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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Der Präsident der Finanzkommission hat es erwähnt: Die zweite Stufe der Massnahmen zur konjunkturellen Stabilisierung besteht aus fünf Vorlagen. Die Vorlagen 1 bis 3 wurden der Finanzkommission zugewiesen, die WAK hat die Vorlagen 4 und 5 besprochen. Ihre WAK hat ausserdem versucht, die Massnahmen des Bundesrates insgesamt konjunkturpolitisch etwas einzuordnen. Sie hat zu diesem Zweck verschiedene Fachleute angehört, darunter auch einen Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz. Ich erlaube mir, Ihnen kurz die Überlegungen und Beurteilungen unserer Kommission in Bezug auf das gesamte Paket darzulegen.

Das Paket von Massnahmen wurde von unserer Kommission begrüsst. Auch das schrittweise Vorgehen des Bundesrates fand die Unterstützung unserer Kommission. Ich möchte nun auf ein paar einzelne Aspekte zu sprechen kommen, mit denen sich unsere Kommission näher befasst hat.

Die Exportwirtschaft, die den Wirtschaftsabschwung wohl am frühesten und auch am stärksten zu spüren bekam, ist nicht ganz einfach zu unterstützen. Der Bundesrat schlägt mit der Änderung der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv) gewisse Massnahmen vor; wir kommen bei der Vorlage 4 darauf zurück.

Gedanken hat sich Ihre Kommission auch zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Arbeitslosenversicherung gemacht. Die Arbeitslosenversicherung dürfte gemäss [PAGE 129] Schätzungen in diesem Jahr Mehrausgaben von etwa 1,7 Milliarden Franken haben; ihre Verschuldung steigt damit rapide an. Aktuell hat die Arbeitslosenversicherung 4,1 Milliarden Franken Schulden, und in den nächsten Jahren kommen 3,2 Milliarden Franken hinzu. Das bedeutet, dass die Arbeitslosenversicherung gegen Ende 2010 mit gegen 8 Milliarden Franken verschuldet sein wird. Mit dieser Ausgangslage wird Ende dieses Jahres die Schuldsumme der Arbeitslosenversicherung 2,5 Prozent der Lohnsumme erreichen. Das bedeutet, dass der Bundesrat dem Parlament binnen eines Jahres eine Botschaft mit einer Erhöhung der Lohnnebenkosten unterbreiten muss.

Dieses Problem ist nicht gelöst. Wir erwarten hierzu in nächster Zeit eine Antwort vonseiten des Bundesrates. Denn wenn wir das Ganze auf die lange Bank schieben, haben wir schon bald die gleiche Situation wie bei der IV, eine Schuldsumme, die wir über zehn bis fünfzehn Jahre abtragen müssen.

In Bezug auf den Tourismus hat sich Ihre Kommission die Frage gestellt, inwiefern die geplanten Massnahmen auch tatsächlich wirksam sind. Der Tourismus als Teil der Exportindustrie wird von der Krise ebenfalls betroffen, weil möglicherweise weniger Touristen kommen. Ein grösseres Problem ist auch der Wechselkurs des Frankens, der gegenüber dem Euro massiv an Wert gewonnen hat. Dadurch ist die Schweiz für ausländische Touristen viel teurer geworden. Die Aktivitäten von Schweiz Tourismus sind deshalb vor allem darauf ausgerichtet, dass mehr Schweizerinnen und Schweizer ihre Sommer- und Herbstferien in der Schweiz verbringen. Ich gehe davon aus, dass die Mitglieder von Parlament und Regierung mit gutem Beispiel vorangehen.

Schliesslich hat Ihre Kommission auch die Situation des Baugewerbes näher angeschaut. Die Massnahmen des Bundesrates wurden ja immer wieder als zu baulastig kritisiert. Auch wenn das Baugewerbe im Moment nach wie vor einigermassen stabil ist, verschlechtert sich die Situation seit dem Winter 2008/09 zusehends. Die geplanten Investitionen werden deshalb in der zweiten Hälfte 2009 sehr nützlich und nötig sein, weil dann die Aufträge im Hoch- und im Tiefbau klar zurückgehen werden.

Steuerliche Massnahmen zur Konjunkturstützung wurden von den Experten als kritisch beurteilt. Erstens tendieren die Haushalte in unsicheren Zeiten dazu, das gewonnene Geld nicht auszugeben, sondern zu sparen. Zweitens geht von einer zusätzlichen Nachfrage relativ viel in den Import. Wenn man das freie Budget eines Schweizer Haushaltes ansieht, wird ein wesentlich grösserer Teil als 50 Prozent von dem, was noch übrig bleibt, für importierte Güter verwendet. Das ist zwar nicht per se schlecht, stützt aber die Binnenwirtschaft kaum. Ihre Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass eine Expertengruppe Konjunktur im EVD die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgt. Dabei richtet sie ein besonderes Augenmerk auf die Beschäftigungssituation, auf den Bereich der Lehrlingsausbildung, auf die Folgen von zunehmenden Firmenkonkursen und auf eine mögliche Kreditklemme für KMU. Ihre Kommission wird sich zu diesen Fragen weiterhin laufend informieren lassen.

Ich äussere mich jetzt noch zum Eintreten auf die Vorlagen 4 und 5. Vorlage 4 betrifft das Bundesgesetz über die befristete Ergänzung der Versicherungsleistungen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (Serv). Die schwierige Lage auf den Kreditmärkten hat unter anderem zur Folge, dass die Schweizer Exporteure bei der Finanzierung von Exportaufträgen und Krediten auf Schwierigkeiten stossen. Die Exportfinanzierung ist insbesondere dadurch erschwert, dass Banken die gewährten Exportkredite nicht mehr so leicht und so günstig refinanzieren können. Ausserdem haben Exporteure oft Schwierigkeiten, die Banken zur Abgabe von Vertragsgarantien zu veranlassen, ohne dass sie dafür Sicherheiten hinterlegen müssen. Die Serv ist seit dem 1. Januar 2007 als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes tätig. Die Serv bietet Versicherungslösungen für Exporteure und Finanzierungsinstitute an und erleichtert damit den Schweizer Exporteuren die Übernahme von Auslandaufträgen, bei welchen der Zahlungseingang aufgrund politisch oder wirtschaftlich unsicherer Verhältnisse gefährdet ist. Mit der Einführung des privaten Käuferrisikos wurde eine wichtige Lücke geschlossen. Nachdem bereits eine Reihe von Exportrisikoversicherungen anderer Staaten vergleichbare Leistungen wie die nun vorgeschlagenen Ergänzungen anbietet, möchte der Bundesrat sicherstellen, dass die schweizerische Exportwirtschaft im verschärften Wettbewerb gegenüber der ausländischen Konkurrenz nicht benachteiligt ist.

Die Massnahmen, die der Bundesrat vorschlägt, sind befristet. Sie sind darauf ausgerichtet, dem Exporteur die Überwindung dieser durch die aktuelle Finanzmarktkrise grösser gewordenen Hindernisse zu erleichtern. Es sind drei Massnahmen vorgesehen: Erstens soll die Versicherung von Vertragsgarantien durch eine Bondgarantie erweitert werden. Zweitens soll eine Refinanzierungsgarantie eingeführt werden; damit wird eben die Refinanzierung erleichtert. Drittens soll eine Versicherung zur Vorfinanzierung der Herstellungskosten von Exporten eingeführt werden, also eine sogenannte Fabrikationskreditversicherung.

In unserer Kommission wurden zwei Fragen besonders angeschaut: erstens die Frage, ob die Serv ihre Konditionen für kleinere Unternehmen respektive kleinere Beträge anpassen könnte, weil sie für diese zu teuer sei, und zweitens, ob die Versicherung nicht auch für die EU-Länder und die OECD-Länder angeboten werden könnte. Der Bundesrat ging in seinen Ausführungen davon aus, dass die Serv den Auftrag hat, ihre Prämien risikogerecht zu gestalten. Ein Abweichen davon könnte gefährlich sein und zu einer Quersubventionierung führen, was das Parlament explizit verhindern wollte. Hingegen ist eine Anpassung der Produkte im OECD-Raum vorstellbar und soll parallel zur Inkraftsetzung des Gesetzes durch den Verwaltungsrat der Serv so beschlossen werden. Das Eintreten auf diese Vorlage war in unserer Kommission unbestritten.

Nun noch zu Vorlage 5, zur Änderung des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes: Die Wohnbau- und Eigentumsförderung funktioniert bekanntlich so, dass in einer Anfangsphase Verbilligungsvorschüsse bezahlt werden, damit Mietzinse gesenkt werden können. Die Mieten steigen dann im Laufe der Zeit an, und nach zehn bis fünfzehn Jahren beginnt die Rückzahlungspflicht. Es kann vorkommen, dass die Rückzahlungen an den Bund nicht in der vorgesehenen Frist erfolgen können. Diese Beträge figurieren dann in den Jahresrechnungen der Wohnungsanbieter als Schulden, obwohl es sich unter Umständen um virtuelle Verpflichtungen handelt. Das ist an sich kein Problem, wird aber dann eines, wenn für Erneuerungsarbeiten neue Bankkredite nötig werden und die Schulden sich als Finanzierungshindernis auswirken.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die geschuldeten Grundverbilligungsvorschüsse gemäss Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) ganz oder teilweise erlassen werden können, sofern die Besitzer in substanziellem Umfang in energiesparende Erneuerungen investieren. Man erhofft sich von dieser Massnahme, dass Bauträger zu konjunkturpolitisch willkommenen Erneuerungstätigkeiten animiert werden. Diese Massnahme sei umso mehr gerechtfertigt, schreibt der Bundesrat in der Botschaft, als damit gerechnet werden müsse, dass die Forderungen wegen der gesetzlich beschränkten Rückzahlungspflicht ohnehin weitgehend abgeschrieben wären. Die Kommission hat diese befristete Gesetzesänderung im Grundsatz begrüsst, sich allerdings mit den Fragen auseinandergesetzt, wer eigentlich von dieser Massnahme profitiert und ob mit dieser Massnahme nicht letztlich jene honoriert werden, die besonders schlecht gewirtschaftet respektive die letztlich einfach zu tiefe Mieten verlangt haben. Wir haben daraufhin die folgenden Antworten erhalten: Von dieser Massnahme profitieren in erster Linie gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften, die sehr oft im Besitz der öffentlichen Hand - wie Städte und Gemeinden - sind. In Bezug auf die Wirkung wird der Bundesrat dem Parlament einen Vollzugsbericht unterbreiten, der aufzeigen wird, was konkret [PAGE 130] bewilligt wurde und welche Projekte in welchem Zeitraum ausgeführt wurden.

Auch bei dieser Vorlage war in unserer Kommission Eintreten unbestritten.