Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-16
Wortprotokoll
Forschung und Technologie sind die einzigen Rohstoffe - dank kreativer und fleissiger Studenten - unseres Landes und unserer Wirtschaft. Und sie sind auch äusserst wichtig für unsere Unternehmen. Es ist unbestritten, dass die KTI für Start-up-Unternehmen und KMU eine wichtige Rolle spielt, um welche uns das Ausland beneidet. Wir haben in unserer Firma - Frau Bundesrätin Leuthard weiss das; ihr Bruder arbeitet bei uns - schon mehrere Projekte zusammen mit den Fachhochschulen entwickelt, und ich kann nur Positives berichten, und das freut mich natürlich.
Beim nun vorliegenden, einstimmig angenommenen Gesetzentwurf waren denn auch nur die Fragen der Abgrenzung im Bereich der Zuständigkeiten und Kompetenzen im internationalen Bereich zwischen den Bundesstellen und der Innovationsförderstelle KTI noch offen. Im internationalen Bereich war die Forderung, die KTI solle über Entscheidungskompetenzen verfügen und Informations- und Beratungsaufgaben wahrnehmen. Im operativen Bereich, beispielsweise bei der Gesuchbeurteilung, soll die KTI auch für die Information der Gesuchsteller und deren Unterstützung zuständig sein. Dieser Grundsatz gilt sowohl für nationale wie auch für internationale Programme und Aktivitäten. So können Schnittstellen und Redundanzen vermieden und eine klare Aufgabenteilung zwischen der Verwaltung und der KTI sichergestellt werden.
Der Bundesrat hat mit der Botschaft zum Forschungsgesetz bedeutende und zweckmässige Änderungen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf vorgenommen. Während die Wirtschaft den Vernehmlassungsentwurf noch abgelehnt hat, wird der heute vorliegende Gesetzestext unterstützt, und das scheint mir sehr wichtig, denn ohne Akzeptanz der Wirtschaft hätte das Forschungsgesetz wahrscheinlich grössere Schwierigkeiten bekommen.
Wir alle wissen, dass Forschung und Innovation die Stützen vor allem unserer KMU sind, auch in der gegenwärtig sehr schwierigen Lage. Da sind wir ganz besonders auf neue und innovative Produkte angewiesen. So war denn auch eines der zentralen Anliegen, die KTI nicht aufzutrennen, sondern integral für die Förderungsaktivitäten des Bundes verantwortlich zu machen, damit die Synergien zwischen den verschiedenen Aktivitäten weiterhin ausgenützt und Ineffizienzen verhindert werden. Mit Artikel 64 BV ist nun die verfassungsmässige Abstützung der Innovationsförderung korrekt.
Die Wirtschaft hatte in ihrer Vernehmlassungsantwort auch gefordert, dass die KTI und die restlichen Innovationstätigkeiten des Bundes in eine von der Verwaltung unabhängige Stiftung auszulagern seien, nach dem Vorbild des Schweizerischen Nationalfonds, welcher die operativen Aufgaben der Innovationsförderung weisungsunabhängig und losgelöst vom politischen Tagesgeschäft ausführen kann. Die jetzt vorgeschlagene Form der Behördenkommission mit einem eigenen Sekretariat und klaren Zuständigkeiten bei der personellen Besetzung der KTI durch Bundesrat, Kommission und Geschäftsstelle kommt einer Stiftung sehr nahe. Es ist daher nicht mehr entscheidend, ob die KTI organisatorisch als Stiftung oder als Behördenkommission geführt wird.
Ich werde dem Gesetz, wie von der Kommission beantragt, selbstverständlich zustimmen.