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Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-05

Wortprotokoll

Die beiden nun zur Diskussion stehenden Motionen Maury Pasquier und Ory nehmen ein Thema auf, das zweifellos für viele doppelverdienende Eltern beim Eintreffen eines derart gravierenden Ereignisses ein temporäres oder - bei einer ganz schlimmen Krankheit oder bei einem Unfall - ein dauerhaftes Problem darstellt. Die bereits heute bestehende Rechtsgrundlage in Artikel 36 des Arbeitsgesetzes gibt einem Elternteil jedoch die Möglichkeit, in einem zeitlich begrenzten Rahmen die Betreuungsaufgabe zugunsten des erkrankten oder verunfallten Kindes zu Hause wahrzunehmen. Jeder vernünftige und verantwortungsvolle Arbeitgeber hat meines Erachtens dafür auch Verständnis und versucht, die betrieblichen Abwesenheiten intern zu organisieren.

Problematischer wird die entstandene Situation dann, wenn eine ausserordentlich schwere, ja gar dauerhafte Krankheit bei einem Kind vorhanden ist oder ein Unfall derart schwer ist, dass eine längere, gar wochen- oder monatelange Betreuung und Pflege durch die Mutter oder den Vater stattfinden muss und die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit nicht absehbar ist oder die Absenz am Arbeitsplatz längere Zeit dauern kann.

Es gehört meines Erachtens zur elterlichen Aufgabe und Pflicht, die Betreuung eines krank gewordenen Kindes selbst wahrzunehmen. Das wird in der Regel ja in den allermeisten Fällen auch gemacht. Grosseltern können in besonderen Situationen ebenfalls mithelfen und Betreuungsaufgaben übernehmen. Die Lohnfortzahlung für derartige, zeitlich begrenzte Ausfälle ist geregelt.

In Bezug auf eine dauerhafte Betreuung eines Kindes stellt sich die Frage anders, nämlich: Was ist für das Kind das Beste? Weiterarbeiten und für eine Betreuung sorgen oder die Aufgabe des Erwerbs durch einen Elternteil? Genau hier greifen die beiden Motionen ein, indem für derartige Situationen ein Rechtsanspruch auf die Entrichtung einer Entschädigung bzw. eines Taggeldes bei der Aufgabe der Erwerbstätigkeit geschaffen werden soll. Im Visier steht dabei die Erwerbsersatzordnung, welche bekanntlich seit dem 1. Juli 2005 bereits Entschädigungen bei Mutterschaft entrichtet.

Ein solcher Rechtsanspruch würde somit eine Ausdehnung der Leistungsbegründung bedeuten und wiederum überhaupt keinen Bezug zur finanziellen Notwendigkeit voraussetzen; der Anspruch wäre nicht durch einen dringenden Bedarf begründet. Das Sozialversicherungssystem würde somit schleichend weiterausgebaut, dies ohne eine zwingende Notwendigkeit.

Eine neue und zusätzliche Belastung der Erwerbsersatzordnung ist jedoch aus finanzieller Sicht nicht mehr verkraftbar. Bereits heute ist absehbar, dass die im EO-Ausgleichsfonds [PAGE 91] noch vorhandenen Reserven durch die zusätzliche Belastung durch die Mutterschaftsversicherung aufgebraucht werden und die Lohnabzüge erhöht werden müssen. Diese Abzugserhöhung steht jedoch nicht isoliert in der sozialpolitischen Landschaft. Die Arbeitslosenversicherung schreibt Defizite, und der Schuldenberg ist enorm. Höhere Lohnabzüge sind beantragt. Die IV muss dringend saniert werden. Das Volk wird im September über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu entscheiden haben. Die AHV wird demnächst rote Zahlen in der Umlagerechnung ausweisen und den Ausgleichsfonds anzapfen müssen. Viele Pensionskassen werden wohl oder übel auf zusätzliche Sanierungsbeiträge pochen müssen.

All diese Problembereiche zeigen deutlich auf, dass eine weitere Belastung der Sozialwerke unverantwortbar ist. Es gilt heute die in den beiden Motionen dargelegten Ausbaubegründungen abzulehnen. Die Wahrnehmung der Eigenverantwortung muss zunehmend und verstärkt im Vordergrund stehen. Sollte durch die Aufgabe der beruflichen Tätigkeit ein existenzielles Problem entstehen, so gibt es in unserem Land das fürsorgerische Auffangnetz in den Gemeinden, das mithelfen soll und muss, ein auf diese Weise entstandenes finanziell existenzielles Problem einer Familie zu lösen.

Ich bitte Sie, die beiden Motionen abzulehnen.

Kuprecht Alex · Ständerat · 2009-03-05 | Lexipedia | Lexipedia