Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-04
Wortprotokoll
Wie der Kommissionspräsident bereits gesagt hat, sind die Umrüstung und die Sanierung der Kugelfänge nicht bei allen Schiessanlagen von höchster Dringlichkeit. Eine hohe ökologische Dringlichkeit für die Stilllegung oder Umrüstung von Kugelfängen besteht primär in Grundwasserschutzzonen. Hier ist eine rasche Umrüstung oder Stilllegung von etwa 200 bis 400 Anlagen bis 2012 angezeigt. In diesem Punkt sind wir uns in der Kommission auch einig. Die übrigen 1600 bis 1800 Anlagen, die Anlagen ausserhalb der Grundwasserschutzzonen, stellen ein sehr kleines Umweltrisiko dar, und das ist auch lokal sehr eng begrenzt.
Eine Minderheit unserer Kommission ist daher wie die UREK-NR und der Nationalrat - hier wurde die Vorlage einstimmig angenommen - der Meinung, dass eine Umrüstung oder Stilllegung dieser Anlagen bis 2020 dem Gefährdungspotenzial vollauf gerecht wird. Mit diesem gestaffelten Vorgehen bestünde genügend Zeit, den Weiterbetrieb bzw. die Stilllegung für alle Anlagen geordnet zu planen und die Umrüstung zu realisieren. Es könnten sonst Engpässe entstehen, wenn alle Anlagen bis 2016 umgerüstet werden müssten. Mit der Verlängerung bis 2020 wird auch vermieden, dass Anlagen umgerüstet werden müssen, die vielleicht nur wenige Jahre später nicht mehr betrieben werden, weil Schiessanlagen zusammengelegt werden, wie es auch der Kommissionspräsident gesagt hat.
Im Namen der Minderheit unserer Kommission möchte ich Sie bitten, dem Nationalrat respektive dem Bundesrat zu folgen.