preparatory:AB 95946
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-16
Wortprotokoll
Ich habe im Rahmen meiner Bemerkungen zum Eintreten darauf hingewiesen, dass wir uns aufgrund der Hearings veranlasst gesehen haben, im Bereich der internationalen Forschungs- und Innovationsförderung die Abgrenzung der Aufgaben zwischen der KTI und dem BBT näher zu betrachten. Artikel 16d regelt ganz allgemein die Aufgaben des Bundes im Bereich der internationalen Forschungs- und Innovationsförderung. Der Begriff "Bund" ist in diesem Zusammenhang in einem breiten Sinne zu verstehen; erfasst werden Aktivitäten sowohl der KTI als auch des BBT, aber beispielsweise auch des Bundesamtes für Energie. Bei dieser Ausgangslage ist eben im Rahmen dieser Bestimmung noch keine Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen KTI und BBT vorgenommen worden. Information, Beratung und Unterstützung gemäss Literae c und d enthalten somit lediglich die gesetzliche Grundlage für entsprechende Aktivitäten. Die Aufgabenverteilung zwischen KTI und BBT soll sich nach der operativen Zuständigkeit richten, weshalb wir die entsprechende Regelung in Artikel 16f getroffen haben und nicht hier in Artikel 16d.