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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2009-03-12

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-03-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag der Kommission für [PAGE 176] Rechtsfragen unseres Rates zuzustimmen; dies aus folgenden Überlegungen:

Wie Kollege Germann gesagt hat, ist es in der Historie und vor allem rückblickend immer so, dass es zwei Seiten gibt. Diese beiden Seiten gilt es abzuwägen. Auf die rechtliche Würdigung der ganzen Vorlage ist Kollege Inderkum bereits eingetreten. Aus historischer Sicht ist zu sagen, dass von diesen 800 Schweizern, die sich am Spanischen Bürgerkrieg beteiligten, über 180 auf dem Feld liegen blieben und rund 420 nachher verurteilt wurden, und zwar nach Artikel 94 des Militärstrafgesetzes. Das war aus Sicht der damaligen Zeit sicher rechtens. Es gilt aber auch als historisch erwiesen, dass rund 30 Freiwillige auf Francos Seite kämpften. Es gilt auch als erwiesen, dass die Nichtintervention der westlichen Demokratien, namentlich von Grossbritannien und Frankreich, eine äusserst umstrittene Situation darstellt, die es aufzuarbeiten gilt. Es gilt - auch das ist erwiesen -, die Rolle Stalins zu würdigen. Auch er hat den Spanischen Bürgerkrieg als Testgelände gebraucht; Stichwort: Hitler-Stalin-Pakt von 1939. Es gilt auch die Schreckensereignisse vom Mai 1937 in Barcelona kritisch zu würdigen und schlussendlich auch die verschiedenen Ereignisse im Spanischen Bürgerkrieg im Sinne einer "sozialen Revolution".

Aber der Lateiner würde sagen: "Tempora mutantur nos et mutamur in illis"; die Zeiten ändern sich, und wir ändern uns mit ihnen. Damit ändert sich auch das Geschichtsverständnis. Das haben wir gesehen, und dies zeigt auch die Reaktion im Bundesrat: 1994 hatten wir eine solche, ebenfalls 1996. Es zeigt sich, dass die Rehabilitierung der Spanienkämpfer zum heutigen Zeitpunkt sicher verhältnismässig ist, dies auch im Lichte des heutigen Geschichtsverständnisses. Vor allem zeigt sich das auch anhand der Biografien, die jetzt im Buch der Autoren Huber und Hug veröffentlicht wurden. Es sind verschiedene Ereignisse, und es sind verschiedene Absichten, die schlussendlich verfolgt wurden.

In der ganzen Auseinandersetzung gilt es meiner Auffassung nach auch das Folgende zu würdigen: Wenn wir diesem Antrag der Kommission heute zustimmen, machen wir das auch im Wissen, dass sich diese Grundsatzfrage auch bei anderen, in ähnlicher Weise betroffenen Kämpfern, die in fremden Diensten standen, namentlich den Schweizer Kämpfern in der französischen Résistance, zeigen wird.

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