Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-05
Wortprotokoll
Sie hatten eine spannende Diskussion, ich fühlte mich in die Kommissionssitzung zurückversetzt. Aber sie zeigt ja auch die Emotionalität zu diesem Thema gut auf.
Die Sonderregelung im Bereich der Lebensmittel ist eben auch eine Sonderregelung. Das Konzept der Minderheit II wäre das Cassis-de-Dijon-Prinzip "pur et dur", das ist so. Diese Sonderregelung bedeutet insofern im Bereich der Lebensmittel auch ein Abweichen von diesem Konzept; aber eben nicht unbegründet. Dass man das Cassis-de-Dijon-Prinzip im Lebensmittelbereich auf diese Art anwendet, entspringt eben auch der Tatsache, dass es sich hier um etwas anderes handelt als um Schuhe oder ein T-Shirt. Es geht hier um einen Bereich mit einem bedeutsamen Gesundheitsschutz.
Es geht auch um die die Verhinderung der Diskriminierung inländischer Hersteller. Hier müssten eigentlich alle Bauernvertreter - die mir sonst regelmässig bewusst machen, wie wichtig der Schutz der einheimischen Produkte ist - auf jeden Fall der Mehrheit zustimmen.
Ein weiteres Element: Die Regelung entlastet die Kantone bei der Lebensmittelkontrolle. Heute ist es ja so, dass im Rahmen der Marktüberwachung die Kantone den Vollzug kontrollieren und dort eben den Konformitätsnachweis verlangen, ob ein Lebensmittel oder andere Produkte den technischen Vorschriften der Schweiz genügen. Fragen Sie bei Ihren Kantonen nach - welches ist wohl der Bereich, der am meisten kontrolliert wird? Das sind selbstverständlich die Lebensmittel. Das ist das, was mit Sicherheit fast täglich in den Labors der Kantone landet, vom Salatkopf bis weiss ich was. Sie erinnern sich sicher an die Debatten über den Nitratgehalt im Kopfsalat, Sie erinnern sich ans Gammelfleisch, das wir auch hatten. Das sind im Rahmen der Marktüberwachung Bereiche, bei denen man festgestellt hat, dass an einem Produkt etwas nicht stimmt, dass die technischen Vorschriften eben nicht eingehalten wurden.
Indem wir jetzt diese Bewilligungspflicht einführen, machen wir eigentlich das, was heute im Rahmen der Marktüberwachung passiert; im Rahmen dieser stichprobenweisen Kontrolle, die aber sehr intensiv ist. Wir machen es, bevor das Lebensmittel zum ersten Mal in Verkehr gebracht wird, und wir machen es zentral durch das Bundesamt für Gesundheit. Hier haben wir mit dieser Lösung einerseits den Vorteil, dass mit dieser zentralen Abklärung durch das BAG der Vollzug nicht von Kanton zu Kanton in uneinheitlicher Weise erfolgt. Liegt für ein Lebensmittel eine Allgemeinverfügung beim Erstimport durch die Bundesbehörde vor, so bedarf es nachher für dieses Produkt im Rahmen der Marktüberwachung keiner weiteren Abklärung mehr.
Das, Herr Ständerat Stähelin, müsste dann eigentlich zu einer klaren Reduktion auf kantonaler Ebene führen, aber dafür ist der Bund nicht zuständig. Aber Sie als Ständeräte können ja dieses Thema mit den zuständigen Behörden aufnehmen. Diese Regelung führt dazu, dass eine mögliche Gesundheitsgefährdung infolge Nichtübereinstimmung mit den schweizerischen Vorschriften von vornherein ausgeschlossen werden kann.
Zu Herrn David: Lebensmittel, die bereits heute auf dem Markt sind, erfüllen ja die schweizerischen Vorschriften und bedürfen auch in Zukunft keiner Bewilligung. Das ist, glaube ich, noch wichtig zu sagen: Was heute auf dem Markt ist, ist nicht betroffen, sondern es geht um künftige Lebensmittel, die eben den schweizerischen Vorschriften nicht entsprechen und die dann einer solchen Allgemeinverfügung bedürfen, wenn man sie zum ersten Mal in Verkehr bringen will. Wenn man schlussendlich die Wirkung für den Konsumenten aus der Sicht des Gesundheitsschutzes anschaut und den heutigen Aufwand der Kantone dem Aufwand [PAGE 81] gegenüberstellt, der künftig - eben mit der Allgemeinverfügung vor der Markteinführung eines Produktes - zentralisiert beim Bund entsteht, so sehe ich aus der Sicht der Administration keine Aufblähung. Es ist aber eine Zentralisierung, eine Vereinheitlichung.
Ich möchte noch etwas zur Minderheit I (Germann) sagen: Das ist natürlich ein Rückschritt gegenüber heute. Es ist natürlich tatsächlich so, dass Sie mit dem Begriff "Gebrauchsgegenstände" eine breite Interpretation zulassen. Ich attestiere Ihnen, dass Sie hier wohl vor allem die Spielzeuge im Sinn haben, aber das entspricht natürlich nicht ganz dem Antrag und dem Text.
Hier möchte ich auch noch Folgendes erwähnen: Wir haben mit der EU diverse Abkommen über den gegenseitigen Marktzugang. Dieser Antrag würde diesen Abkommen widersprechen. Sowohl das EG- wie auch das heutige Schweizer Recht sehen überdies gerade für Spielzeuge einen Konformitätsnachweis vor; hier gibt es also Bestimmungen, die einzuhalten sind. Dieser Nachweis genügt aber. Es ist eben nicht eine Bewilligung, sondern der Nachweis, dass die technischen Vorschriften erfüllt sind. Hier kann man eben durchaus auch an Gefährdungen bei Spielzeugen denken, und diesbezüglich gibt es technische Regeln. Diese sind heute schon wichtig, und an denen werden wir auch inskünftig festhalten. Deshalb ist unseres Erachtens eine Ausdehnung über die Lebensmittel hinaus nicht notwendig und würde weder den bestehenden Abkommen noch den Voraussetzungen an technische Gegebenheiten von Spielzeugen entsprechen.
Ein letzter Hinweis: Sie wissen, wir sind effektiv daran, im Bereich der Lebensmittel, der Nahrungsmittel mit der EU über einen Freihandel zu verhandeln. Mit dieser Bewilligung haben wir natürlich auch einen Hebel für diese Verhandlungen. Aus taktischer Sicht würde ich es nicht begrüssen, wenn Sie mir diesen Hebel aus der Hand nähmen. Das ist für uns genau ein Element, um die Gegenseitigkeit zu erreichen, um aber auch Druck zu machen, was die Qualität betrifft.
Überlegen Sie sich auch Fälle von Lebensmitteln, die nicht in der EU, sondern in einem Drittland produziert und in der EU in Verkehr gebracht wurden und die dann weiter in die Schweiz gelangen. Ich will jetzt keine Staaten nennen, aber es erfüllen nicht alle Staaten weltweit dieselben Qualitätsvorschriften, wie sie in der Schweiz oder im EU-Raum gelten. Auch an diese Produkte ist zu denken. Das führt uns zur Auffassung, dass diese Bewilligung eine sinnvolle Lösung ist - mit den drei Elementen, die ich eingangs erwähnt habe.
Der Bundesrat nimmt Vernehmlassungen ernst; sonst können wir es nämlich wirklich bleibenlassen. Die Vernehmlassung in diesem Bereich war völlig klar. Wir nehmen Vernehmlassungen ernst, weil es ja wichtig ist, sich nicht einfach mit seiner eigenen Überzeugung über alles hinwegzusetzen, sondern auf Sensibilitäten in unserem Land Rücksicht zu nehmen. Dasselbe gilt übrigens für das Mietrecht, wo wir auch eine Veränderung gegenüber der Vernehmlassungsvorlage vorgenommen haben - gestützt auf die Vernehmlassung. Das ist für mich auch ein Grund dafür, hier daran festzuhalten. Die Bewilligung ist zwar nicht Cassis-de-Dijon "pur et dur". Das kann in acht oder zehn Jahren anders aussehen, auch wenn wir den Marktzugang mit der EU auf einem anderen Niveau haben; das kann so sein. Aber im Moment ist das eine sinnvolle Lösung, die auch die Kantone mittragen.
Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.