Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Ich möchte zu den einzelnen Ziffern kurz etwas sagen.
Zu Ziffer 1: Die Anlagen in strukturierte Produkte und Hedge-Fonds wurden mit den überarbeiteten Regelungen - das haben wir vor nicht allzu langer Zeit hier in diesem Saal beschlossen - in der BVV 2 ab dem 1. Januar 2009 neu geregelt und strengeren Voraussetzungen unterstellt, genauso wie die Verantwortung des paritätischen Organs bei der Anlage der Vermögenswerte des Vorsorgewerks massiv verstärkt worden ist.
Zu Ziffer 2: Die Aussage von Frau Sommaruga trifft im Grunde zu, das müssen wir zugeben. Passiv verwaltete Fonds erreichen netto, das heisst nach Abzug der Kosten, über längere Zeit hinweg eine bessere Performance als die aktiv gemanagten Anlagefonds. Nun gibt es aber in gewissen Anlagekategorien, das wissen Sie, keine passiven Fonds, das gibt es da schlicht nicht. Wenn die Pensionskasse Einzeltitel hält, liegt das im Verantwortungsbereich des paritätischen Organs, dessen Entscheidungsspielraum dann hier nicht noch zusätzlich eingeschränkt werden sollte.
Zu Ziffer 3: Die Vorschrift, dass Fremdwährungsanlagen nur mit einer obligatorischen Versicherung des Wechselkursrisikos eingegangen werden dürfen, geht wirklich zu weit. Das schmälert die Netto-Performance dieser Anlagekategorien. Wechselkursabsicherungen kosten immer etwas. Ob sie dann etwas bringen oder nicht, ist die andere Frage.
Zu Ziffer 4: Mit ihrer Forderung rennt Frau Sommaruga offene Türen ein. Die Vorsorgewerke müssen als Folge der Weisung der Aufsicht - die habe ich gesehen - bereits seit dem Abschluss 2007 von ihren Anlageberatern Retrozessionen, Kick-backs, Provisionen zurückverlangen. Falls sie vertraglich darauf verzichten - das gibt es auch -, muss der Anlageberater den Umfang der Retrozessionen, Kick-backs usw., die er bei der Anlage der Vermögenswerte des Vorsorgewerks kassiert hat, jährlich offenlegen. Das ist genauso im Gesetz umschrieben.
Zu Ziffer 5: Ich hege eine gewisse Sympathie dafür, dieser Ziffer der Motion zu folgen. Erinnern Sie sich: Wir haben bei der Strukturreform mehr Kompetenzen und mehr Verantwortung an den Stiftungsrat delegiert. Das war eine der Zielsetzungen der Strukturreform. Neu gibt es gemäss BVV 2 einen Experten auch auf der Aktivseite. Es ist klar, mit den neuen Kompetenzen, mit der neuen Verantwortung, die da aufgeteilt oder übertragen wurde, braucht der Stiftungsrat einen Experten; die Aufsicht braucht einen Experten mit Verantwortung und Kompetenz. Sie können diese komplizierte Geschichte nur managen und sich absichern, das muss man zugeben, wenn man Experten beizieht.
Bei der Strukturreform haben wir natürlich die Haftung für den Stiftungsrat, für den Pensionskassenexperten und für die Revisionsstellen massiv verstärkt; das haben wir genau im Gesetz festgelegt. Aber eines ist bei dieser Strukturreform etwas untergegangen, das haben wir nicht angeschaut und nicht erwähnt und nicht bearbeitet und nicht gesetzlich festgelegt: Das ist der Experte auf der Aktivseite. Ich habe jetzt keine Begründungen gehört, auch nicht in der Antwort des Bundesrates. Der Bundesrat schreibt einfach am Schluss, wenn man es machen wolle, dann könne man diesen Experten auf der Aktivseite erwähnen. Er schreibt vor diesem Satz dann noch andere Dinge wie z. B., warum das nicht gehe. Er schreibt aber auch, wenn man es machen wolle, solle man es tun.
Ich sehe nicht ein, warum man dieser Forderung nicht entsprechen sollte. Ich sehe nicht ein, warum man diesen Experten auf der Aktivseite, der auch nicht billig ist und der im Verhältnis zu den anderen sogar eine recht hohe Bezahlung fordert, im Sinne der Transparenz nicht erwähnen sollte - dagegen habe ich noch keine saubere Begründung gehört.
Ich möchte darauf plädieren - Herr Präsident, diesen Antrag kann ich, glaube ich, mündlich stellen -, dass man die ersten vier Ziffern der Motion ablehnt. Bei der Motion kann man ja auch zifferweise vorgehen. Ich plädiere auch dafür, dass man Ziffer 5 im Sinne der Transparenz der vorangegangenen Strukturreform beibehält und ihr zustimmt.
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