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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-12

Wortprotokoll

Beim Patentgerichtsgesetz gibt es immer noch eine Differenz. Es ist diejenige, die wir schon das letzte Mal hatten: Es geht um die Frage, wer für die Wahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter des Patentgerichtes zuständig sein soll. Sie erinnern sich, wir haben das letzte Mal mit 33 zu 8 Stimmen an unserem Beschluss festgehalten. Der Nationalrat seinerseits hat an der Auffassung festgehalten, dass die nebenamtlichen Richterinnen und Richter durch die Gerichtskommission zu wählen seien. Im Nationalrat war das Verhältnis 99 zu 79 Stimmen.

Ein Grund, weshalb wir Ihnen Festhalten beantragen, ist das Stimmenverhältnis, das bei uns eindeutig ist, während das Resultat der Abstimmung im Nationalrat trotz allem relativ knapp war. Der zweite Grund, weshalb wir Ihnen Festhalten beantragen, ist das, was wir schon das letzte Mal besprochen haben: die grundsätzliche Frage der Legitimität; dass Richterinnen und Richter, in welcher Funktion sie auch immer tätig sind, eine höhere Legitimität haben, wenn sie durch die Bundesversammlung gewählt werden.

Eine grosse Mehrheit Ihrer Kommission - ich glaube, es waren an der Sitzung von heute Vormittag 9 zu 2 Stimmen - ist der Auffassung, dass es nicht sein kann, dass es Richter erster und Richter zweiter Klasse geben soll. Schliesslich ist es auch eine institutionelle Frage, ob man eine solche Kompetenz erstmals und ausserordentlicherweise an eine Kommission delegiert.

Eine grosse Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass wir festhalten sollten.

Janiak Claude · Ständerat · 2009-03-12 | Lexipedia | Lexipedia