David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-05
Wortprotokoll
Der Minderheitsantrag enthält noch einen weiteren Punkt, der für mich unklar ist. Was man allenfalls will, ist, dass die Bestandteile eines Nahrungsmittels schweizerischer Herkunft sein sollen. Der Antrag will aber entscheiden, nach welchen Vorschriften es hergestellt wird. Ein Beispiel: Wenn Schweizer Honig von Schweizer Bienen nach EU-Vorschrift hergestellt würde, dürfte man ihn nach dem Antrag Savary nicht mehr Schweizer Honig nennen. Ich finde, das kann es nicht sein. Wenn ein Schweizer Produzent für seine Produkte das EU-Recht anwendet, aber Schweizer Bestandteile verwendet, darf er das sicher noch als Schweizer Produkt bezeichnen.
In dem Sinn bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und das, was die Minderheit will, nicht zu machen. Ob und wie wir das Schweizer Label zusätzlich schützen müssen, ist dann bei der Swissness-Vorlage zu diskutieren. Aber hier finde ich es nicht richtig.