Lexipedia

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-16

Wortprotokoll

Mit der von uns beantragten Änderung in Artikel 16b Absatz 1 Litera a wollen wir lediglich zum Ausdruck bringen, dass sowohl bei privaten wie auch bei den öffentlichen Partnern je nur einer oder aber auch mehrere beteiligt sein können. Zu erwähnen ist, dass gemäss Artikel 16b Absatz 1 Litera b die heute gängige Praxis einer hälftigen Beteiligung des Umsetzungspartners weitergeführt wird. Aber entscheidend ist auch - ich sage das, weil da Reaktionen erfolgt sind -: Der Bundesrat ist ermächtigt, in der Verordnung Ausnahmen von diesem Grundsatz zu regeln.

Eine weitere Bemerkung: In Absatz 2 sind weitere Ausnahmen vorgesehen. Es handelt sich um Projekte, die förderungswürdig sind, für die sich zu engagieren aber die Wirtschaft nicht in der Lage oder nicht bereit ist. Wir haben also im Zusammenhang mit diesen Finanzierungsregeln doch einigen Handlungsspielraum.

Bürgi Hermann · Ständerat · 2009-03-16 | Lexipedia | Lexipedia