Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-04
Wortprotokoll
Mit meiner Motion soll ein Punkt im FMG geändert werden, der schon lange zu Beanstandungen führt. Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen.
Herr Bieri, ich anerkenne durchaus, dass die Kommission, die sich während langer Zeit sehr intensiv mit dieser Revision auseinandergesetzt hat, Zurückhaltung zeigt, wenn es darum geht, nach kurzer Zeit eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Es wird ja auch befürchtet, dass im Revisionsverfahren dann weitere Punkte angetastet und verändert werden könnten. Die Kommission ortet aber offensichtlich gewisse Probleme, verlangt sie doch vom Bundesrat bis spätestens 2010 einen Bericht, der die Ausgangslage, den gesetzlichen Handlungsbedarf umfassend klären soll.
Die Forderung der Ex-officio-Preisfestsetzung für Netznutzungen soll demnach erst mit einer allfälligen Revision des FMG angegangen werden. Gegen dieses Postulat habe ich im Grundsatz nichts einzuwenden. Angesichts der Tatsache aber, dass die Comcom, die Weko und der Preisüberwacher vom schweizerischen Telekom-Unternehmen ohne Verzug ein griffigeres Instrument zur raschen Festlegung der Netznutzungstarife fordern, ist das Postulat in der von mir angesprochenen Problematik wenig zielführend. Dieser Punkt im Gesetz muss möglichst schnell angepasst werden. Das sieht ja offensichtlich auch der Bundesrat so, ist er doch bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Es gibt auch zwingende Gründe, die nach einer Änderung der entsprechenden Ex-ante-Bestimmung verlangen. Heute müssen die Anbieter mindestens drei Monate verhandeln, und erst dann können sie ein Gesuch um Preisfestsetzung einreichen. Dieses sogenannte Verhandlungsmandat hat sich in der Praxis nicht bewährt. Es hat primär zu Verzögerungen und damit zu unerwünschter Unsicherheit im Markt geführt. Wenn juristische Verfahren eingeleitet werden, führt dies bei den Gerichten und der Comcom zu viel bürokratischem Aufwand und unnötiger Belastung. Mehr noch, und das ist mein Problem: Die heutige Regelung zwingt die Firmen geradezu zu einer Marktabsprache. Die Fernmeldedienstanbieterinnen verzichten oft lieber darauf, sich gegenseitig bei der Comcom einzuklagen, um einer Preisfestsetzung nach FMG zu entgehen. Ähnliches steht uns bei den Terminierungsgebühren bevor. Die zu hohen Terminierungs- und Interkonnektionsgebühren werden aber letztlich von den Kunden, das heisst von den Haushalten und KMU, bezahlt.
Einzelheiten eines Angebots vorgängig durch eine staatliche Beschwerdeinstanz zu genehmigen wäre da weit besser. Die Comcom könnte dann von Amtes wegen eingreifen, wenn Anhaltspunkte für ein nichtrechtskonformes Verhalten bestehen würden, und müsste nicht immer nur - und das muss sie im Moment - der Entwicklung hinterherrennen. Durch die jahrelange Unsicherheit über das Preisgefüge werden darüber hinaus mögliche Investoren abgehalten, weil sie keine Business Cases berechnen können. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass kleinere Investoren, so unter anderem Tele2, haben aufgeben müssen oder gar nicht erst auf den Schweizer Markt gekommen sind. [PAGE 60]
Nun wird seitens der KVF geltend gemacht, man müsse erst Erfahrungen sammeln und das FMG könne nicht bereits nach so kurzer Zeit revidiert werden. Zudem würde damit Tür und Tor geöffnet, um weitere Forderungen in eine Gesetzesrevision einzupacken. Die Motion betrifft aber in erster Linie die bisherigen Netze, nämlich das Telefon- und Mobilkom-Netz usw. Die Ex-post-Regulierung besteht bereits seit 1998. Man hat in dieser Zeit genug Erfahrungen gesammelt, um sicherzugehen, dass sie keine rasche Liberalisierung des Marktes erlaubt. Weitere Erfahrungen in dieser Angelegenheit erübrigen sich, weil sie mit Bestimmtheit nichts Neues zutage fördern.
Die in Aussicht gestellte neue FMG-Revision zur Breitbandtechnologie wird zudem noch Jahre dauern. Wenn gemäss Kommission zuerst die Regulierung beim Glasfaserbau geregelt werden soll, bevor die Regulator-Tätigkeit bezüglich Preiskontrolle geändert wird, wird das noch Jahre dauern. Dieser Forderung könnte, Herr Bieri - und jetzt müssen Sie mir gut zuhören -, allerdings mit einer Ausnahme bei Glasfaserkabeln entgegengekommen werden. Bei neu erstellten Breitbandanschlüssen könnte die Preisfestsetzung für Netznutzungstarife im Zusammenhang mit der Regelung des Netzzuganges und der Netznutzung geregelt werden. Das von Ihnen ins Spiel gebrachte Argument, weshalb ein sofortiges Handeln nicht opportun sei, würde damit nach meiner Meinung hinfällig. Nachdem sich alle Expertengremien und Bundesämter dahingehend geäussert haben, dass es nun an der Zeit sei, in diesem Punkt das Gesetz zu revidieren, halte ich am verbindlichen Auftrag an den Bundesrat fest. Denn selbst wenn der Kommission der Bericht des Bundesrates früher als gefordert vorliegen sollte und eine Revision in diesem Punkt eingeleitet werden würde, wäre mir das dann zu spät, weil es mindestens zwei bis drei Jahre dauern würde. Die Zeche bezahlen aber letztlich die Schweizer Telekomkunden mit zu hohen Preisen.
Aus diesen Gründen halte ich an meiner Motion fest, und ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.