Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-12
Wortprotokoll
Nachdem es nun zu einer Abstimmung kommt, möchte ich doch noch kurz das Wort ergreifen; sonst hätte ich nicht gesprochen.
Mir scheint, die Gründe für den Unmut sind klar; wir ärgern uns immer wieder über Verordnungen, die nicht unseren Vorstellungen entsprechen. Das ist mir auch schon häufig so gegangen; das ist so.
Aber wir sollten nicht aus diesem Unmut und gewissermassen etwas aus dem Bauch heraus jetzt zu rasch in eine Richtung gehen, die vielleicht noch nicht vollständig abgeklärt ist. Ich möchte nur ein Beispiel nennen. Welche Qualität haben die Verordnungen des Bundesrates in der Folge? Ändert sich die Qualität der Verordnungen, erhalten sie durch die Mitwirkung des Parlamentes schliesslich einen anderen Stellenwert? Weil das Parlament hier mitwirkt, nähert sich die Form der Verordnung etwas der Rechtsetzung des Parlamentes an. Hat das Auswirkungen auch beispielsweise auf die Überprüfung der Erlasse durch das Bundesgericht? Unsere Erlasse kann das Bundesgericht nicht überprüfen. Ist das abgeklärt? Welches sind die Auswirkungen auf die Volksrechte? Ist das abgeklärt? Alle diese Fragen sind für mich noch völlig offen.
Ich bitte Sie, hier nicht in eine Richtung zu gehen, von deren Folgen wir keine Ahnung haben. Aus dem Bauch heraus würde ich hier problemlos sagen: Der Bundesrat hat mich schon oft geärgert, folglich stimme ich hier auch zu. Aber überlegen wir uns das ein bisschen. Hier stellen sich eben auch andere Probleme als auf kantonaler Ebene; kantonal habe ich durchaus Verständnis. Wir haben die Solothurner Lösung auch einmal bei uns im Thurgau geprüft; wir haben geprüft, ob wir das einführen sollen, ja oder nein. Ganz am Schluss haben wir darauf verzichtet. Wissen Sie, weshalb? Das Veto kannten wir in unserem Kanton von früher, allerdings hinsichtlich der Gesetzgebung. Wir haben das heute nicht mehr; wir haben es mit guten Gründen abgeschafft.
Noch einmal bitte ich Sie also, hier nichts zu überstürzen.