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Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11

Wortprotokoll

Die KVF wollte mit dieser Motion eine vorauseilende Wirkung erzeugen. Wir waren uns bei der Verabschiedung bewusst, dass der zeitliche Ablauf es nicht erlauben wird, dass die Motion in beiden Räten behandelt, ja angenommen wird, bevor das zweite Konjunkturprogramm, das wir jetzt eben behandelt haben, abgeschlossen ist.

Die KVF hat die vorliegende Motion an ihrer Sitzung vom 12. und 13. Januar 2009 einstimmig verabschiedet. Basis dazu bildete eine bereits im Herbst durchgeführte Anhörung über die Stossrichtung allfälliger Konjunkturprogramme im Infrastrukturbereich. Dabei wurde die Kommission breit informiert. Es handelt sich bei diesem Vorstoss also nicht um einen Schnellschuss oder einen Schuss aus der Hüfte. In der Kommission wurde im Herbst und dann in der Folge auch im Januar bemängelt, dass bei gewissen Projekten Vorfinanzierungen durch die Kantone erfolgen, weil die erforderlichen Mittel in einer früheren Phase im Rahmen eines Entlastungsprogrammes gekürzt worden sind. Bereits Ende Jahr wurde in der Kommission angeregt, bei allfälligen Konjunkturprogrammen im Infrastrukturbereich die früher vorgenommenen Kürzungen zurückzunehmen, um die noch zu leistenden Vorfinanzierungen durch die Kantone rückgängig zu machen.

Die Kommission beurteilt es als zweckmässiger, wenn die Kantone ihre Mittel in Investitionen stecken, als wenn sie zusätzliche Finanzierungskosten, also Zinsen, tragen. Die Kantone verhalten sich heute auch durchaus und durchwegs konjunkturgerecht. Ich möchte ein Beispiel geben: Stehen beispielsweise 100 Millionen Franken für Investitionen zur Verfügung, werden diese in aller Regel ausgeschöpft.

Es liegen genügend Projekte vor, die baureif sind. Die Kantone haben in den letzten Monaten zum Teil sogar eigene Konjunkturprogramme verabschiedet. Wenn also in unserem Beispiel von den 100 Millionen Franken 10 Millionen als Vorfinanzierung geleistet würden, wäre dies konjunkturstimulierend. Wenn der Bund nun diese Vorfinanzierungen durch die Kantone rückgängig machte, würde der in unserem Beispiel aufgeführte Kanton die nun freiwerdenden 10 Millionen Franken investieren und bestimmt nicht auf die hohe Kante legen. Sie würden dann eben nicht in Zinskosten versickern, sondern effektiv in eigentlichen Investitionen landen.

Wenn der Bundesrat in der Beantwortung des Vorstosses schreibt, er verfüge über keine Garantie, dass die Kantone in naher Zukunft mit den heute für die Vorfinanzierung der dringlichen Projekte gebundenen Mitteln tatsächlich zusätzliche Investitionen tätigen würden, scheint mir das in diesem Kontext nicht ganz glaubwürdig zu sein. Es kann ja nicht sein, dass die Kantone zusätzliche Programme verabschieden und der Bund dann sagt, dass wahrscheinlich 10 Millionen Franken, die beispielsweise frei würden, nicht für Infrastrukturprojekte benutzt werden. Wie gesagt, die Kantone verfügen über genügend Projekte und verhalten sich durchwegs konjunkturstimulierend. Die Kommission wollte mit ihrem Vorstoss auch erreichen, dass bereits bewilligte Projekte ausfinanziert werden, bevor der Bund Ausschau nach weniger baureifen Projekten hält. Wir haben heute zweimal den Prozess geschildert erhalten, wie man praktisch auf die Suche nach zusätzlichen Projekten ging, um die 700 Millionen Franken zu erreichen.

Auch die Antwort des Bundesrates auf den zweiten Punkt der Motion vermag nicht vollständig zu überzeugen; ich glaube, dass auch hier ein Missverständnis vorliegt. Die Kommission liess sich in ihrer entsprechenden Sitzung informieren und es wurde uns eine Folie gezeigt, auf welcher mittels einer Matrix dargestellt war, dass diese Agglomerationsprojekte nach Kosten und Nutzen positioniert werden. Dabei erreichten die besten Programme eine Bundesbeteiligung von 45 Prozent. Ihre Kommission zweifelt den Sinn der Vorgehensweise, die zur Anwendung kommt, nicht an. Wir begrüssen diese Systematik sogar. Wir könnten uns aber vorstellen, dass zur Stützung der Konjunktur ein Programm verabschiedet wird, das eine Positionierung von 45 auf 50 Prozent anhebt, von 40 auf 45 oder von 35 auf 40. Es ist in der Kommission nie der Wunsch geäussert worden, dass alle Projekte mit 50-Prozent-Bundesbeiträgen ausgestattet werden sollen.

Die Kommission erwartet, dass der Bundesrat im Hinblick auf ein allfälliges drittes Konjunkturprogramm die Sachlage nochmals überprüft. Insbesondere scheint der Kommission wichtig zu sein, dass diesbezüglich eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Kantonen erfolgt. Der Kontakt zwischen Bund und Kantonen erfolgte gemäss Botschaft und gemäss den Auskünften, die wir erhalten haben, in der Vergangenheit vor allem auf Stufe Finanzdirektoren, Finanzdirektorenkonferenz, Wirtschaftsdirektoren und Eidgenössischem Volkswirtschaftsdepartement. Uns in der Kommission scheint aber, dass die Zusammenarbeit auf Stufe Baudirektoren und UVEK in diesem Punkt noch zu intensivieren wäre, falls es ein drittes Programm geben sollte. Die Forderungen, die die Kommission in dieser Motion stellt, sind alle vollumfänglich von der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz sowie von der Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs gestellt worden, in einem Schreiben vom 2. Dezember 2008 an den Bundesrat. Die Kommission hat diese Anliegen aufgenommen.

Die Motion, die hier zu behandeln ist, war auf das zweite Konjunkturprogramm ausgerichtet. Im Verlauf der Debatte ist sie irgendwie obsolet geworden. Der Mist ist heute geführt, was keine qualitative Aussage zum zweiten Konjunkturprogramm sein soll. Wenn sich der Bundesrat aber verpflichtete, die Sachlage bei einem dritten Konjunkturprogramm im Detail zu prüfen, könnte die Kommission die Motion zurückziehen. Und ich möchte auch gleich sagen: Wir ziehen die Motion zurück, wir haben das an der gestrigen Kommissionssitzung beschlossen. Wir werden uns aber an der kommenden Kommissionssitzung vom 8. Mai nochmals mit dieser Thematik auseinandersetzen. Deshalb würde eine Antwort des Bundesrates auf die Frage, ob er bereit ist, dieses Anliegen bei einem allfälligen dritten Konjunkturprogramm nochmals im Detail zu prüfen, und vor allem eine Antwort auf die Frage der Zusammenarbeit zwischen dem UVEK und der Baudirektorenkonferenz helfen, die Diskussion an der Kommissionssitzung vom 8. Mai zielführend zu führen.