Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-11
Wortprotokoll
Der Berg ist jetzt fast abgetragen, nicht wahr? Aber ich möchte trotzdem noch vier Bemerkungen machen, wenn Sie gestatten.
Je commencerai par la question de Monsieur Burkhalter, qui a demandé si oui ou non nous devrions agir, question à laquelle il a finalement répondu affirmativement. Je crois qu'il faut quand même commencer par le début: cette question clé qui nous tient naturellement à coeur. La réponse à cette question est de nature entièrement politique, mais cette réponse repose toutefois sur notre Constitution fédérale, comme l'a d'ailleurs relevé Monsieur Recordon.
Naturellement, l'ampleur, l'envergure des mesures à prendre est une question entièrement politique. Nous y avons déjà été confrontés au mois de décembre dernier, lors de la première étape, et nous le sommes à nouveau aujourd'hui. Mais il ne faut pas confondre deux éléments: l'envergure et l'effet de ces mesures. A mon avis, il est faux de croire que le programme est seulement suffisant ou efficace en fonction des ressources financières engagées. Il faut plutôt chercher à apprécier la qualité des mesures, et c'est là-dessus que nous devrions concentrer nos efforts.
Le programme de stabilisation conjoncturelle doit donc se composer de deux éléments: premièrement, l'augmentation des dépenses dans les directions ciblées que nous avons décrites; deuxièmement, les allègements de l'imposition. Ces deux éléments forment un ensemble, et c'est justement ce que vous a proposé le Conseil fédéral. Je suis heureux que l'ensemble de votre conseil salue ce projet et reconnaisse qu'on doit agir dans une situation conjoncturelle comme celle dans laquelle nous nous trouvons actuellement.
Die zweite Bemerkung schliesst an das Votum von Herrn Ständerat Stähelin an. Ich danke ihm dafür, dass er zu Beginn seiner Ausführungen für eine nachhaltige Finanzpolitik plädiert hat.
Eine solche Finanzpolitik hat ja drei Elemente:
Das erste Element ist ein gesunder Staatshaushalt. Auf der Basis eines gesunden Staatshaushalts gibt es Handlungsspielräume, damit sich auch grössere Probleme lösen lassen. Ich glaube, dass wir in diesem Bereich in den letzten Jahren Anstrengungen unternommen haben, die Wirkung gezeigt haben. Seit dem Jahr 2005 ist es uns gelungen, die Schulden des Bundes um 10 Milliarden Franken zu senken. Das sind Spielräume, die sich natürlich früher oder später als günstig erweisen.
Die zweite Bedingung ist ein günstiges Steuerklima. In dieser Hinsicht haben wir in den letzten Jahren den internationalen, aber auch den Binnenwettbewerb gefördert, indem wir eine Unternehmenssteuerreform für die Konzerne und eine zweite Unternehmensteuerreform für die KMU, dann die Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung mit einem Ehepaarabzug, aber auch mit einem Zweiverdienerabzug über die Bühne gebracht haben; jetzt kommen [PAGE 144] weitere Phasen. Ich werde nachher beim Votum von Herrn Ständerat Schwaller darauf zu sprechen kommen.
Das dritte Element einer nachhaltigen Finanzpolitik ist natürlich eine gute Finanzplanung. Ich bin Herrn Stähelin besonders dankbar, dass er sein Votum auch in diese Richtung gelenkt hat. Die Gefahr ist ja die, dass man jetzt in Hektik verfällt und mit bestem Willen, ein Problem zu lösen, rasch sehr viele Mittel einsetzt. Irgendwann kommt man dann zur Erkenntnis, dass man diese Mittel auch finanzieren muss. Das bedeutet, dass wir die Planungsdimension nicht aus den Augen verlieren dürfen. Diese Planungsdimension hat der Bundesrat mit dem Programm verbunden, indem er sagte: Wir wollen auch die Weisungen für das Budget 2010 präsentieren. Sie sehen aus jenen Weisungen, dass wir heute schon wissen, dass unabhängig von der weiteren Entwicklung des Bundeshaushaltes im laufenden Jahr 600 Millionen Franken zu kompensieren sind. Wir werden also schon von Anfang an mit einem roten Ergebnis konfrontiert, das wir jetzt im Budgetprozess aufnehmen müssen.
Weiter ist es so, dass der Bundesrat auch an der Aufgabenüberprüfung festhalten will. Das ist ein langfristiges Projekt. Es beinhaltet ja die Idee, dass der Bundeshaushalt um nicht mehr als das volkswirtschaftliche Wachstum zunehmen soll. Dieses volkswirtschaftliche Wachstum ist über die Zeit gesehen bei etwa 3 Prozent pro Jahr zu erwarten. Wir wissen, dass wir im Augenblick weit davon entfernt sind. Wenn die Ausgaben des Bundes in Zukunft weiterwüchsen wie in der Vergangenheit, dann würde das bedeuten, dass wir im Jahr 2017 auf einem Plafond von 8 Milliarden Franken zusätzlicher Schulden ankommen. Um das zu verhindern, hat der Bundesrat vorgeschlagen, dass wir die Aufgaben des Bundes im Hinblick auf ihre Effizienz, im Hinblick auf die Möglichkeit, sie auszugliedern, sogar im Hinblick auf einen Aufgabenverzicht überprüfen. Alle 18 wichtigen Aufgabengebiete des Bundes sind mit einer Wachstumsquote verbunden worden. Im Zeitablauf muss diese Wachstumsquote erzielt werden. Wir wissen, dass es in einigen Bereichen im Augenblick nicht möglich ist, aber wir wissen auch, dass es andere Bereiche gibt, in denen die Aufgabenüberprüfung trotz solcher Konjunkturstabilisierungsprogramme fortgesetzt werden kann.
Man hat darauf hingewiesen, dass Steuerprojekte nötig sind und dass sie auch in den Bereich eines gesunden Staatshaushaltes hineingehören. Einen gesunden Staatshaushalt zu haben, das wissen wir, ist für verschiedene Subjekte des Staates etwas Wichtiges: Erstens muss die nächste Generation, wenn wir Schulden aufbauen, diese entweder abzahlen oder verzinsen; in jedem Fall aber hat sie dann einen eingeschränkten Handlungsspielraum. Zweitens sind auch die heutigen Steuerzahler nicht daran interessiert, dass sie Schulden finanzieren müssen. Drittens investiert die Wirtschaft nur, wenn sie weiss, dass sie nicht früher oder später mit Steuern belastet wird. Viertens ist es natürlich auch ein Zeichen an das Ausland; wir haben viele ausländische Investitionen in unserem Land, und wir haben einen bedeutenden Finanzplatz, der auch darauf angewiesen ist, dass wir nachhaltige Finanzpolitik betreiben.
Die dritte Bemerkung geht in Richtung der Auslandsanteile dieser Programme; Herr Ständerat Bürgi hat die entsprechende Frage gestellt. Ich kenne natürlich das Problem der Ausschreibung eines Autobahn-Teilstückes im Kanton Thurgau - Herr Ständerat Bürgi hat das mit Recht thematisiert, wie sich gezeigt hat. Wir sind ja auch willens, die Lehren daraus zu ziehen, weil wir festgestellt haben, dass man dort tatsächlich nicht alle Aspekte genügend berücksichtigt hat. Aber es lässt sich trotzdem nicht verhindern, dass gewisse Projekte, welche mit dem Nachtrag verbunden sind, auch Vergebungen ins Ausland beinhalten. In meinem Departement ist es zum Beispiel die Installation zur besseren Abwicklung der LSVA. Es ist einfach so, dass in der Schweiz keine Firma in der Lage ist, kurzfristig ein solches Produkt herzustellen. Trotzdem brauchen wir diese Investition, um bei der LSVA raschere Abwicklungen zu bekommen.
Aber letztlich - und darauf, so muss ich sagen, hat Frau Ständerätin Fetz nicht zu Unrecht hingewiesen - sind einzelne Auslandaufträge in der Tat begrüssenswert, weil wir ja ein Exportland sind und natürlich auch davon profitieren, wenn im Ausland, in Nachbarländern, vor allem in solchen, mit denen wir intensive Exportverbindungen haben, zum Beispiel Deutschland, Massnahmen zur Stabilisierung der dortigen Konjunktur getroffen werden; wenn solche Massnahmen greifen, werden wir eben auch davon profitieren. Daher wird nicht zu verhindern sein, dass ein kleiner Anteil solcher Aufträge ins Ausland geht, und das ist möglicherweise sogar zu begrüssen.
Es wurde von Herrn Ständerat Schwaller die Frage nach der Reife einzelner Projekte gestellt. Es ist so, dass wir hier die Entstehungsgeschichte des Projektes aufzeigen müssen, beginnend im Dezember des letzten Jahres, als die beiden Departemente gemeinsam in der Bundesverwaltung auf die zweite Etappe aufmerksam gemacht haben; wir haben sie aufgefordert, uns Projekte, die rasch entwickelt, projektreif und realisierbar sind, zu präsentieren. Die erste Umfrage hat ein relativ mageres Ergebnis gebracht, indem etwa 380 Millionen Franken eingegeben wurden. Wir haben gesagt, dass das nicht genügt. Es besteht ja auch die Möglichkeit, wenn schon konjunkturell etwas erreicht werden soll, innerhalb der Schuldenbremse auch einen grösseren Betrag einzusetzen, um damit die Ziele zu erreichen. In einer zweiten Übung sind dann etwa gegen 1 Milliarde Franken zusammengekommen. Wir haben dieses dann letztlich auf das heutige Volumen von etwa 700 Millionen Franken zurechtgestutzt. Die 380 Millionen Franken, die zunächst gekommen sind, sind eigentlich lautere, ehrliche Projekte gewesen. Man hat gesagt, da bestehe gar kein Zweifel, das sind solche, die man sofort realisieren kann.
Bei anderen Projekten ist das zwar auch so, aber es können im einen oder anderen Fall noch gewisse Vorarbeiten anfallen, die zu erbringen sind, ehe man auf den Umsetzungsknopf drücken kann. Da ist insbesondere das Projekt Härkingen dabei. Dieses Projekt dient der Beseitigung der Staus in Härkingen; wie wir wissen, haben diese Staus ja auch negative volkswirtschaftliche Auswirkungen und sind somit auch schädlich für unsere Wirtschaft. Deshalb wäre es angezeigt, hier ein Schwergewicht zu setzen. Nun ist es so, dass das UVEK bestrebt ist, das entsprechende Plangenehmigungsverfahren so rasch als möglich, eben auch noch in diesem Jahr 2009, abzuschliessen. Das Plangenehmigungsverfahren kann im Departement behandelt werden, und das Departement kann als Vorinstanz einer Beschwerde gegen die Verfügung die aufschiebende Wirkung entziehen. Damit könnte man diesen Planungsprozess wesentlich abkürzen; das UVEK wird nicht zögern, die entsprechende Interessenabwägung vorzunehmen. Aber selbst wenn es dazu kommen würde, dass man den Baubeginn sagen wir auf die zweite Hälfte des Jahres oder sogar auf das Jahresende legen müsste, dann wäre das mit Sicherheit kein Drama. Es wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Krise im nächsten Jahr nicht vorbei sein wird, und wir sind dann vielleicht froh, dass wir auch in diesem Jahr schon Aufträge haben, die bereinigt sind, gerade auch solche mit volkswirtschaftlich positiven Auswirkungen wie dieses Projekt Härkingen. Deshalb glaube ich, dass man hier durchaus zuerst den Planungsprozess abschliessen und dann dieses Projekt im Rahmen der zweiten Etappe abwickeln kann.
Herr Ständerat Schwaller hat die Frage nach der Familienbesteuerung gestellt - natürlich nicht zum ersten Mal, ich kenne das Anliegen -, und ich garantiere Ihnen, es wird jetzt das letzte Mal sein, dass wir hier gewissermassen in der Vorkammer des Projektes darüber reden. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Er wird sie Ihnen so bald als möglich zur Behandlung überweisen. Wenn das Parlament auf die Vorschläge des Bundesrates - ich würde sagen, Herr Ständerat Schwaller, cum grano salis - eingeht, dann ist es möglich, dieses Projekt auf den 1. Januar des nächsten Jahres zu verwirklichen. Es beinhaltet im Wesentlichen folgende Elemente: Wir wollen erstens einen Kinderabzug vorschlagen, wir wollen zweitens einen Kinderbetreuungsabzug vorschlagen und als [PAGE 145] Alternative zum Kinderabzug auch einen neuen, einen dritten Tarif. Dieser dritte Tarif ist mit drei Varianten versehen, und je nachdem, ob wir eher den Mittelstand, den unteren oder den oberen Mittelstand der Steuerpflichtigen erfassen wollen, kommt dann die erste, die zweite oder die dritte Variante zum Tragen. Sie werden die Möglichkeit haben, sich dazu zu äussern und dieses Projekt im Sommer zu verabschieden. Die Ausfälle werden von uns mit etwa einer halben Milliarde Franken veranschlagt. Das ist nicht wenig, wenn man bedenkt, dass wir bei den Sofortmassnahmen im Ehepaarbesteuerungsbereich bereits Ausfälle von 600 Millionen Franken in Kauf genommen haben. Man kann somit sagen: Im Bereiche der Familienbesteuerung werden die Ausfälle die Milliardengrenze deutlich übersteigen.
Die vierte Bemerkung betrifft die Fragen von Herrn Brändli. Ich glaube, dass diese Vorlage betreffend Lärmschutz im Rahmen der Bahnreform 2 in der Tat als gescheitert betrachtet werden muss. Aber es ist so, dass wir keine Chance gesehen haben, kurzfristig hier darauf zurückzukommen. Ich glaube, Sie müssten das parlamentarisch wiederaufnehmen, oder dann muss man sich die Überlegung machen, es in ein künftiges Stabilisierungsprogramm aufzunehmen. Für den Augenblick sehen wir aber keine Chance, darauf zurückzukommen.
Zur Frage im Zusammenhang mit der dritten Stufe - Frau Kollegin Leuthard hat sie auch angeschnitten -: Eine solche weitere Stufe muss man sich ganz gut überlegen. Ich muss Ihnen sagen: Die Kriterien dürfen hier nicht von denen abweichen, die wir bis jetzt schon im Auge gehabt haben. Wir dürfen nicht neue Kriterien erfinden. Wir haben immer noch dasselbe Ziel: Wir wollen letztlich verhindern, dass in diesem Land viele wegen der Krise in Arbeitslosigkeit geraten. Wir wollen letztlich versuchen, Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist das Ziel, das wir nicht aus den Augen verlieren sollten. Es ist von Anfang an klar: Der Bund kann nicht einzelne Arbeitsplätze schaffen. Er wird bei solchen Anforderungen überfordert sein. Er kann aber dafür sorgen, dass diejenigen, die keinen Arbeitsplatz haben, nicht in Schwierigkeiten und Not geraten. Wir müssen, wenn schon, bei solchen Bereichen ansetzen. Eine weitere Ausgabenübung würde ich aber mit sehr kritischem Auge betrachten; ich glaube, das ist auch meine Aufgabe. Damit möchte ich von Anfang an zum Ausdruck bringen, dass wir einem solchen Projekt kritisch gegenüberstehen. Aber selbstverständlich ist es richtig, dass wir das jetzt prüfen; ich begrüsse ausdrücklich auch die Bemühungen des Volkswirtschaftsdepartementes, jetzt diese Gespräche mit den Kantonen, mit der Wirtschaft, mit den Interessenorganisationen zu führen, weil jetzt die Gewähr besteht, dass man sie noch gesittet, sage ich mal, führen kann. Wenn man unter Druck steht und dann innert Tagen solche Gespräche führen muss, gibt es immer rote Köpfe, und dann kommen in der Regel keine guten Lösungen heraus. Mit Blick auf diesen Aspekt begrüsse ich das, aber im Prinzip bin ich in diesem Zusammenhang sehr kritisch.
Ich danke Ihnen für die heutige Debatte, die auch für uns sehr aufschlussreich war. Sie müssen ja auf das Geschäft eintreten, das Eintreten ist obligatorisch. Ich habe Ihren Voten jedoch entnommen, dass Sie anschliessend auch auf die weiteren Vorlagen des Bundesrates eintreten werden. Dafür danke ich Ihnen.
[VS]