Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-12
Wortprotokoll
Ich unterstütze diese Motion. Am 11. Dezember 2007 war ich hier Kommissionssprecher für das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern, das heisst, den Schutz vor Kindesentführungen. Damals beschäftigte die Öffentlichkeit und die Medien der Fall Ruben. Am gleichen Tag nahm ich hier im Namen der Kommission für Rechtsfragen zu zwei Motionen (07.3553 und 07.3554) Stellung, welche die Einführung eines solchen Entführungsalarmsystems forderten. Wir nahmen damals beide Motionen an. Der Bundesrat bejahte damals den Handlungsbedarf eindeutig. So schrieb er in seiner Antwort vom 3. Oktober 2007: "Im Ausland bestehende Alarmierungssysteme werden zurzeit geprüft, und eine Berichterstattung wird zuhanden der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) erfolgen. Es ist vorgesehen, dass diese Problematik zusammen mit dem Vorsteher EJPD an der Versammlung der KKJPD vom 15./16. November 2007 in St. Gallen erörtert wird. Nachfolgend werden erste Entscheide zum weiteren Vorgehen getroffen.
Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht."
Wo stehen wir heute? Ich habe den Eindruck, dass wir noch nicht wesentlich weiter sind. Und wieder fällt die Behandlung einer Vorlage hier im Rat mit einem aktuellen Tötungsdelikt zusammen. Man sollte sich ja bei der Gesetzgebung nicht von Emotionen leiten lassen, aber Gott sei Dank sind auch Politikerinnen und Politiker Menschen. Das aktuelle tragische Tötungsdelikt hat auch mich aufgewühlt. Ich bin ungehalten, dass die Kantone anscheinend nicht in der Lage sind, ein Entführungsalarmsystem innert nützlicher Frist einzuführen. Wenn ich die Antwort des Bundesrates zur vorliegenden Motion lese, sind anscheinend noch immer technische, taktische, juristische oder finanzielle Fragen zu klären. Bereits im Herbst 2007 argumentierte man damit, dass man noch die Frage der Praktikabilität prüfen müsse.
Da muss man sich schon fragen, wie ernst man dieses Anliegen in der KKJPD nimmt. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir bei dieser Frage - auch als überzeugte Föderalisten - vielleicht zur Überzeugung kommen, dass eine Federführung durch den Bund richtig und zweckmässig wäre.
Der Motionär hat nicht nur im Zusammenhang mit dieser Motion - es gab bereits andere Vorstösse - für mich überzeugend dargelegt, dass es Länder gibt, in welchen seit mehreren Jahren ein solches Entführungsalarmsystem funktioniert. Im Besonderen hat er heute auf das Modell in Frankreich hingewiesen. Die Praktikabilität kann somit nicht als Argument gegen das Anliegen unseres Kollegen vorgebracht werden. [PAGE 180]
Warum braucht es immer solche Verbrechen, damit sich etwas schneller bewegt? Ob das tragische Tötungsdelikt im Fall Lucie mit einem Entführungsalarmsystem hätte verhindert werden können, ist zwar ungewiss; wir hätten aber eine zusätzliche Chance gehabt, es zu verhindern. Diese Möglichkeit stand uns leider nicht zur Verfügung. Ich bin nicht mehr bereit, das einfach so hinzunehmen. Es besteht somit nicht nur Handlungsbedarf - nein, es besteht ein dringlicher Handlungsbedarf.