Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-10
Wortprotokoll
Eigentlich könnte man alles ad acta legen; das hat auch Herr Germann ausgeführt. Die Angelegenheit hat unterdessen einiges an Brisanz verloren. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) ist aufgrund vehementer Gegenwehr von einer widersinnigen Absicht, die Vermögenssteuer für Aktiengesellschaften ohne Kurswert zu verdreifachen, abgekommen. Erledigt ist aber die Angelegenheit auch für mich nicht, weil das Vorgehen der SSK einmal mehr klarmacht, dass Bundesgesetze, welche einen Spielraum zur Interpretation lassen, sinnwidrig ausgehebelt werden können.
Die Vermögenssteuer ist Angelegenheit der Kantone. Damit ist auch die Ausformulierung der Details der Bewertungsregeln für Aktien ohne Kurswert Angelegenheit der Kantone, dies zumindest, soweit das Steuerharmonisierungsgesetz damit in Einklang ist und keine Verzerrungen erfolgen, die nicht dem Geist des Gesetzes widersprechen. Bei Artikel 14 Absatz 1 heisst es leider wenig klar, dass bei der Bewertung solcher Aktien der Verkehrswert gilt und dass bei dessen Berechnung neben der Substanz auch der Ertrag berücksichtigt werden muss. Macht ein Unternehmen keinen Gewinn, so wird das heute mit doppelter, die Substanz mit einfacher Gewichtung berücksichtigt. Liesse man den Ertrag als Kriterium nun weg, käme es zur paradoxen Situation: kein Ertrag, viel höhere Bewertung als heute; moderater Ertrag, tiefere Bewertung und entsprechende Besteuerung.
Was mich aber geärgert hat, ist Folgendes: Die beabsichtigte und nun abgeblasene Änderung der Wegleitung kam keineswegs, wie es in der Antwort des Bundesrates heisst, im gegenseitigen Einverständnis mit der Vereinigung der Privaten Aktiengesellschaften zustande. Als Mitglied des Vorstandes der VPAG - womit ich meine Interessenbindung bekanntgegeben habe - kann ich bestätigen, dass die Organisation wohl von der SSK angehört worden ist, aber dort energisch gegen die vorgesehenen Änderungen protestiert hat.
Von einer Berücksichtigung dieser Anliegen konnte deshalb zum Zeitpunkt des Antwortens des Bundesrates keine Rede sein. Ich mache Ihnen, Herr Bundespräsident, damit keinen Vorwurf, denn Sie wurden ja offensichtlich von der SSK diesbezüglich falsch informiert. Seitens der SSK wurde das Gespräch mit den Betroffenen nämlich erst nach mehrmaligen harschen Protesten anfangs dieses Jahres gesucht. Offenbar beeindruckt durch die gewaltige Opposition und sicher auch aufgrund der überzeugenden Argumente wurde die Änderung der berühmten Randziffer 36 der Wegleitung in der Folge zurückgezogen.
Einmal ist keinmal, sagt ein Sprichwort. Ob das auch hier gilt, wage ich zu bezweifeln. Auch Herr Kollege Germann befürchtet, dass bei Gelegenheit wieder auf diese Idee zurückgegriffen wird. Ich bin der Meinung, dass wir in der WAK diese Frage noch einmal diskutieren müssen. Allenfalls müsste Artikel 14 Absatz 1 so geändert werden, dass der Wille des Parlamentes nicht über eine Wegleitung der SSK gewissermassen über Nacht ausgehebelt werden kann. Es darf nicht sein, dass all unsere Bestrebungen, die wir auf Bundesebene für die Unternehmungen in die Wege leiten, von Kantonen gewissermassen über Nacht ausgehebelt werden können. Es ist sicher Aufgabe unseres Parlamentes, dieser Problematik die nötige Beachtung zu schenken und sich entsprechend einzubringen.