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preparatory:AB 95427

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2009-03-03

Wortprotokoll

Ich danke vorab für den freundlichen Empfang.

Artikel 41 Absatz 3 ist tatsächlich zur politischen Grundsatzfrage in der Zusammenarbeit der beiden Räte geworden: Sie haben ihm zweimal geschlossen zugestimmt, der Nationalrat hat ihn zweimal abgelehnt. Die nationalrätliche SiK hat in der Zwischenzeit einen Kompromissvorschlag vorbereitet, ist mit diesem aber in der Beratung des Nationalrates mit 98 zu 75 Stimmen doch relativ deutlich gescheitert, und es ist bei der grundsätzlichen Ablehnung geblieben.

Einfach zur Erinnerung: Die bisherige Regelung ermöglicht es eigentlich bereits, Ausbildungsdienste im Ausland zu machen, insbesondere bei den Fliegern. Wir haben aufgrund des geltenden Gesetzes auch für dieses Jahr entsprechende Abkommen abgeschlossen. Das ist also in bescheidenem Ausmass möglich. Der Bundesrat möchte ja mit dieser Gesetzesänderung die Voraussetzung dafür schaffen, auch mit grossen Truppenverbänden im Ausland üben zu können. Das entspricht einer Notwendigkeit, dieses Bedürfnis ist grundsätzlich ausgewiesen, und es ist vonseiten der Armee erwünscht, auch wenn einschränkend festzuhalten ist, dass für die nächsten Jahre noch kein entsprechender WK geplant ist. Es würde also ab Inkrafttreten einige Zeit dauern, bis wir die Verbände in der Ausbildung so weit haben, dass sich dann ein Ausland-WK auch entsprechend auszahlen würde. Es würde also nicht heissen, dass bereits nächstes Jahr ein entsprechender WK im Ausland stattfinden würde.

Ich bitte Sie, an Ihrem Entscheid festzuhalten und den Bundesrat zu unterstützen, damit wir diese Möglichkeit schaffen. Auch wenn die Notwendigkeit nicht schon nächstes Jahr gegeben ist, ist es aus der Sicht der Armee doch erwünscht, dass Sie diese Möglichkeit schaffen.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag des Bundesrates bzw. um Festhalten an Ihrem bisherigen Beschluss.