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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-16

Wortprotokoll

Noch eine Bemerkung zur Klärung: Für die in Artikel 16a Absätze 1 bis 3 vorgesehene Innovationsförderung sind ja jeweils Verpflichtungskredite zu bewilligen. In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, ob diese für die KTI allein reserviert seien oder ob auch Verwaltungsstellen mit einbezogen seien. Frau Bundesrätin Leuthard hat darauf hingewiesen, dass ein Teil des Budgets - wenn auch deutlich weniger - dem BBT verbleiben muss, das weiterhin in die Erfüllung dieser Aufgaben mit einbezogen ist. Damit müssen dann entsprechend zwei Verpflichtungskredite bewilligt werden: einer für das, was der KTI zukommt, und einer für das, was dem BBT zukommt. Auf diese Weise ist dann auch klar, über [PAGE 200] welchen Ausgabenplafond die KTI für sich allein verfügen kann.