Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-17
Wortprotokoll
Es kann nicht genug betont werden: Das Bankgeheimnis hat nichts zu tun mit einem totalen Abschotten des Bankkunden gegenüber allen und allem. Es ist im Grunde genommen nichts anderes als ein Berufsgeheimnis, ähnlich dem Arzt- und Anwaltsgeheimnis. Diese gelten ja bekanntlich auch nicht absolut.
Klar ist, dass das Bankgeheimnis auch mit der Steuerpflicht in einem Spannungsverhältnis, ja in einer Konfliktsituation steht. Wenn aber in der Schweiz unterschieden wird zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, so entspricht dies nicht einfach einer untauglichen Differenzierung, ja gar einer arbiträren Gesetzgebung, sondern ist Ausdruck des Bildes, durch welches unser Staat mit Bezug auf den Menschen, der ihm gegenübersteht, generell und insbesondere auch bezüglich der Steuerpflicht geprägt ist. Der Staat mutet eben hierzulande den Steuerpflichtigen zu, dass sie von sich aus ihre Einkünfte und Vermögen deklarieren. Wenn sie dieser Pflicht überhaupt nicht oder nicht richtig nachkommen, so bleibt dies zwar nicht ungestraft. Wir wissen, dass auch Steuerhinterziehung strafbar ist, sogar massiv. Die Leute werden aber nicht gleich kriminalisiert. Das mögen all diejenigen bedenken, die auch innerstaatlich der Abschaffung dieser Differenzierung das Wort sprechen.
Nun ist klar, dass das Schweizer Bankgeheimnis durch die zunehmende Globalisierung und Internationalisierung eine neue Dimension und einen anderen Stellenwert erhalten hat. Und diese Situation hat sich natürlich durch die internationale Finanzkrise akzentuiert, die sich wie ein Flächenbrand in rasendem Tempo ausgebreitet hat, und [PAGE 222] selbstverständlich muss in diesem Zusammenhang auch das nicht akzeptable Verhalten der UBS in Amerika erwähnt werden. Dennoch ist in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass die Differenzierung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug und die damit verbundenen Rechtsfolgen, bis anhin zumindest, durch entsprechende Steuerabkommen - und das sind ja bekanntlich Staatsverträge - völkerrechtlich abgesichert waren.
Dass die Staaten, zumal in der jetzigen Zeit, angesichts der massiven staatlichen Interventionsmittel, alles Interesse haben, dass die Vermögenswerte ihrer Steuerpflichtigen auch tatsächlich besteuert werden, ist verständlich. Es darf aber in diesem Zusammenhang ein Zweifaches nicht verschwiegen werden: Erstens haben einige dieser Länder schon seit längerer Zeit dem Staat zu viel zugemutet, und es kann nicht angehen, dass sie nun anderen Ländern ihre Hochsteuerpolitik aufoktroyieren wollen. Nach wie vor muss es einem Staat unbenommen sein, zu bestimmen, was und in welchem Ausmass Aufgabe des Staates ist und über wie viele Steuer- und Abgabeerträge er verfügen muss, damit diese Aufgaben erfüllt werden können. Zweitens - es wurde schon mehrfach gesagt - kann man sich des bestimmten Eindruckes gewiss nicht erwehren, dass es hier nicht nur um Ethos geht, sondern eben auch um knallharte Interessenwahrung bezüglich der eigenen Finanzplätze.
Aber, wie gesagt, das umschriebene Interesse dieser Länder ist grundsätzlich nachvollziehbar, und es ist durch verschiedene Verhaltensweisen auch nach aussen dokumentiert worden. Das schliesst aber natürlich nicht aus, dass zur Erreichung dieses Ziels die angemessenen Mechanismen und Mittel angewendet werden. Die Beziehungen zwischen den Staaten sind völkerrechtlich durch eine Reihe zentraler Rechte und Pflichten geregelt, im Wesentlichen durch die Uno-Charta und in der Friendly Relations Declaration aus dem Jahre 1970. Zu diesen Grundsätzen gehören insbesondere die Achtung der Souveränität der einzelnen Staaten, das Interventionsverbot und der Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten, ungeachtet deren geografischer, wirtschaftlicher oder wie immer gearteter Grösse.
Die Art und Weise, wie sich einige Repräsentanten gewisser Staaten seit Tagen, Wochen und Monaten gegenüber unserem Land verhalten, ist nicht nur in höchstem Masse ungeziemend, ja unanständig - und fällt demzufolge auf diese Personen zurück -, sondern verletzt auch klar anerkannte diplomatische Gepflogenheiten und das Völkerrecht. Solche Verhaltensweisen - ich stimme da völlig mit anderen Kolleginnen und Kollegen überein - sind für die Schweiz schlicht nicht akzeptabel.
Es ist bedauerlich, dass es sich bei den Ländern, von denen die Angriffe vor allem ausgehen, auch um Staaten der EU geht, um Staaten zudem, bei denen die Schweiz bis heute davon ausgehen durfte, es würde sich um befreundete Staaten handeln. Den Repräsentanten dieser Länder darf die Frage ins Stammbuch geschrieben werden, was denn so hehre und schöne Worte im europäischen Verfassungsvertrag, wie beispielsweise "schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas, aus dem sich die unverletzlichen und unveräusserlichen Rechte des Menschen sowie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit als universelle Werte entwickelt haben" angesichts der Realitäten noch für einen Sinn haben. Die Frage drängt sich auf: Wo sind denn heute in diesen Staaten die Staatsmänner und Staatsfrauen vom Format eines Charles de Gaulle, eines Konrad Adenauer, eines Winston Churchill oder auch eines Helmut Schmidt?
Wir brauchen jetzt einen starken und einen geeinten Bundesrat; ich glaube, der Bundesrat ist auf der richtigen Linie. Wir brauchen aber auch eine starke Diplomatie, und da ist meines Erachtens die Aussenministerin gefordert. Denn unsere Aussenpolitik kann sich nicht in der Forderung nach Einhaltung der Menschenrechte erschöpfen, so wichtig diese auch sind. Aussenpolitik ist auch und in erster Linie Interessenpolitik, und die Interessen, die es zu wahren gilt, sind in erster Linie die Staatsziele gemäss Artikel 2 unserer Bundesverfassung.