Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-05
Wortprotokoll
Auch hier nochmals eine Klärung: Was Frau Sommaruga erläutert hat, ist der wichtigste Begriff. Die Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie ist uns sehr wichtig. Es ist so, dass der Inverkehrbringer auch die landläufige Unvorsichtigkeit der Menschen einkalkulieren muss, ebenso das Verhalten von Kindern und das allenfalls reduzierte Geschick von betagten Personen - das ist wichtig. Er ist aber nicht verantwortlich, wenn ein nicht vorhersehbarer, völlig abwegiger Produktgebrauch vorliegt; da kann sich der Inverkehrbringer exkulpieren.