Altherr Hans · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-03
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Kohler verlangt, dass die Pflicht für Privatpersonen, entweder Schutzräume zu erstellen oder entsprechende Ersatzbeiträge zu bezahlen, aufgehoben wird. Die Initiative wurde im Jahr 2005 eingereicht. Sie befindet sich heute noch in der Vorprüfungsphase. Da muss also in der Zwischenzeit etwas passiert sein, und es ist auch etwas passiert.
Die Finanzkommission des Nationalrates hat nach der Einreichung dieser Initiative mit einer Motion (05.3715) einen Bericht vom Bundesrat verlangt, eine Standortbestimmung. Dieser Bericht ist erstellt worden, er liegt vor; ich verweise darauf. Es werden in diesem Bericht vier Optionen untersucht. Die Option 1 ist die Beibehaltung des bisherigen Zustandes. Die Option 4 ist die volle Übernahme der parlamentarischen Initiative Kohler. Die Optionen 2 und 3 sind Zwischenlösungen.
Der Bundesrat hat aufgrund dieses Berichtes angekündigt, er wolle die Option 2 in das Gesetzgebungsverfahren geben. Das heisst also, er will die Schutzraum-Baupflicht beibehalten und das Prinzip - pro Einwohner ein Schutzplatz - aufrechterhalten. Er will ausserdem das ganze System, das nicht nur den Schutzplatz umfasst, sondern auch die gesamtschweizerische Alarmierung, also die Sirenen und die Information der Bevölkerung über das Radio, beibehalten. Aber er will das Verfahren vereinfachen, indem die Schutzraum-Baupflicht kantonsweise und nicht mehr gemeindeweise beurteilt wird. Er will weiter die Beitragspflicht der Privaten erheblich reduzieren - man spricht von 60 Prozent -, und er will die Hauptstossrichtung auf einen guten Unterhalt des Systems verlagern.
Die grosse Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt den Bundesrat auf diesem Weg und beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.
Ich möchte mich hier outen: Ich war die eine Enthaltung, und ich danke der Mehrheit der Kommission, dass sie mich trotzdem beauftragt hat, Ihnen Bericht zu erstatten.
Wir haben uns strikt an die Fragestellung gehalten. In der ersten Vorprüfungsphase solcher Initiativen ist zu fragen, ob ein Gesetzgebungsbedarf besteht, und wenn ja, ob es sinnvoll ist, wenn das Parlament die Gesetzgebung an die Hand nimmt. Den Gesetzgebungsbedarf haben wir bejaht; wir sind einstimmig dieser Meinung. Bei der Frage, ob es sinnvoll sei, wenn das Parlament das an die Hand nimmt, sind wir geteilter Meinung; wie gesagt betrug das Stimmenverhältnis 9 zu 2. Die Minderheit will im Grunde genommen den Trumpf der parlamentarischen Initiative in der Hand behalten, für den Fall, dass der Bundesrat trotz Ankündigung nichts tut. Es geht heute nicht darum, dass wir aus den Optionen dieses Berichtes auswählen. Auch wenn Sie der parlamentarischen Initiative keine Folge geben, sind Sie frei, die dereinstige bundesrätliche Vorlage so abzuändern, dass Sie die Option 4 und damit das Anliegen der parlamentarischen Initiative übernehmen.
Zusammengefasst: Ihre SiK beantragt mit 9 zu 2 Stimmen - bei 1 Enthaltung -, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Gründe sind sachlicher und verfahrensökonomischer Art. In sachlicher Hinsicht wird der vom Bundesrat vorgezeichnete Weg unterstützt. Die Grundüberlegung ist die, dass wir das System, das wir haben, das wir Gott sei Dank noch nie benötigt haben, nicht aufgeben wollen. In jeder Baute ist ja der Schutzraum für fünfzig oder hundert Jahre gebaut. Es wäre sehr bedauerlich, wenn man nur aus kurz- und mittelfristigen Überlegungen, weil man in den nächsten Tagen, vielleicht Jahren keine Gefahr sieht, dieses System aufgibt. Das ist die sachliche Überlegung. Die verfahrensökonomische Überlegung geht dahin, dass wir es für geschickter halten, dass der Bundesrat eine Vorlage erarbeitet, die daraufhin politisch ausdiskutiert und entschieden werden kann.
In diesem Sinne ersuche ich Sie namens der Mehrheit, der parlamentarischen Initiative Kohler keine Folge zu geben.