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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-12

Wortprotokoll

Die Motion Sommaruga Carlo will Kinder besser vor einschlägig verurteilten Sexualstraftätern schützen. Zu diesem Zweck sollen die Mängel des heute geltenden Berufsverbotes in Artikel 67 StGB beseitigt werden und zudem weitere Tätigkeits- und Kontaktverbote eingeführt werden.

Diese Verbote sind nicht auf gefährliche Täter mit hohem Rückfallrisiko ausgerichtet; diese sind zu verwahren oder in eine geeignete Einrichtung einzuweisen. Diese Verbote kommen vielmehr bei Tätern zum Tragen, welche aufgrund einer günstigen Prognose aus dem Straf- und Massnahmenvollzug entlassen werden können, sowie auch bei Tätern, die aufgrund der Tat und des Verschuldens nicht zu einer freiheitsentziehenden Strafe verurteilt werden müssen.

Die Motion Sommaruga Carlo belässt dem Bundesrat einen Freiraum in der Frage, wie diese Verbote inhaltlich ausgestaltet werden sollen. Dies ist natürlich auch ein Grund, warum wir die Motion zur Annahme empfehlen. Zur Durchsetzung der entsprechenden Verbote fordert die Motion eine Art staatliche Überwachung, sie spricht von strafrechtlicher Begleitung, und auch hier wird es dem Bundesrat überlassen, geeignete Lösungen zu finden. Die entsprechenden Umsetzungsarbeiten werden aufgrund der vielen Querbezüge - Bewährungshilfe, Strafregisterrecht und Jugendstrafrecht - anspruchsvoll werden, und sie werden mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 08.448 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, welche ebenfalls auf eine Änderung des Berufsverbotes abzielt, koordiniert werden müssen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es an der Zeit ist, das heutige Regelungskonzept des Berufsverbotes ernsthaft zu überdenken.

Wir beantragen Ihnen Annahme der Motion.

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