Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-09
Wortprotokoll
Ich möchte mich kurz zu zwei Problemen äussern, die mit den Gesetzen zu tun haben, deren Änderung hier ansteht. Ich denke, ich tue dies am besten beim Eintreten.
Zum einen geht es mir um die Finanzhilfen zur Information der Auslandschweizer, hier nun konkret um die "Schweizer Revue". In der Kommission vertrat ich noch die Meinung, es sollte nicht ein spezielles Medium, eben die "Schweizer Revue", namentlich im Gesetz verankert werden, sondern eine allgemeinere Formulierung gesucht werden. Primär gehe ich ohnehin davon aus, dass sich der am Geschehen in seinem Heimatland interessierte Auslandschweizer diese Informationen selber beschafft, am schnellsten natürlich per Internet oder dann über das Abonnement von Schweizer Zeitungen. Was die Information über das Internet anbetrifft, wurde uns in der Kommission dann klargemacht, dass hierfür zur Hauptsache die SRG-Unternehmenseinheit Swissinfo zuständig ist, die vom Bund offenbar jährlich mit satten 15 Millionen Franken unterstützt wird.
Die Finanzierung der Informationsvermittlung ist das eine, der Inhalt das andere. Da bitte ich den Bundesrat, sich für einmal nicht hinter der Unabhängigkeit der SRG-Medien zu verschanzen, sondern auch darauf zu achten, was mit unseren Steuergeldern den Mitbürgern im Ausland an Informationen serviert wird. Da komme ich leider nicht darum herum, Frau Bundesrätin, die höchst zwielichtige Rolle anzusprechen, die diese SRG-Internetplattform in der Schauergeschichte um den angeblichen rechtsextremen Überfall auf eine Brasilianerin beim Bahnhof Stettbach gespielt hat. Die Geschichte, von der wir heute wissen, dass sie frei erfunden ist, hat kurzfristig das Verhältnis zwischen den beiden Ländern Schweiz und Brasilien argen Spannungen ausgesetzt. Die quasi-amtliche Swissinfo hat mit ihrem Lateinamerika-Dienst wesentlich zur Verbreitung dieser irren Geschichte beigetragen. Ich bin einfach nicht willens, solchen Informationsgefässen weitere satte Millionensummen zur Verfügung zu stellen, ohne dass dieser Fall Stettbach und dessen Verbreitung in die Welt hinaus auch vom Bundesrat restlos abgeklärt wird. Darauf haben wir einen Anspruch. Und wenn man auf Bundesebene nun meint, einfach über diese Ungereimtheiten hinwegsehen zu müssen, oder sie gar unter den [PAGE 100] Teppich kehren will, dann muss ich mir vorbehalten, gelegentlich auf dieses Thema zurückzukommen.
Dieser Vorfall hat bei mir aber immerhin bewirkt, dass die "Schweizer Revue" so im Gesetz stehengelassen werden soll, wie es uns der Bundesrat vorgeschlagen hat. Die Leute, die die "Schweizer Revue" machen, wollen - und davon bin ich überzeugt - mit ihren Informationen das Image der Schweiz im Ausland verbessern, nicht beschmieren, wie das rund um den Fall Stettbach von Leuten innerhalb der Swissinfo gemacht worden ist.
Schliesslich noch eine Bemerkung zum anderen Gesetz, dem Bundesgesetz über die Fürsorgeleistungen an die Auslandschweizer, insbesondere wenn sie im Ausland in Not geraten. Ich hatte in diesem Zusammenhang in der Kommission angeregt, der Bundesrat möge uns Kenntnis geben vom Abschluss des spektakulärsten Falles, der sich in dieser Hinsicht in den letzten Jahren abgespielt hat. Es ging um die Entführung von Schweizer Touristen in der südlichen Sahara vor gut fünf Jahren. Wir konnten inzwischen von diesem Bericht Kenntnis nehmen, auch von der finanziellen Abwicklung und von der Aufteilung der hohen Kosten, die in die Hunderttausende von Franken gingen.
Der Fall - das meine Erkenntnis - ist korrekt abgehandelt worden. Eine wichtige Lehre sollte aber trotzdem daraus gezogen werden, nämlich dass die Reisehinweise des EDA über Gefahren im Ausland stets auf dem neuesten Stand gehalten werden, dass das reisefreudige Schweizervolk noch mehr auf diese Informationsquelle aufmerksam gemacht wird; aber auch - und das ist für mich das Wichtigste -, dass Schweizer Touristen, einschliesslich der anerkannten Flüchtlinge, noch mehr als bis heute zur Rückzahlung von Not- und Kredithilfen des Bundes herangezogen werden, wenn sie sich leichtsinnig über diese Gefahrenhinweise hinwegsetzen oder diese Reisehinweise in ihrer Sorglosigkeit überhaupt nicht konsultieren. Die Eigenverantwortung muss gerade beim Reisen in gefährliche Regionen grossgeschrieben werden. Der Steuerzahler soll nur dort einspringen müssen, wo wirklich unverschuldete Notlagen entstehen.