Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-11-30
Wortprotokoll
Ich nehme zunächst zur Kenntnis, dass Sie trotz vieler Wünsche und Anregungen mit der Ratifizierung dieser Vereinbarungen einverstanden sind. Ich möchte Sie daran erinnern, dass in parlamentarischen Vorstössen ja immer wieder darauf gedrängt worden ist, dass diese Vereinbarungen abgeschlossen werden. So unpräzis, so generell-abstrakt sie nun dem einen oder der [PAGE 789] anderen vorkommen, so schwierig war es, zu diesen Vereinbarungen zu kommen.
Ich kann mich erinnern, dass es als Affront gegen die südliche Schweiz bezeichnet wurde, als die erste Vereinbarung mit Deutschland, mit dem damaligen Verkehrsminister, in Lugano unterzeichnet wurde, weil die Vereinbarung mit Italien eben noch nicht unterzeichnet war. Zum Trost habe ich dann die Vereinbarung mit dem damaligen italienischen Verkehrsminister in Basel unterzeichnet und diejenige mit dem französischen Verkehrsminister in Genf - wie es sich gehört.
Es war nicht einfach, zu diesen Vereinbarungen zu kommen. Der Hauptinhalt der Vereinbarungen ist ja gerade, was Sie jetzt immer wieder erwähnt haben: dieser jeweils gemeinsame Lenkungsausschuss, der dann die Linienführung ajustiert. Vieles von dem, was Sie gefragt haben - ich gehe dann schon im Einzelnen darauf ein -, ist eben noch im Fluss. Ich kann Ihnen jeweils nicht im Detail die Lösung sagen, weil diese Verhandlungen jetzt stattfinden. Jetzt wird nach Lösungen gesucht, unabhängig davon, dass die Vereinbarungen noch nicht ratifiziert sind.
Nun zu Ihren Bemerkungen im Einzelnen; zuerst zu Herrn Pfisterer: Herr Pfisterer hat zunächst angeregt, dass landesintern die Trassensicherung erfolgen soll. Der Bund hat die entsprechenden Planungsarbeiten aufgenommen. Die zweite Etappe der "Bahn 2000" wird nächstes Jahr die erste Auslegeordnung liefern.
Es wird jetzt bei einigen Fragen so sein, dass ich Ihnen sagen muss: Nächstes Jahr werden wir Ihnen die Antwort liefern, oder: Die Frage ist gerade in Abklärung begriffen.
Was die Partizipation der Kantone an den Verhandlungen betrifft, besteht ein Gremium zwischen dem Bund und den Kantonen, und dieses tagt jeweils unmittelbar vor den staatlichen Lenkungsausschüssen. Was die staatlichen Lenkungsausschüsse angeht, so sind sie in den Vereinbarungen mit den anderen Staaten eben vereinbart worden, und die Schweiz kann nicht unabhängig vom Ausland etwas anderes beschliessen.
Ich komme vielleicht nachher nochmals auf das Votum von Herrn Pfisterer zurück, weil die Frage nach den Investitionen in Frankreich auch von anderer Seite gestellt wurde. Zu Ihrer Bemerkung betreffend Anschluss Italien: Die Bauarbeiten an der rollenden Autobahn für Lastwagen mit vier Metern Eckhöhe - der Huckepackkorridor - stehen auf italienischer Seite kurz vor dem Abschluss. Es müssen noch die Spezialsignalisierung zwischen Domodossola und Iselle, die erst kurz vor der eigentlichen Betriebsaufnahme installiert wird, und die Arbeiten am Kehrtunnel Varzo, wo unter schwierigen geologischen Bedingungen das Geleise abgesenkt wird, ausgeführt werden; es geht auch um den Bau der Verladeanlagen in Novara. Ursprünglich war vorgesehen, das auf den 1. Januar 2001 in Betrieb zu nehmen, doch wegen der letzten Unwetter wird dieser Termin verschoben auf vermutlich den 1. April des nächsten Jahres. Im Übrigen finden diese gemeinsamen Verhandlungen mit Italien über die Streckenführung für die Abnahme immer noch statt.
Zu den Fragen von Herrn Bürgi: Die latente Gefahr der Vernachlässigung der Ostschweiz habe ich auch während der Verhandlungen mit dem deutschen Verkehrsminister immer wieder als Vorwurf zu spüren bekommen. Sie wissen, dass wir im allerletzten Moment die Vereinbarung in Lugano noch abgeändert und einen entsprechenden Steuerungs- und Lenkungsausschuss eingesetzt haben, unter Berücksichtigung der Argumente, die dort geltend gemacht wurden, und um den Bodenseeraum - wie Sie es gefordert haben - aufzuwerten. Nun muss ich aber in Erinnerung rufen, dass die Anbindung der Ostschweiz und der deutschen Bundesländer an die europäischen Hochleistungsstrecken Gegenstand dieser Vereinbarung ist; das heisst konkret: Es geht auch um die Aufwertung der Verbindungen Zürich-Schaffhausen-Stuttgart und Zürich-St. Gallen-München. Dort geht es um Fahrzeitreduktionen von je einer Stunde mittels punktueller Massnahmen, mit Neigezügen, die eingeführt werden.
Deutschland hat bei allen bisherigen Kontakten zugesichert, dass die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden. Wenigstens diese Konstante ist geblieben, obwohl ich - das ist halt mein Schicksal - Kontakte mit vier verschiedenen Verkehrsministern hatte. Von daher sehe ich wirklich keine Notwendigkeit, den Vertrag neu zu verhandeln - das haben Sie auch nicht beantragt - oder gar einen neuen Vertrag auszuhandeln. Ich bin mir nicht so sicher, ob uns da sehr vieles gelänge, was über die jetzigen Verträge hinausginge. Und zwar einfach deswegen, weil in Deutschland die Ost-West-Verbindungen sehr viel wichtiger geworden sind. Das hat mit dem Fall der Mauer und des Eisernen Vorhanges zu tun. Wir können beobachten, dass die Investitionen in Deutschland eher in diese Linien fliessen.
Aber auch bei einem Vergleich der bei den Ost- und Westanschlüssen angestrebten Zielfahrzeiten - um diese geht es ja letztlich - kann meines Erachtens keine Benachteiligung der Ostschweiz festgestellt werden. Mittelfristig ist für die Strecke St. Gallen-München eine Fahrzeit von zweieinhalb Stunden vorgesehen. Gegenüber der heutigen Fahrzeit bedeutet das eine Reduktion um etwa eine Stunde. Als Gegenbeispiel sei die Strecke Genf-Paris genannt. Hier wird mittelfristig eine Fahrzeit von drei Stunden angestrebt. Das bedeutet einen Zeitgewinn von 40 Minuten. Sie können natürlich einwenden, Paris sei weiter von Genf entfernt als München von St. Gallen; aber die Fahrzeiten, die wir für die Ostschweiz anstreben, sind auch bei einem relativen Vergleich kürzer als die Fahrzeiten, die wir für die Strecke Genf-Paris vorsehen. Die höheren Investitionen in die Verbindungen mit Frankreich erscheinen im Lichte der sehr viel grösseren Nachfrage als angemessen.
Was die Anwendung des Territorialitätsprinzips angeht, haben Sie sich über den in der Botschaft verwendeten Ausdruck der unterschiedlichen geographischen Lage etwas lustig gemacht. Es liegen aber in der Tat unterschiedliche geographische Verhältnisse vor. Die Strecken, die in unmittelbarer Nähe der Schweizer Grenze auf französischem Territorium ausgebaut werden müssen, kommen ausschliesslich der Schweiz zugute, während die an die Ostschweiz angrenzenden Streckenausbauten vor allem auch Deutschland selbst zugute kommen. Es liegen also unterschiedliche Voraussetzungen vor. Dass wir das Territorialitätsprinzip im Falle der Westschweiz nicht anwenden, darf nicht einfach mit einer Benachteiligung der Ostschweiz gleichgesetzt werden.
Was den Stand der Arbeiten und der Planung angeht: Die Vereinbarung sieht für die Strecke Zürich-München eine Zielfahrzeit von dreieinviertel Stunden vor. Bis zum Jahr 2002/03 sollte gemäss aktuellem Planungsstand bereits eine Fahrzeit von dreieinhalb Stunden möglich sein. Die zweite für die Ostschweiz wichtige Achse ist die Strecke Zürich-Stuttgart. Für diese Verbindung wurde in der besagten Vereinbarung eine langfristige Zielfahrzeit von zweieinviertel Stunden festgelegt.
Dass der Lenkungsausschuss - das war Ihre letzte Bemerkung, Herr Bürgi - aktiv werden muss, ist richtig, das kann ich nur unterstreichen. Er ist dafür vorgesehen, wird aktiv werden und ist es auch schon geworden.
Herr Maissen - es kommt jede Region dran -, sagt, jetzt sei es die Südostschweiz, die benachteiligt werde. Hier muss ich erwähnen, dass die zukünftigen Verbindungen mit Hochgeschwindigkeit via München und nicht via Vorarlberg erfolgen werden, das wissen Sie. Was aber die Ausgestaltung des Fahrplans angeht - das ist Ihr Anliegen gewesen -, so muss ich darauf hinweisen, dass der Betrieb Angelegenheit der Bahnbetreibergesellschaften ist, dass beispielsweise die Verbindung Chur-Brüssel als Nachtverbindung der Pendelzüge wegen betrieblich nicht mehr durchgehend möglich ist. Die Verbindungen der Südostschweiz nach Österreich erfolgen auf der Strecke Buchs-Vorarlberg-Wien, und da gibt es jetzt keinen Hochgeschwindigkeitsanschluss; wir haben das zur Kenntnis zu nehmen. Dass deswegen die ganzen Intentionen in die Fahrplanfrage gelegt werden müssen, ist richtig. Aber es gibt auch die Hochgeschwindigkeitsstrecke Stuttgart-München-Wien, die im TEN bereist werden kann.
Zu Herrn Gentil: Die Strecke Belfort-Delle-Delémont, die in diesem Rat und auch im Nationalrat schon oft Gegenstand von Diskussionen gewesen ist, wird gegenwärtig vom [PAGE 790] Bundesamt für Verkehr zusammen mit Frankreich untersucht. Die Versprechungen, die wir Ihnen hier immer wieder gemacht haben, erfüllen sich jetzt. Sie bestehen darin, dass die Verhandlungen mit Frankreich in diesem Ausschuss tatsächlich geführt werden.
Frau Berger findet, die Bezeichnung "Arc jurassien" in der Botschaft sei zu vage. In Artikel 3 der Vereinbarung werden die Ausgangsorte und die Zielorte erwähnt. Also Paris-Lausanne oder Neuchâtel-Bern; das ist wichtiger, als dass wir die Grenzorte angeben. An Grenzorten halten zwar die Züge zum Teil an, aber das sind technisch bedingte Halte wegen der Stromumstellung, nicht Halte wegen den Passagieren, welche sich die Grenze anschauen wollen. Deswegen werden die Haltepunkte durch die Betreibergesellschaften, das sind die jeweiligen Bahnunternehmen, definiert. Die genauen Strecken müssen jetzt noch von den Steuerungsausschüssen ausgehandelt werden.
Herr Stadler, die Koordination geschieht durch eine Koordinationskonferenz des UVEK unter der Leitung des Generalsekretärs des UVEK; in dieser Konferenz sind die entsprechenden Ämter des UVEK, also das Bundesamt für Raumentwicklung, das Buwal und das Bundesamt für Verkehr, einbezogen. Die FinöV-Projekte werden mit Leistungsvereinbarungen abgestimmt; ich möchte im Weiteren auf den Sachplan Schiene verweisen.
Zu den Anliegen von Herrn Lombardi habe ich eigentlich Stellung genommen, als ich Herrn Pfisterer antwortete. Das Votum von Herrn Béguelin war eine Meinungsäusserung zuhanden derjenigen, die das Territorialprinzip deswegen anfechten, weil es bei ihnen nicht zum Zuge kommt. Eigentlich wurde es für den Fall der Westschweiz von niemandem angefochten.
Sie ratifizieren jetzt eine generell-abstrakte Vereinbarung, die notwendigerweise generell-abstrakt sein muss. Die konkreten Arbeiten - im Zusammenhang mit denen Sie alle etwas auf dem Herzen haben - sind eben jetzt im Gang, so dass ich in mancherlei Hinsicht auf künftige Jahre verweisen muss.