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Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-16

Wortprotokoll

Mit der Botschaft vom 5. Dezember 2008 beantragt der Bundesrat unter dem Titel "Innovationsförderung" eine Änderung des Forschungsgesetzes. Diese Revision beinhaltet eine umfassende und zeitgemässe Regelung der Innovationsförderung durch den Bund. Dabei geht es in erster Linie um die Umschreibung der Aufgaben und die Organisation der Kommission für Technologie und Innovation - besser bekannt unter dem Kürzel KTI.

Seit 1943 betreibt der Bund Innovationsförderung. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Bundesgesetz über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung aus dem Jahre 1954. Diese rechtlichen Grundlagen sind für die aktuellen Forschungsaktivitäten unzureichend. Gleichzeitig geht es auch darum, die Zuständigkeiten der KTI und insbesondere ihre Entscheidungskompetenzen neu zu regeln. Kernstück der Vorlage bildet die Ausgestaltung der KTI als verwaltungsunabhängige Behördenkommission.

Im Rahmen der Eintretensdebatte möchte ich kurz die Ausgangslage im Zusammenhang mit der Innovationsförderung der Schweiz skizzieren. Man höre und staune: Unser Land gehört weltweit zu den Staaten mit den höchsten Innovationsleistungen. Ein wichtiger Grund für diese Spitzenposition sind die erheblichen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Der Anteil dieser Aufwendungen liegt bei rund 3 Prozent des Bruttoinlandproduktes, womit die Schweiz hinter Korea, Japan und Finnland den vierten Rang unter den OECD-Staaten belegt.

Betrachtet man den Index der Summen aller Leistungsindikatoren - ich verweise für diese Wertung auf den Innovationsanzeiger der EU für das Jahr 2007, der unter dem Titel "European Innovation Scoreboard" figuriert -, rangiert die Schweiz hinter Schweden auf dem zweiten Platz. Besonders erwähnenswert ist die Tastsache, dass die Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich mit einem sehr, sehr hohen Anteil an den Kosten für Forschung und Entwicklung partizipieren: 70 Prozent - 70 Prozent! - der Aufwendungen oder 9,2 Milliarden Franken stammen aus privaten Quellen, währenddem 30 Prozent oder 3,9 Milliarden Franken von Bund, Kantonen und Gemeinden aufgebracht werden. Der Anteil des Bundes an der Innovationsförderung betrug und beträgt rund 100 Millionen Franken.

Das war eine Tour d'Horizon über die Innovationsleistungen in unserem Land. Was nun die KTI anbelangt, handelt es sich um die Förderagentur für Innovation des Bundes. Seit über sechzig Jahren fördert sie den Wissens- und Technologietransfer zwischen Unternehmen und Hochschulen, indem sie diese Partner in Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung verknüpft. Gleichzeitig unterstützt sie auch den Aufbau von Start-up-Firmen. Unternehmen und Hochschulen erarbeiten somit gemeinsam neues Wissen für Produkte und Dienstleistungen und setzen diese am Markt um. Schwergewichte der Förderung durch die KTI sind erstens marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die die Unternehmen zusammen mit den Hochschulen für Industrie und Dienstleistungen durchführen; zweitens die Gründung und der Aufbau von wissenschaftsbasierten Unternehmen und drittens Wissens- und Technologietransfer durch Plattformen und Netzwerke.

Diese Projektförderung steht grundsätzlich allen Disziplinen der wissenschaftsbasierten Innovation offen. Projektgesuche werden nach dem Bottom-up-Prinzip eingereicht. Ausschlaggebend für die Förderung sind der innovative Gehalt und die Aussicht auf eine erfolgreiche Umsetzung am Markt. Im Vordergrund stehen dabei die folgenden Ziele: Erhöhung der Innovationsleistung der Wirtschaft, verbunden mit Wirtschaftswachstum; rasche Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte; praxisorientierte Qualifizierung von Forschern an den Hochschulen; Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaft; Schaffung von neuen, hochwertigen Arbeitsplätzen in der Schweiz; und als Letztes ein Beitrag zur weltweiten wissenschaftlichen Entwicklung und zur Lösung von weltweiten Herausforderungen.

Im Jahre 2007 gingen rund 35 Prozent der Projektbeiträge an die Fachhochschulen, währenddem der Anteil im ETH-Bereich rund 40 Prozent ausmachte. Die Universitäten partizipierten mit 17 Prozent, das CSEM mit 6 Prozent und andere mit 2 Prozent.

Zurück zur Gesetzesrevision: Was die Gesetzesrevision anbelangt, besteht diese in erster Linie darin, dass die Innovationsförderung des Bundes neu in das Forschungsgesetz integriert wird, wodurch das Bundesgesetz vom 30. September 1954 über die Vorbereitung der Krisenbekämpfung und Arbeitsbeschaffung aufgehoben werden kann. Diese neue gesetzliche Regelung ist seit der Revision der Bundesverfassung vom 21. Mai 2006 in Artikel 64 der Bundesverfassung abgestützt, wo die Innovationsförderung explizit verankert ist.

Was die Ausgestaltung der KTI anbelangt, wurde mit verschiedenen parlamentarischen Vorstössen der Ruf nach mehr Autonomie laut - ich komme darauf noch zu sprechen. Neben der Schaffung von zeitgemässen gesetzlichen Grundlagen für die Innovationsförderung bestehen die Kernpunkte dieser Gesetzesrevision in einem neuen Organisationsmodell für die KTI.

Die KTI wird eine autonome Kommission mit einem umfassenden Aufgabenportfolio. Die KTI wird in Zukunft zuständig sein für die Entscheide über Fördergesuche, die Förderung des wissenschaftsbasierten Unternehmertums, Massnahmen zugunsten von Start-up-Firmen sowie die Förderung des Wissens- und Technologietransfers zwischen Hochschulen und Wirtschaft. Der Verwaltung verbleiben nur noch die klassischen Ministerialaufgaben wie die Erarbeitung strategischer Grundlagen für die Innovationspolitik des Bundes, die Sicherstellung der Evaluation der Fördertätigkeit oder die internationalen Aufgaben in der Innovationsförderung - ich komme darauf im Rahmen der Detailberatung noch näher zu sprechen. Bei der KTI soll es sich in Zukunft um eine Behördenkommission und damit einen Teil der dezentralen Bundesverwaltung handeln. Sie wird über ein eigenes Sekretariat verfügen, und sie wird ihre Entscheidung weisungsungebunden und verwaltungsunabhängig fällen können.

Mit dem nun vorgeschlagenen Modell hat der Bundesrat der Kritik im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Rechnung getragen. Die Vernehmlassungsvorlage sah nämlich noch vor, dass die KTI für den Entscheid über Fördergesuche zuständig sein sollte; die übrigen Aufgaben in der Innovationsförderung waren aber weiterhin der Verwaltung, konkret dem BBT, zugewiesen. Die Aufgabenteilung, wie sie nun vorliegt, trägt eben den im Rahmen der Vernehmlassung [PAGE 192] vorgebrachten Bedenken bezüglich Reibungsverlusten und Schnittstellenproblemen Rechnung.

Was allfällige alternative Möglichkeiten für die Ausgestaltung der KTI als verwaltungsunabhängige Behördenkommission anbelangt, verweise ich Sie auf die Botschaft: Der Bundesrat hat dort ausgeführt, weshalb er sich für dieses Modell entschieden hat. Unsere Kommission erachtet die jetzt vorgeschlagene Lösung - eine verwaltungsunabhängige Behördenkommission - als richtig, denn sie entspricht den Richtlinien für die Corporate Governance.

Abschliessend ist noch darauf hinzuweisen, dass wir in Zusammenhang mit dieser Vorlage Hearings durchgeführt haben. Die Vertreter der Rektorenkonferenz (Crus), der Konferenz der Fachhochschulen, des Schweizerischen Nationalfonds sowie der Wirtschaft haben sich, man höre und staune, zu diesem Gesetzentwurf übereinstimmend und unisono im Grundsatz vorbehaltlos positiv geäussert. Sie haben insbesondere darauf hingewiesen, dass es im jetzigen Zeitpunkt, und das ist entscheidend, einzig und allein darum geht, eine zukunftsgerichtete Lösung für die KTI zu finden. Sämtliche übrigen Probleme bzw. Fragen in Zusammenhang mit dem Forschungsgesetz sind, ich unterstreiche das, zurückzustellen und im Zusammenhang mit der Gesamtrevision des Forschungsgesetzes zu behandeln. Letzte Woche habe ich noch irgendwo gelesen, diese solle 2010 kommen. Also bitte: Heute geht es nur um die KTI und nicht um eine Gesamtrevision des Forschungsgesetzes.

Kritik wurde lediglich im Bereich der internationalen Verhältnisse angebracht. Im Rahmen der Detailberatung werde ich Ihnen darlegen, dass wir auch diesen Bedenken Rechnung getragen haben.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die KTI mit dieser Revision über eine den heutigen Erfordernissen entsprechende gesetzliche Grundlage verfügen wird. Die vorgeschlagene Ausgestaltung der KTI verschafft der Förderagentur zudem vermehrte Autonomie. Es wird damit sichergestellt, dass Hochschulen und Unternehmer auf operativer Ebene je nur noch einen einzigen Ansprechpartner haben.

Vergangene Woche - Frau Bundesrätin, Sie waren ja auch anwesend - wurde im Rahmen der Beratung der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen auf die Bedeutung der Forschung in diesem Zusammenhang hingewiesen. Mit der heute zu beschliessenden Revision, im Verbund mit den letzte Woche bereits bewilligten zusätzlichen Mitteln, wird sichergestellt - ich meine, das sei das Entscheidende -, dass die KTI auch in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation in der Lage sein wird, die an sie gestellten Erwartungen zu erfüllen.

Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und im Rahmen der Detailberatung den Anträgen der Kommission und danach auch der Gesamtvorlage zuzustimmen.