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Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-03

Wortprotokoll

Ich hätte dann noch eine Frage an den Kommissionssprecher. Im ganzen Geschäft ist ja zu unterscheiden zwischen der Pflicht, Ersatzbeiträge zu leisten, und dann schliesslich auch der Verwendung der Ersatzbeiträge. Mich interessiert vor allem auch das dritte Thema, die Verwendung der Ersatzbeiträge; das war bereits in der Kommission ein Thema.

Diese Ersatzbeiträge dienen ja vor allem und in erster Linie dazu, dass die Gemeinden die öffentlichen Schutzräume erstellen oder dann auch unterhalten können. Es wurde bereits eine Reduktion um mehr als die Hälfte vorgenommen. Es wurde jetzt vom Kommissionssprecher auch angesprochen, dass eventuell noch eine weitere Reduktion vorgesehen sei. Auf Anfang 2009 wurde eine Gesetzesrevision in Aussicht gestellt, die sich nun offensichtlich bis zum ersten Halbjahr 2010 verzögert.

In unserem Kanton werden wir zunehmend mit Gemeinden konfrontiert, die diese Zivilschutzfonds schon genügend alimentiert haben und auch bereits genügend Zivilschutzplätze erstellt haben, deren Unterhalt ebenfalls sichergestellt ist. Solche Gemeinden werden manchmal durch Unwetter heimgesucht. Da kommt dann die Frage auf, ob dieser Fonds, der Zivilschutzfonds, allenfalls auch verwendet werden könnte, um die Verhinderung von Naturkatastrophen - also Zivilschutzdienstleistungen im weiteren Sinne - zu erbringen. Es geht da vor allem auch um die Frage der Alimentierung eines Naturgefahrenfonds. Da geht es um grössere Beträge, und das ist ein Problem, das jetzt zu einem akuten Thema wird.

Die Zivilschutzfonds können ja vor allem auch für zusätzliche Zivilschutzmassnahmen wie Organisation des Zivilschutzes, Ausbildung der Zivilschutzpflichtigen, Ausrüstung, Unterhalt, Erneuerung usw. der Zivilschutzanlagen verwendet werden, aber eine weitergehende Verwendung ist bis jetzt offensichtlich noch nicht möglich. Mich würde interessieren, ob das in der Kommission ein Thema war, ob man sich dazu geäussert hat, ob insbesondere die Botschaft, die angekündigt ist, auch zu diesem Thema etwas aussagt und ob diese Möglichkeit allenfalls bereits heute besteht.

Aus meiner Sicht ist das Vorgehen der Kommission aber richtig. Auch ich bin der Auffassung, dass es in diesem Bereich bestimmt einen Gesetzgebungsbedarf gibt - diesen bejahe ich. Ich bin auch der Meinung, dass die Arbeit nicht durch das Parlament geleistet werden sollte, sondern dass eine Botschaft des Bundesrates auf den Tisch kommen sollte. Mich würde einfach interessieren, ob die Ersatzbeiträge und die Verwendung der Zivilschutzfonds z. B. für Vermeidung von Naturkatasprophen Themen in der Kommission waren und ob damit zu rechnen ist, dass diese in der Botschaft des Bundesrates berücksichtigt werden. Oder müssen wir in diesem Fall allenfalls noch mit Vorstössen aktiv werden?