Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-12
Wortprotokoll
Was letzte Woche mit Lucie Trezzini geschehen ist, ist ein schreckliches Ereignis; das erschüttert alle. Es wirft auch viele Fragen auf; einige wurden bereits gestellt, und sicher gibt es auch Fragen, die noch gestellt werden. Ich teile die Auffassung von Frau Ständerätin Leumann: Für die Eltern eines Opfers ist das eine grauenhafte Erfahrung, ein grauenhaftes Geschehen, das man nie verarbeiten kann. Das tut mir ausserordentlich leid.
Man muss sich hier aber die Frage stellen: Hätten wir das vermeiden können, wenn wir das französische System der "alerte enlèvement" gehabt hätten? Herr Ständerat Burkhalter hat aufgezählt, welches dort die Zuständigkeiten sind und welches die Zuständigkeiten in unserem Land sind; er hat den Vergleich der Systeme gemacht. Auf eine wichtige Grundvoraussetzung, die erfüllt sein muss, damit diese "alerte enlèvement" überhaupt Anwendung findet, hat er allerdings nicht hingewiesen. Die Grundvoraussetzung der "alerte enlèvement" ist nämlich die, dass die Entführung - hören Sie gut zu! - durch einen Augenzeugen bzw. durch Dritte direkt beobachtet wurde. Es muss sich in den Fällen, wo dieses System in Frankreich Anwendung findet, um eine bestätigte Entführung handeln und nicht einfach um eine Vermisstmeldung bzw. um ein Verschwinden. Das französische System verlangt, dass folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: Es handelt sich um eine nachweisliche Entführung, nicht um ein blosses Verschwinden; es besteht eine Gefahr für die körperliche Integrität oder das Leben des Opfers; es gibt Informationen, die es ermöglichen, das Kind oder den Tatverdächtigen zu lokalisieren; das Opfer ist minderjährig. Darüber hinaus muss das Einverständnis der Eltern des Opfers eingeholt werden. Das sind kumulativ zu [PAGE 181] erfüllende Voraussetzungen, damit dieses System angewendet werden kann.
Im Fall der verstorbenen Lucie Trezzini ergab sich eine Zeitspanne von 11 Stunden, bis die Kantonspolizei Schwyz in Kenntnis gesetzt wurde und die nötigen Massnahmen ergreifen konnte. Es handelte sich in diesem Fall primär um eine Vermisstmeldung und nicht direkt um eine Entführung. In Anbetracht dieser Zeitspanne und auch der vorliegenden Informationen hätte ein Entführungsalarmsystem, wie es die "alerte enlèvement" darstellt, diese schreckliche Tat nicht verhindern können. Dessen muss man sich bewusst sein.
Das heisst natürlich nicht, dass man sich nicht Gedanken darüber machen muss, wie ein solches System aussehen soll, damit es all diese Voraussetzungen erfüllen kann. Wir sind der Auffassung - ich persönlich bin es auch -, dass man an einem System arbeiten muss, das weiter geht als diese "alerte enlèvement", und dass es einen Zusatznutzen bringt gegenüber dem, was wir heute bereits an Systemen haben mit Ripol, mit den verbundenen Kantonspolizeien usw.
Sie wissen es - es wurde heute gesagt -, es laufen verschiedene Arbeiten bei den Kantonen. Ich teile Ihre Auffassung, dass man zu wenig schnell vorwärtsgekommen ist. Leider hat man auch diese Partnervereinbarungen noch nicht abgeschlossen. Man ist aber konkret dabei, die Elemente dieses Entführungsalarmsystems zu erarbeiten. Der Bund unterstützt diese Arbeiten sehr intensiv. Mit dem stellvertretenden Chef der Bundeskriminalpolizei und weiteren Mitgliedern ist er in dieser Arbeitsgruppe vertreten. Wir versuchen auch, darauf hinzuwirken, dass die Arbeiten vorangetrieben werden. Es gibt noch verschiedene offene Fragen in Bezug auf den Einbezug verschiedener Partner wie SBB, SRG, Astra oder Fernmeldedienstanbieter. Man ist daran, das abzuklären. Es wurde heute gesagt - wir haben es in der Antwort auch erwähnt -: Man kann ein System nicht allein auf die Schweiz beschränken. Wir müssen auch schauen, dass das System mit Systemen im Ausland kompatibel ist. Vom tschechischen Ratsvorsitz des Europäischen Parlamentes ist das als prioritäres Geschäft auf die Liste gesetzt worden. Man arbeitet also sehr stark daran.
Ich möchte Ihnen einfach sagen: Wir nehmen diese Fragen sehr ernst. Wir haben bis jetzt diese Haltung vertreten, Herr Reimann und Herr Jenny, weil die Kantone hier an sich ihre Verantwortung wahrzunehmen haben; das ist wirklich eine verfassungsrechtliche Frage. Man kann schon sagen, man müsse sich in speziellen Fällen über die Verfassung und über die Kompetenzausscheidung in der Verfassung hinwegsetzen, aber so einfach ist das nicht. Man braucht eine Legitimation dazu. Wir sind der Auffassung, dass wir auch auf diesem Weg ein gutes Resultat erzielen können. Ich teile aber Ihre Auffassung, dass die Kantone in ihren Arbeiten hier zu wenig rasch vorangegangen sind. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass es ohne Kantone nicht möglich ist, ein solches System umzusetzen. Es muss eine Zusammenarbeit sein. Die Frage ist, wer bei diesem ganzen Projekt die Führung übernimmt. Wir werden das noch einmal anschauen; ich werde es mit den Kantonen am 2. April an einer Sitzung der KKJPD noch einmal besprechen. Ich werde darauf insistieren, dass wir hier schneller vorwärtsgehen.
Ich möchte aber - das möchte ich hier auch betonen -, dass wir noch etwas weiter gehen, als es das System der "alerte enlèvement" vorsieht, wenn wir ein System installieren. Es soll sich eben nicht nur auf Kinder beschränken, sondern auch Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene - nicht nur die wirklichen Entführungsfälle, wie sie im französischen System definiert sind - umfassen. Ich möchte eben schauen, was man an unserer heutigen Situation noch zusätzlich verbessern könnte.