Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-09
Wortprotokoll
Hier handelt es sich wiederum um eine Differenz, bei der wir Ihnen beantragen, an unserer Fassung festzuhalten. Es geht um die Frage, wann eine Strafe durch das Jugendgericht in Dreierbesetzung zu beurteilen sei, wobei zwei Fragen strittig sind. Erstens: Soll das Jugendgericht auch im Bereiche von Bussen kompetent sein? Zweitens: Ab welcher Dauer eines Freiheitsentzuges soll das Jugendgericht die Sache beurteilen können?
Sie sehen, dass wir der Meinung sind, dass das Jugendgericht eine Busse von mehr als 1000 Franken aussprechen können soll, dass hier also die Kompetenz beim Jugendgericht liegt. Eine Busse von mehr als 1000 Franken ist für Jugendliche eine sehr einschneidende Strafe.
Zur zweiten Frage: Das entscheidende Kriterium, ob die Sache von einem Kollegialorgan zu beurteilen sei, ist die Schwere der zu erwartenden Strafe. Das gilt übrigens auch im Erwachsenenstrafverfahren. Im Jugendstrafverfahren sind die Fälle, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten droht, nie leichte Fälle, und sie sind glücklicherweise auch selten. Würde man dem Nationalrat folgen, kämen praktisch keine Fälle mehr vors Jugendgericht. Das Verfahren vor dem Jugendgericht hat aber bestimmte Formen und macht auf den oder die Jugendliche auch einen gewissen, ich möchte sagen, heilenden Eindruck. Eine Erhöhung auf sechs Monate, wie es der Nationalrat beschlossen hat, entspricht zudem nicht dem, was heute die Mehrheit der Kantone kennt.