantonale Beamte, die den Staatsschutz in den Kantonen ausüben, auch wenn sie zum Teil vom Bund finanziert werden. Es ist also eine "affaire à suivre". Wir werden zu diesen Fragen in unserem Bericht zweifellos die entsprechenden Antworten geben.