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Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-12

Wortprotokoll

Es war eigentlich nicht meine Absicht, das Wort zu ergreifen, aber Herr Kollege Jenny hat mich jetzt doch herausgefordert. Zunächst noch etwas an die Adresse meines geschätzten Kollegen Büttiker zur Ehrenrettung von Professor Müller. Er hat nicht geschrieben, man habe im Kanton Solothurn ausschliesslich schlechte Erfahrungen gemacht, sondern er hat geschrieben - ich zitiere aus der "NZZ" -: "Die Erfahrungen im Kanton Solothurn sind allerdings nicht nur positiv."

Nun an die Adresse von Kollege Jenny: Ich weiss, dass Sie auf staatsrechtliche und staatspolitische Themata nicht allzu sehr sensibilisiert sind, aber ich glaube, es sei primär Sache des Ständerates, doch auch noch zur Verfassung zu schauen - ich möchte nicht wiederholen, was Kollege Schwaller ausgeführt hat -; dafür, was ins Gesetz kommt und wer dafür zuständig ist, Gesetze zu erlassen, haben wir in der Bundesverfassung klare Richtlinien. Ich will nicht bestreiten, dass, wie Kollege Büttiker gesagt hat, natürlich eine gewisse Gewichtsverlagerung von der Legislative zur Exekutive nicht zu verleugnen ist. Aber, und das scheint mir das Entscheidende zu sein, als Gesetzgeber haben wir es natürlich in der Hand, die Gesetze so auszugestalten, dass der Bundesrat erst gar nicht in Versuchung kommt, das Gesetz mit Verordnungen auszuhebeln. Da müssen wir auch ehrlich sein: Es ist mitunter ein natürliches Phänomen des Gesetzgebungsprozesses, der ja ein politischer Prozess ist, dass es dabei politische Kompromisse gibt, die zur Folge haben, dass ein Gesetz vielleicht nicht ganz den Konkretisierungsgrad hat, der wünschbar wäre.

Aber das Entscheidende ist doch, dass wir nicht nur das Konsultationsrecht haben; wir können, wenn wir der Auffassung sind, der Bundesrat habe durch eine Verordnung ein Gesetz ausgehebelt, das Gesetz entsprechend ändern.