Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11
Wortprotokoll
Diesen Artikel hat der Nationalrat ohne Opposition beschlossen. Wir schliessen uns ihm an. Grundsätzlich ist es selbstverständlich, dass die Massnahmen zur konjunkturellen Stabilisierung evaluiert werden. Auch wir erwarten selbstverständlich, dass das geschieht. Nun wird es auch im Bundesbeschluss festgehalten. Dem Parlament ist vor einer allfälligen dritten Stufe von Massnahmen zu rapportieren. Ich betone hier das Wort "allfällig": Dieser Artikel ist kein Präjudiz für eine dritte Stufe, das möchte ich noch einmal betont haben. Aber auch dies, dass vor der Ergreifung von Massnahmen zu rapportieren ist, scheint grundsätzlich selbstverständlich. Wir wollen ja sehen, wie sich die bereits beschlossenen Konjunkturmassnahmen auswirken, bevor wir weitere beschliessen.
Ebenso klar ist, dass wir von einem Bericht nicht umfassende und tiefgreifende Analysen erwarten könnten, falls ein weiteres Konjunkturpaket bereits in diesem Sommer notwendig erscheinen würde. Die Auswirkungen der ersten Stufe wären dann wohl schon etwas besser erkennbar als jene der nun zu beschliessenden zweiten Stufe. Es ist deshalb durchaus denkbar, dass in einem solchen Fall eine Berichterstattung in eine entsprechende Botschaft zu weiteren Massnahmen eingehen würde.
Wir bitten Sie in diesem Sinne, Artikel 4a zuzustimmen.