Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-16
Wortprotokoll
Artikel 16e ist bezüglich der Neugestaltung der KTI sowie ihrer Autonomie die entscheidende gesetzliche Bestimmung. Ich habe im Eintreten erwähnt, dass die KTI als Behördenkommission ausgestaltet wird, die administrativ dem EVD zugeordnet ist. Im Absatz 5 wird explizit festgehalten, dass die KTI verwaltungsunabhängig ist und demzufolge weisungsungebunden entscheidet.