Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-12
Wortprotokoll
Es wurde gesagt - da sind wir uns wohl einig -, dass der Bundesrat zu Vorgängen, die in Bezug zu einem laufenden Strafverfahren stehen, nicht Stellung nehmen kann. Insofern versteht es sich, meine ich, von selbst, dass wir gewisse Fragen von Herrn Ständerat David nicht beantworten können, weil wir bei gewissen Fragen tatsächlich in einem laufenden Strafverfahren sind. Die Darstellung des Sachverhalts der Geschichte der letzten - ich sage jetzt einmal: drei - Jahre ist ja im Bericht der GPDel enthalten. Dem ist nichts beizufügen. Wir hätten das alles einfach wiederholen können, was unseres Erachtens nicht sehr sinnvoll gewesen wäre, oder wir hätten hier unsere gegenteilige Darstellung vorlegen können, was wahrscheinlich auch nicht sehr sinnvoll gewesen wäre.
Zu Einzelaspekten hat der Bundesrat - es war der damalige Bundespräsident Couchepin - die Öffentlichkeit in seiner Medienorientierung am 3. Mai 2008 informiert; das ist Ihnen bekannt. Am 22. Januar 2009 hat die GPDel ihren Bericht vom 19. Januar 2009 mit dem Titel "Fall Tinner. Rechtmässigkeit der Beschlüsse des Bundesrates und Zweckmässigkeit seiner Führung" veröffentlicht. Wir wurden darin aufgefordert, bis zum Juni zu verschiedenen Fragen Stellung zu nehmen. [PAGE 186]
Wir sind der Auffassung, dass wir uns im jetzigen Zeitpunkt nicht zum Inhalt des Berichts und zu den einzelnen Empfehlungen äussern wollen, sondern das dann wirklich auf Ende Juni hin, also zum festgesetzten Zeitpunkt, tun wollen. Auch Antworten auf die Fragen, die von Herrn Ständerat David aufgeworfen wurden, werden Gegenstand der Stellungnahme sein. Wir sind davon ausgegangen, dass im Wesentlichen die GPDel für diese Angelegenheit zuständig ist; sie hat auch den entsprechenden Bericht gemacht.
Verschiedene Mitglieder des Bundesrates wurden von der GPDel immer wieder angehört und haben dort auch offen Auskunft gegeben. Ich habe jetzt mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, dass wir offensichtlich allen gegenüber in gleicher Weise auskunftspflichtig sein sollten - ich habe mich bis jetzt an Ihre Geschäftsordnung gehalten, einfach aus Sicherheitsgründen. Wenn das nicht so ist, werden wir uns das überlegen müssen. Ich möchte Ihnen einfach sagen: Bezüglich des Rechtshilfeersuchens im Fall Lerch hat sich die deutsche Behörde - das wurde heute nicht gesagt - bei der Schweiz ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit bedankt. Wir haben uns dort, so meine ich, kooperativ gezeigt.
Mit Bezug auf eine Empfehlung der GPDel - das hat der Präsident der GPDel heute gesagt -, die Bundeskriminalpolizei habe mit dem Untersuchungsrichter zusammenzuarbeiten, was vorübergehend nicht ganz funktioniert hat, möchte ich Ihnen auch sagen, dass wir bereits einen Bundesratsbeschluss gefasst und klar zum Ausdruck gebracht haben, dass der Untersuchungsrichter Unterstützung von der Bundeskriminalpolizei enthält, um seine Ermittlungen, die für die Durchführung des Strafverfahrens notwendig sind, machen zu können; er hat die nötige Unterstützung bereits jetzt. Diese Empfehlung haben wir jetzt bereits vorweg umgesetzt; wir sind dabei, sie noch vor der offiziellen Beantwortung dieser Frage zu erfüllen.
Selbstverständlich können wir noch einmal die ganze Geschichte der letzten zwanzig Jahre aufarbeiten und überprüfen. Ich sage Ihnen auch, dass wir prüfen können, ob das Sinn macht. Man muss sich auch die Frage stellen, was der Nutzen dieser Aufarbeitung ist. Es macht keinen Sinn, eine Geschichte aufzuarbeiten, die in Teilen bereits bekannt ist, ohne dass man sich klar darüber Rechenschaft ablegt, was über die Geschichtsschreibung hinaus der Nutzen dieser Aufarbeitung sein soll. Darüber können wir uns durchaus noch einmal Gedanken machen.