Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-03-03
Wortprotokoll
Ich möchte gerne die Argumentation unseres Kommissionssprechers unterstützen. Es geht hier um eine zentrale Differenz zwischen den Entscheiden der beiden Räte. Wenn Sie die Argumente der ablehnenden Gruppierung im Nationalrat lesen, dann fällt auf, dass diese Meinung zum Teil gerade von jenen Kreisen vertreten wird, die dem Armeeauftrag der Verteidigung eine besonders hohe Bedeutung zumessen. Verteidigung ist jedoch eine Einsatzart der Armee, die in erster Linie von mechanisierten Verbänden im Verbund ausgeführt wird. Dabei werden schwergewichtig Panzertruppen und Artillerie unter der Leitung eines Brigadestabs eingesetzt. Panzertruppen werden dabei in Bataillonen und Artillerie in Abteilungsstärke eingesetzt. Die Artillerie ist auch materiell, personell und von ihrer Einsatzdoktrin her so zusammengesetzt, dass sie als Abteilung eingesetzt wird. Dabei kann nur der Waffenplatz Bure für grössere Übungen von Panzertruppen dienen; dies aber auch nur im beschränkten Rahmen, der Kommissionssprecher hat dies erklärt. Die Artillerie kann im Raum Simplon bloss mit zwei Batterien im scharfen Schuss - und dies nur unter statischen Verhältnissen - zum Einsatz gebracht werden. Dies hat man uns auch beim Truppenbesuch unserer Kommission im vergangenen Februar in Bière vorgestellt.
Aus diesen Überlegungen ist es angezeigt, im Gesetz die Möglichkeit der Auslandeinsätze im Truppenverband festzuhalten. Die Einschränkung, dass solche Dienstleistungen nur durchgeführt werden dürfen, wenn die Ausbildungsziele nicht im Inland erreicht werden können, schränkt zur Genüge ein, dass von dieser Möglichkeit nur bei Bedarf Gebrauch gemacht wird. Wir regeln mit dieser Lösung nur den bisherigen Zustand. Die Lösung des Nationalrates würde in der Tat zu einer Einschränkung führen, hat der Bundesrat doch betont, dass man mit dieser Ergänzung von Absatz 3 [PAGE 18] von Artikel 41 vor allem den jetzigen Zustand gesetzlich sauber regelt.
Wenn wir die Verteidigung als Einsatzart erhalten wollen, dann müssen wir diese üben können. Wenn wir sie üben wollen, dann brauchen wir dazu auch die Gelände und die Räume, wo die Truppen die höchst anspruchsvolle Form der Verteidigung mit Feuer und Bewegung trainieren können. Aus all diesen Überlegungen kann der Schluss gezogen werden, dass die Option der Ausbildungsdienste im Truppenverband im Ausland im Gesetz so vorgesehen werden sollte. Wenn wir in den nächsten Monaten einen neuen sicherheitspolitischen Bericht evaluieren, sollten wir nicht bereits im jetzigen Moment eine Ausbildung verbieten, die uns für die zukünftige Ausgestaltung der Armee eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit bietet; wenn wir sie verhindern, werden wir dieser Möglichkeit beraubt.
Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, an unserem Beschluss festzuhalten. Ich ermuntere den Nationalrat, ebenfalls unserem Beschluss zuzustimmen.