Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-10
Wortprotokoll
Es geht mir wie beim vorherigen Traktandum: Herr Ständerat Briner hat dieses Doppelbesteuerungsabkommen ausgezeichnet präsentiert; ich kann bestätigen, dass alle Sachverhalte und alle Zahlen so stimmen, wie er sie Ihnen aus dem Schosse der Kommission vorgestellt hat. Ich möchte mich seiner Empfehlung anschliessen und Sie bitten, dieses Abkommen zu genehmigen.
Was die Bemerkung von Frau Ständerätin Sommaruga betrifft, so ist es in der Tat so, dass Doppelbesteuerungsabkommen immer individuell zwischen zwei Staaten verhandelt werden. Es gibt also in dem Sinne nicht eine Musterlösung, sondern es gibt immer ein Verhandlungsergebnis. Dieses Verhandlungsergebnis ist natürlich letztlich die übereinstimmende Willenserklärung von zwei Staaten. Die Partnerstaaten, mit denen wir Doppelbesteuerungsabkommen abschliessen, sind auch nicht einfach in einer Reihe zu sehen, sondern es sind Staaten mit ganz individueller Gestaltung, auch in Bezug auf ihre Rechtsordnungen. Es gibt Länder, mit denen es schwer fällt, Rechtshilfeabkommen abzuschliessen und durchzusetzen; mit anderen Ländern fällt es etwas weniger schwer. Insofern hat die Doppelbesteuerungsabkommenspolitik immer ein Spielbein und ein Standbein. Diese OECD-Empfehlungen sind das Standbein und das Spielbein sind dann die Verhandlungen mit den einzelnen Ländern. In diesem Sinne kann ich einfach bestätigen, was Frau Sommaruga gesagt hat: In diesem Bereich ist Bewegung, und diese Bewegung wird sich mit Sicherheit auch in der einen oder anderen Form auf die künftige Politik der Doppelbesteuerungsabkommen auswirken.
In Bezug auf Chile bitte ich Sie, das Abkommen zu genehmigen.