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Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-11

Wortprotokoll

In der Tat, die Krisen an den Finanz- und Kapitalmärkten haben bei den Vermögen und den Pensionskassen tiefe Spuren hinterlassen. Je grösser die Volumen, die in Aktien angelegt waren, desto grösser die Buchverluste bei den Deckungskapitalien und desto tiefer die Deckungsgrade bei den einzelnen Kassen. Per Ende 2008 haben mehr als 50 Prozent der Kassen eine Unterdeckung vorzuweisen. Bei einigen Kassen, die in der Vergangenheit 30 Prozent und mehr in Aktien angelegt haben, dürfte die Unterdeckung einen äusserst besorgniserregenden Stand erreicht haben, und der Deckungsgrad dürfte nicht selten unter der Schwelle von 80 Prozent liegen. Diese rasante Spirale nach unten dürfte die Situation insofern noch deutlich verschärft haben, als sich die Aktienkurse in den letzten Wochen und Tagen nochmals drastisch und beängstigend nach unten bewegt haben. Die Bilanzen der Pensionskassen per Ende 2008 müssen deshalb bereits als überholt betrachtet werden.

Bei steigenden Finanzmärkten konnten ausserordentliche Erträge erwirtschaftet werden, die zu einer Verstärkung der Schwankungsreserven oder zu höheren Zinsgutschriften für die Alterskapitalien der Versicherten führten. Umso grösser sind nun die Verluste bei Kursstürzen, wie wir sie seit den letzten Monaten erleben mussten. Der Grundsatz "Je höher die Rendite, umso höher das Risiko" gilt auch für die Anlagen in der beruflichen Vorsorge. Höhere Risiken können aufgrund des langfristigen Zeithorizontes eingegangen und ausgesessen werden. Ungünstig und ungemütlich wird es jedoch dann, wenn Verkäufe notwendig werden, das heisst Aktienanlagen verkauft und Verluste eingefahren werden müssen.

Wenn man in guten Zeiten profitiert, so muss man konsequenterweise in schlechten Zeiten auch bereit sein, notwendig gewordene Massnahmen zur Erhaltung der langfristigen Tragbarkeit und Sicherung des Rentensystems vorzunehmen. Das kann zur Unzeit erfolgen, ist aber nicht zu umgehen. Profitieren konnten, und das sei hier auch einmal erwähnt, insbesondere Versicherte in autonomen Vorsorgeeinrichtungen, die höhere Aktienanteile in ihren Portfeuilles hatten und oft mit tieferen Kosten und günstigeren Prämien auf sich aufmerksam machten.

Der Wind hat nun gedreht. Statt Gewinne und Performance werden Kapitalverluste in gigantischer Höhe und unglaublichem Ausmass eingefahren. Die Schwankungsreserven für den Ausgleich von demografischen Veränderungen, allzu hohen Umwandlungssätzen sowie Währungs- und Kapitalschwankungsrisiken sind teilweise längst aufgebraucht. Die Schwelle der zulässigen Unterdeckung von 90 Prozent ist bei sehr vielen Kassen schon längst unterschritten. Ich wage zu behaupten, dass viele Kassen bald näher bei 70 Prozent als bei 80 Prozent sind.

Gleichwohl haben die Pensionskassen wahrscheinlich einen unterschiedlichen Bedarf an Kapital, um ihr Deckungskapital wieder auf die auch für die langfristige Sicherung der Sozialwerke notwendige Höhe aufstocken zu können. Dabei spielt das Verhältnis zwischen aktiven und rentenbeziehenden Versicherten eine zentrale Rolle. Es ist davon auszugehen, dass das Kapital künftig wesentlich konservativer angelegt wird als in der Vergangenheit und dass die Aktienanteile ein wesentlich geringeres Ausmass annehmen werden, was zu tieferen Erträgen führen wird.

Kommt hinzu, dass sich die Finanz- und Kapitalmärkte kaum mehr so rasch erholen werden, wie wir das aus der jüngsten Vergangenheit kennen. Der Vergleich mit den Jahren nach 2002 scheint mir etwas sehr gewagt zu sein. Was ist, wenn wir in drei Jahren noch nicht da sind, wo wir sein sollten?

Die Verantwortung für die Solvabilität einer Kasse liegt klar und eindeutig bei den jeweiligen Stiftungsräten und Kassenvorständen. Sie haben jetzt gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die für eine Sanierung ihrer Kasse notwendig sind. Dazu gehört auch eine zeitlich angemessene Frist, die ebenfalls durch die gesetzlichen Grundlagen gegeben ist. Ein Moratorium und eine Ausserkraftsetzung der Artikel 65c und 65d BVG darf aus meiner Sicht und aus Sicht der Organverantwortung nicht hingenommen werden. Es stellt sich zudem die Frage, wie lange ein solches Moratorium dauern soll. Sollen es ein, zwei oder gar drei Jahre sein? Was passiert, wenn während eines solchen Moratoriums die Deckungsgrade noch weiter sinken? Die dann notwendigen Massnahmen wären nur noch mit einem Kraftakt besonderen Ausmasses durchzusetzen, und sie wären noch härter für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Opfer wären dann unausweichlich.

Erlauben Sie mir abschliessend noch einen weiteren Hinweis in Verbindung mit der Wirtschaftskrise: Es ist wohl zu befürchten, dass die weltweiten Zuschüsse und Massnahmen zur Stützung der nationalen Unternehmungen und Konjunkturen einen massiven Inflationsschub bringen werden. In bestimmten Ländern beginnt sich die Notenpresse bereits heute in Bewegung zu setzen. Der Verlust an Kaufkraft wird wohl dazu führen, dass der Aufschrei und die Forderung nach einem Ausgleich der Teuerung bei den Renten unüberhörbar sein wird, was ja auch verständlich ist.

Ich frage mich jedoch, woher denn diese enormen Summen für den Teuerungsausgleich genommen werden sollen, wenn alle Reserven verloren sind. Nur schon die Wiederherstellung eines vernünftigen und akzeptablen Deckungsgrades erfordert grosse Anstrengungen und ein recht starkes Wachstum an den Kapitalmärkten. Vor dieser Frage werden die Pensionskassenorgane wahrscheinlich schon bald stehen. Ich möchte auch aus diesen Gründen dafür sprechen, dass die Sanierungsmassnahmen durchgeführt werden müssen, und zwar mit Augenmass und in den dafür [PAGE 163] vorgesehenen und möglichen Zeiträumen. Das ist unausweichlich und notwendig. Ein Moratorium wäre kaum zu verantworten.

Als in der Versicherungswirtschaft Tätiger - hiermit ist auch meine Interessenbindung offengelegt - muss ich zudem darauf hinweisen, dass für die Vollversicherungslösungen bei Versicherungsgesellschaften durch das Versicherungsaufsichtsgesetz jederzeit eine hundertprozentige Deckung vorgeschrieben und eine Unterdeckung nicht zulässig ist. Ein Moratorium wäre auch gegenüber diesen Marktteilnehmern nicht gerecht und würde zu weiteren Verzerrungen führen. Immerhin war es in der Vergangenheit nicht möglich, zu hohe Aktienanteile mit entsprechender Performance zu halten, ohne wieder Gefahr zu laufen, aus Deckungsgründen zur Unzeit Wertschriften verkaufen zu müssen. Diese Lektion hat die Assekuranz nach dem Jahr 2002 und folgende gelernt.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion nicht anzunehmen und die Verantwortung denjenigen zu überlassen, die sie von Gesetzes wegen zu tragen haben und die sich dieser Verantwortung auch bewusst sind.