Lexipedia

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-17

Wortprotokoll

Die Debatte um das Bankgeheimnis und vor allem die Frage 2, die Herr Kollege Frick in seiner Interpellation gestellt hat, haben bei mir Überlegungen zur Frage ausgelöst, weshalb der Schutz der Privatsphäre stets mit dem Begriff "Geheimnis" in Verbindung gebracht wird und weshalb das Geheimnis und nicht der Schutz privater Daten und der Privatsphäre im Vordergrund steht.

Der Schutz der Privatsphäre ist zweifellos eine zentrale und eine der vornehmsten Aufgaben des liberalen Rechtsstaates. Sind die Probleme, die wir heute - UBS sei Dank - haben, nicht auch auf diese Wortwahl zurückzuführen? Weshalb die Geheimniskrämerei? Gemäss Wikipedia ist ein Geheimnis "eine Information oder ein soziales Handeln, deren oder dessen Kenntnis unter wenigen Geheimnisträgern bleibt". Wir reden also weniger von denen, die es zu schützen gilt, als von denjenigen, die der Geheimhaltungspflicht unterstehen beziehungsweise die Geheimhaltung in Anspruch nehmen.

Der Begriff "Geheimnis" führt schnell in mythische oder gar religiöse Bereiche. In diesem Kontext eines Mysteriums bezeichnet er ein Ereignis, das rational nicht erklärbar ist. Damit vernebelt er den Blick auf klare gesetzliche und für alle Betroffenen fassbare Regelungen so konkreter Themen wie Geld, Besitz oder Steuerpflicht, aber auch des Rechts darauf, dass private Daten geschützt sein müssen. Mythen machen realitätsblind. Die Mystifizierung ist in diesem Zusammenhang aber längst eingetreten. Denken Sie nur an die absurde Forderung, das Bankgeheimnis auf Verfassungsstufe zu befördern. Dieser Realitätsblindheit verdanken wir unter anderem die Tatsache, dass wir heute immer nur reagieren und viel Handlungsspielraum verloren haben.

Sie dürfen mir glauben, dass ich weiss, was es bedeutet, Geheimnisträger zu sein. Ich bin es als Anwalt, als Verwaltungsrat einer Kantonalbank und - nicht zuletzt - als Mitglied beispielsweise einer parlamentarischen Kommission oder der Geschäftsprüfungsdelegation. In allen Bereichen kann es aber auch Konstellationen geben, in welchen das Geheimnis durchbrochen wird und der Geheimnisträger von seiner Schweigepflicht entbunden wird; unter Umständen sogar gegen seinen Willen.

Jetzt besteht die Chance, nicht einfach Forderungen von aussen nachzugeben, sondern klare und für alle verständliche Regelungen zu schaffen. Dabei darf nicht die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung im Vordergrund stehen. Diese wird nun einmal von den wenigsten verstanden; Herr Kollege Frick hat das in seinem Votum zu Recht erwähnt. Ich bin überzeugt, dass es auch in der Schweiz immer weniger sind, die das verstehen. Viel wichtiger ist es sicherzustellen, dass kein unkontrollierter Datenaustausch stattfindet und somit der überwiegende Teil unserer Bevölkerung in seiner Privatsphäre geschützt bleibt.

Der Staat hat rechtsstaatlich korrekte Amts- und Rechtshilfeverfahren zu garantieren; diese Verfahren sind nicht einfach Selbstläufer. Auf Gesuche kann nur und erst dann eingetreten werden, wenn - wie bei anderen prozessualen Eingriffen - ein konkreter und begründeter Verdacht besteht, dass Gesetze, hier vorab Steuergesetze, verletzt worden sind. Unter diesen Voraussetzungen ist unsere Finanzindustrie weiterhin in der Lage, gegenüber allen wirklichen Steueroasen, aber auch gegenüber Schnüffelstaaten einen fassbaren Vorsprung zu wahren. Dazu braucht es kein Markten und Gezerre um Begriffe, wie die unsägliche Diskussion um die Unterscheidung zwischen grober und leichter Steuerhinterziehung beispielsweise, sondern ein speditives und konstruktives Zusammenwirken zwischen Politik und Finanzindustrie.

Ich bin Herrn Kollege Graber sehr dankbar für seine Ausführungen. Er hat meines Erachtens bis jetzt das Wichtigste gesagt, nämlich dass es auch darum geht, darauf hinzuweisen, wo die Stärken unseres Finanzplatzes sind. Unser Finanzplatz hat sehr viele Qualitäten. Sie lassen sich nicht einfach auf die sogenannten Vorteile des Bankgeheimnisses reduzieren.

Noch etwas: Wir betonen hier die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre. Ich habe den Eindruck, dass deren Bedeutung in anderen Bereichen bisweilen sehr schnell relativiert wird. Wie oft wird doch über den angeblich übertriebenen Datenschutz gejammert, etwa wenn es darum geht, Konsumverhalten nicht als etwas Privates zu verstehen oder die schützenswerten Daten einzugrenzen. Ich erwarte, dass diejenigen, die dem Schutz privater Daten und der Privatsphäre insgesamt hier zu Recht eine grosse Bedeutung beimessen, dies in anderen Bereichen auch tun werden. Denn unberechtigtes staatliches, aber auch privates Schnüffeln gehört ja leider immer noch - ja, immer mehr - zur Tagesordnung.