Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-10
Wortprotokoll
Da wir uns in nächster Zeit voraussichtlich noch mehrmals über den Informationsaustausch im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen unterhalten werden, erlaube ich mir eine kurze Bemerkung zum vorliegenden Abkommen.
Chile forderte laut Botschaft des Bundesrates einen Informationsaustausch auch bezüglich der Anwendung des innerstaatlichen Rechts, damit es die Steuerflucht wirksam bekämpfen kann. Die Schweiz hat dieses Begehren abgelehnt; sie gewährt, wie der Kommissionssprecher soeben gesagt hat, nur Informationen, die zur Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts notwendig sind - soweit Steuerbetrug vorliegt. Die Schweiz geht damit gegenüber Chile weniger weit als z. B. gegenüber den USA oder gegenüber EU-Staaten wie Spanien, Frankreich, Grossbritannien und den Niederlanden, mit denen neu ein Doppelbesteuerungsabkommen verhandelt worden ist.
Ich habe schon früher darauf hingewiesen, dass es aus meiner Sicht rechtsstaatlich bedenklich ist, wenn die Schweiz in den Doppelbesteuerungsabkommen bei der Gewährung des Informationsaustauschs derart ungleiche Standards pflegt, wie es heute der Fall ist. Den USA, die am meisten Druck ausüben können, werden seit jeher weitaus am meisten Informationen gewährt. Auch bei gewissen EU-Staaten gibt es nicht nur bei Steuerbetrug, sondern auch bei "Steuerbetrug und dergleichen" Informationen, wenn dies auch weniger weit gehend definiert ist als gegenüber den USA. Den OECD-Staaten werden auch in Bezug auf Holdinggesellschaften Informationen angeboten; Nicht-OECD-Staaten erhalten aber diese Informationen nicht. Wie der Kommissionssprecher soeben ausgeführt hat: Im Falle von Chile, das ja gegenwärtig in der OECD den Beobachterstatus hat, führt das dazu, dass das angewendete Recht ändert, sobald Chile Vollmitglied der OECD wird. Viele Staaten, namentlich wenig fortgeschrittene Entwicklungsländer, erhalten von der Schweiz überhaupt keine Informationen zur Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts.
Diese Ungleichheit des Rechts spiegelt aus meiner Sicht bloss weltpolitische Machtverhältnisse; es reflektiert nicht das legitime Interesse unserer Partnerstaaten, sich über Steuern zu finanzieren. Schliesslich profitiert ja auch die Schweizer Wirtschaft von der Infrastruktur, welche vom Staat in diesen Ländern bereitgestellt wird.
Ich gehe davon aus, dass wir unsere Praxis - gerade auch die sehr unterschiedlichen Standards im Umgang mit den verschiedenen Ländern - in nächster Zeit überprüfen werden. Ich hoffe, dass wir eine Lösung suchen und dass wir auch eine Lösung finden, die dem legitimen Bedürfnis der verschiedenen Staaten, ihre Steuern rechtmässig einzuziehen, entgegenkommt. Wir werden uns, wie ich eingangs gesagt habe, mit dieser Frage sicher noch intensiv beschäftigen dürfen oder müssen.