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Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-17

Wortprotokoll

Shakespeare hat einmal geschrieben, dass schlechte Nachrichten nicht als Speer, sondern als Geschwader kommen. Herr Merz, ich habe in Bezug auf dieses Zitat oft an Sie gedacht. Denn wir erleben diese Geschwader nun seit Tagen, und wir haben sie auch in den vergangenen Monaten erlebt. Eine schlechte Nachricht jagt die nächste. Man könnte versucht sein, darüber die schlechten Nachrichten des Vortages zu vergessen. Das allerdings wäre falsch, denn wir müssen aus dieser ganzen Geschichte manche Lehre ziehen.

Ich habe meine Interpellation am 19. Dezember 2008 eingereicht. Die Antwort des Bundesrates datiert vom 18. Februar 2009, also vom Tag, an dem die Finma in den 300 UBS-Fällen das Bankgeheimnis und mit ihm verfassungsmässige Verfahrensrechte aushebeln liess. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass sich unser Bundespräsident gegen den Vorwurf der Führungslosigkeit wehrt. Ich muss aber auch sagen, dass ich diesen Vorwurf ein Stück weit verstehe, wenn ich die bundesrätliche Antwort auf meine Interpellation lese. Auf die Frage, wie sich die Probleme der UBS in den USA auf das Schweizer Bankgeheimnis auswirken - das war ja die Grundfrage meiner Interpellation -, bekomme ich unter anderem zur Antwort: "Diese Koordinationsarbeit ermöglicht insbesondere auch die Erkennung möglicher Auswirkungen der Angelegenheit auf den Finanzplatz Schweiz." Weiter: "Für den Bundesrat ist es zentral, dass die Zusammenarbeit zwischen den Schweizer und den US-Behörden im Rahmen der dafür vorgesehenen Kanäle der Amts- und Rechtshilfe sowie im Einklang mit der schweizerischen Rechtsordnung erfolgt."

Wenige Stunden später - Stunden, nicht etwa Tage, Wochen oder Monate! - waren die Rechtsordnung der Schweiz und das Bankgeheimnis durchlöchert bzw. ausgehebelt.

Man sagt ja: "Gouverner, c'est prévoir." Wenn dieser Satz stimmt, dann muss die Schweiz am Vormittag des 18. Februars und in der Frage, die wir heute behandeln, in der Tat regierungslos gewesen sein.

Derselbe Verdacht drängt sich auch bei der Antwort auf die Frage zu Liechtenstein auf - das ist die vierte Frage, die ich gestellt habe -: Welche Auswirkungen haben die Verhandlungen, die Liechtenstein bereits damals in Bezug auf das QI-Abkommen geführt hat? Seit Ende letzter Woche wissen wir mit aller Deutlichkeit, dass die Situation von Liechtenstein halt eben doch nicht so anders ist, als der Bundesrat am 18. Februar in der Antwort auf meine Interpellation geschrieben hat.

Leider bekommt man diesen Eindruck auch beim UBS-Stützungspaket - man kann die Sache nicht losgelöst von dieser Rettungsaktion für die UBS sehen. Eine klare Strategie fehlt bis heute, und das bei 6 Milliarden Franken! Das ist nicht [PAGE 213] nichts, das sind 6 Milliarden an Steuergeldern, auch wenn diese Anleihe mit einer Werthaltigkeit von 0 Franken in der Erfolgsrechnung erscheint. Diese Instant-Abschreibung der 6 Milliarden Franken auf 0 Franken in einer Sekunde ist technisch selbstverständlich korrekt und machbar; so geht das bei allen Subventionen, auch bei dieser. Aber gerade deshalb hat die Bevölkerung ein Recht darauf zu hören, was der Bund mit dieser Anleihe und mit diesen Fragen rund um die UBS und ihre Rolle in den USA getan bzw. nicht getan hat.

Gleiches gilt meiner Meinung nach für das amerikanische Ultimatum. Die Kommunikation dazu war und ist bisher zutiefst unbefriedigend. Als Mitglied der Finanzkommission - die notabene die Auswirkungen des Massnahmenpaketes betreffend die UBS immer wieder traktandiert hat und in diesem Zusammenhang auch sehr ausführlich von den verschiedenen beteiligten Akteuren informiert wurde - weiss ich bis heute nicht, zu welchem Zeitpunkt das Ultimatumsdatum des 18. Februars von den USA erstmals erwähnt worden ist.

Ich verlange, dass der Bundesrat in dieser Frage ohne Wenn und Aber Klarheit schafft. Ich finde es unerträglich, dass dieses Datum bisher nicht genannt worden ist. Herr Bundespräsident, man könnte aus dieser Nichtkommunikation Schlüsse ziehen, die nicht geeignet sind, das beschädigte Vertrauen in den Rechtsstaat Schweiz zu stärken. Immerhin kommt kein befreundeter Staat aus dem Nichts mit einem Ultimatum von zwei bis drei Tagen. Der Bundesrat hat bisher davon gesprochen, im Dezember 2008 sei zum ersten Mal mit Fristen operiert worden. Hier bitte ich Sie, Herr Bundespräsident Merz, uns reinen Wein einzuschenken - da bin ich der gleichen Meinung wie Kollege Frick - und uns klipp und klar zu sagen, was für eine Frist im Dezember 2008 genannt worden ist, zu welchem Zeitpunkt die USA zum allerersten Mal das Datum des 18. Februars 2009 erwähnt haben und ob dies zuhanden der UBS, der Finma, des Eidgenössischen Finanzdepartementes oder zuhanden aller war. Das, Herr Bundespräsident, will ich hier und heute beantwortet haben.

Etwas anderes ist die Frage, was uns das ganze UBS-Schlamassel gekostet hat. Ich habe gehört, für die Bearbeitung der amerikanischen Gesuche seien viele zusätzliche Mitarbeiter eingestellt worden; man redet von 40 zusätzlichen Stellen. Vielleicht arbeiten diese Leute ja immer noch im Finanzdepartement; ich weiss es nicht. Ich weiss aber, dass das ganz sicher nicht gratis war bzw. ist. Ich nehme an, dass diese Kosten - mindestens bis jetzt - nicht auf die UBS überwälzt worden sind. Bis jetzt bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass man nach dem Verursacherprinzip Rechnung stellt.

Ich möchte also wissen, was das Ganze die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bis jetzt gekostet hat, unabhängig von den toxischen Papieren bei der Nationalbank, unabhängig von den 6 Milliarden Franken. Einfach zur Erinnerung: Steuerzahler, das sind die, die ihre Steuern nicht hinterziehen, sondern einzahlen.

Eingangs habe ich gesagt, man müsse die Lehren aus den Fehlern ziehen. Offenbar macht der Bundesrat das heute. Ich bin froh, dass wir heute einen bundesrätlichen Ausschuss und eine Arbeitsgruppe - man kann ihr auch Task-Force sagen, aber Arbeitsgruppe tönt besser - haben, dafür danke ich Ihnen auch, Herr Bundespräsident Merz. Ich habe das in Ziffer 3 der Interpellation angeregt und bin sehr zufrieden, dass das unterdessen umgesetzt ist. Ich erwarte allerdings, dass die Berichte der Arbeitsgruppe auch den interessierten Kommissionen zur Verfügung gestellt werden. Ich bitte Sie, Herr Bundespräsident Merz, heute dazu konkret noch etwas zu sagen; um möglichst nicht mit Hamlet sprechen zu müssen: "Der Rest ist Schweigen."

Zur dringlichen Interpellation von Kollege Frick äussere ich mich in der Debatte; an dieser Stelle nur so viel: Ich möchte ihm herzlich dafür danken, dass er mit seiner dringlichen Interpellation die relevanten Fragen zur aktuellen Situation aufgeworfen hat. Das ermöglicht uns, die allerneuesten Informationen zu bekommen. Wir teilen sicher zwei Anliegen, das entnehme ich seiner Interpellation: erstens die Sorge um die Reputation des Schweizer Finanzplatzes und zweitens die feste Überzeugung, lieber Bruno, dass das Schweizer Bankgeheimnis, also die Privatsphäre der Kunden, weiterhin geschützt werden muss. Daran können auch die Verbalinjurien unseres Genossen Steinbrück in Deutschland nichts ändern. Keinen Schutz darf es allerdings für ausländische Steuerhinterzieher, also für sogenannte Steuerflüchtlinge, geben. Ich nehme an, dass wir auch dieses Anliegen teilen.

Dass gewisse UBS-Banker in den USA nachweislich und aktiv Hand geboten haben für Steuerhinterziehung in grossem Massstab, ist der Ursprung des ganzen Schlamassels, über das wir heute wohl nicht das letzte Mal diskutieren müssen.