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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-05

Wortprotokoll

Es ist bekannt, dass die Vorschriften über die Produktinformation heute zu zahlreichen technischen Handelshemmnissen führen. Es ist bekannt, dass z. B. das neue Beschriften einer Ware oft auch dazu gebraucht - oder besser gesagt: missbraucht - wurde, um in der Schweiz massiv höhere Preise zu verlangen. Mit dem vorliegenden neuen Artikel soll sichergestellt werden, dass Kennzeichnungsvorschriften nicht länger zu unnötigen Handelshemmnissen führen. Absatz 1 verlangt, dass Produktinformationen in mindestens einer schweizerischen Amtssprache abgefasst sind. Für Waren- und Sicherheitshinweise kann vorgesehen werden, dass mehr als eine Amtssprache verlangt wird. Absatz 3 besagt, dass für bestimmte importierte Produkte eine verantwortliche Person mit Sitz in der Schweiz angegeben werden muss.