Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-11-29
Wortprotokoll
Zuerst besten Dank, dass wir zunächst diesen Artikel über die zu befreienden Anleger behandeln und bereinigen können. Dies scheint mir das logischere Vorgehen zu sein.
Wie bereits beim Eintreten angekündigt, möchte ich mit meinem Antrag erreichen, dass nebst den von der Umsatzsteuer befreiten ausländischen Einrichtungen zusätzlich zu den inländischen Anlagefonds auch die inländischen Einrichtungen der Sozial- und Altersvorsorge von der Umsatzabgabe befreit werden. Eigentlich sollte man in erster Linie auch die vielen Kleinanleger und die individuellen Vorsorgesparer von dieser anachronistischen Abgabe befreien. Bekanntlich haben diese Leute bereits die höchsten Courtagen und die höchsten Depotgebühren, was den Anreiz zur privaten Selbstvorsorge klar und eindeutig schmälert. Aber diese Millionen von Vorsorgesparern haben keine Lobby, sie sind auf sich selbst gestellt und wurden auch vom Bundesrat in seinem Entwurf völlig vergessen und übergangen. Aber immerhin: In den kollektiven Einrichtungen ihrer Vorsorge sollte man ihnen doch entgegenkommen. Deshalb beschränke ich mich bei meinem Antrag auf diese Kategorien, nämlich auf die Säulen 1, 2 und 3a.
Was wir den analogen ausländischen Einrichtungen, die einen Teil ihrer Mittel auf dem schweizerischen Finanzplatz investieren, an Reduktion bei der Umsatzabgabe offerieren, das sollten wir doch auch unseren eigenen Leuten bieten. Alles andere ist Diskriminierung der schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen einschliesslich all ihrer Beitragszahler. Das ist meines Erachtens nicht verantwortbar. Es schmälert zunächst einmal die künftigen Renten, auch wenn von den Kollegen David und Plattner versucht worden ist, das zu verharmlosen, aber dieser Punkt ist denn auch nicht mein Hauptargument.
Wesentlich wichtiger erscheint mir das Argument, dass die Pensionskassenmanager und auch die übrigen Manager von Vorsorgegeldern, deren Zielsetzung primär in der Performance-Orientierung liegt, gezwungen sein werden, zu allen erdenklichen Mitteln und Wegen zu greifen, um dieser Steuer auszuweichen. Ich danke Herrn Bundesrat Villiger, dass er eben offen zuzugeben hat, dass natürlich mit allen Mitteln nach diesen Wegen gesucht werden wird, und sie werden auch gefunden werden. Dann wird es um Beträge gehen, bei denen dann nicht mehr von Streusubventionen oder gar von Peanuts geredet werden kann.
Diese Abwanderung will ich eben nicht. Deshalb versuche ich mit meinem Antrag, die erwähnte Brücke zu bauen zwischen der ursprünglichen Vorstellung des Bundesrates, hier offen von Kollege Schweiger wieder aufgenommen, und den Bemühungen unserer Kommission, die Steuerausfälle zu minimieren.
Bauen wir diese Brücke nicht, dann garantiere ich, dass es mindestens teilweise zu einem Exodus von anlagesuchenden Vorsorgegeldern auf andere Finanzplätze kommen wird, die diese Umsatzabgabe nicht kennen. Dann ist es nicht nur aus mit den erhofften Steuereinnahmen, sondern es wandern auch Arbeitsplätze mit ab; die Mehrwertsteuer auf den Depotgebühren bleibt aus, unser Finanzplatz verliert Marktanteile, die Wettbewerbsverzerrung nimmt zu.
Im Interesse unseres Staatshaushaltes bitte ich Sie deshalb: Verzichten Sie auf die Schaffung von neuen Diskriminierungstatbeständen; verhindern Sie, dass unsere inländischen Vorsorgeeinrichtungen schlechter gestellt werden; stimmen Sie deshalb meinem Antrag zu. Er geht auch etwas weniger weit als der uns vom Bundesrat ursprünglich vorgelegte Entwurf. Aber selbstverständlich könnte ich auch mit dem Antrag Schweiger sehr gut leben.