Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-17

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat letzten Freitag einen Entscheid gefällt; er hat entschieden, dass die Schweiz die OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen übernehmen will. Dieser Entscheid ist spät gefällt worden, aus meiner Sicht viel zu spät. Er ist vor allem auch aus der Defensive heraus gefällt worden, er ist unter Druck gefällt worden, sozusagen im letzten Moment. Es ist für mich ein Musterbeispiel einer Politik, die nicht vorausschauend handelt.

Es ist wahrscheinlich jetzt auch nicht mehr der Zeitpunkt, in dem die Schweiz wirklich Bedingungen stellen kann; diese Chance haben wir vermutlich verpasst. Der Preis, den wir dafür bezahlen, ist hoch. Es ist ein hoher Preis, und zwar nicht unbedingt, weil wir jetzt den Informationsaustausch in Steuerfragen pflegen werden, sondern weil wir nach wie vor Unklarheiten haben, weil die Glaubwürdigkeit unseres Landes und unserer Regierung gelitten hat und weil dieser Entscheid nicht den Eindruck macht, dass er wirklich durchdacht ist. Der Entscheid enthält Widersprüchlichkeiten, er verunsichert die Bevölkerung. Er verunsichert vermutlich auch ausländische Bankkundinnen und Bankkunden, die ja seit dem 18. Februar dieses Jahres wissen, dass die Schweiz unter Umständen erpressbar ist.

Es kommt hinzu, dass ich nicht sicher bin, ob die Schweiz mit diesem Entscheid wirklich bereits aus dem Schneider ist. Ich ziehe dieses doch sehr ernüchternde Fazit vor allem auch deshalb, weil der Bundesrat mehr als zehn Jahre Zeit gehabt hätte, einen solchen Entscheid sorgfältig vorzubereiten - wenn man eben nicht die Augen davor verschlossen hätte, dass Probleme anstehen, dass sich die Probleme verschärfen. Wer sich in den letzten Tagen die Augen gerieben hat, z. B. über den Ton, der zum Teil angeschlagen wurde, oder über Listen, die bei der OECD im Gespräch waren, der hat vielleicht einfach in den letzten zehn Jahren nicht verfolgt, was sich da wirklich angebahnt hat.

Ich habe ein wenig in den Protokollen nachgeschaut. Da gab es im Nationalrat die Interpellation Strahm 98.3177 zur Frage, ob die Schweiz diese OECD-Empfehlungen über schädlichen Steuerwettbewerb nicht nur übernehmen würde, sondern ob wir sie mittragen würden. Sie erinnern sich: Die Schweiz hatte sich damals der Stimme enthalten. Ich lese Ihnen nur einen Satz aus der Antwort von Bundesrat Villiger [PAGE 217] vor - es ist übrigens genau neun Jahre her, dass er das gesagt hat -: "Doch Herr Strahm hat in einem Punkt Recht: Der Druck auf die Schweiz in Bezug auf Bankgeheimnis, Amtshilfe und Rechtshilfe ist in den letzten Jahren gestiegen." Das war am 16. März 2000, vor neun Jahren!

Ich glaube, es ist nicht überraschend, und man darf sich da wirklich auch nicht die Augen reiben. Ich führe Ihnen nur noch ein Zitat von Herrn Bundesrat Villiger an; das tröstet Sie vielleicht ein bisschen, Herr Bundespräsident. Herr Villiger hat gesagt, er glaube, dass die Schweizer eher ihren Finanzminister auswechseln als das Bankgeheimnis aufgeben würden. Das ist ja jetzt wenigstens nicht geschehen, Herr Bundespräsident, Sie sind nach wie vor im Amt. Trotzdem glaube ich, dass wir die Probleme nicht gelöst haben.

Der Bundesrat hat jetzt entschieden, dass wir unseren Vorbehalt zu Artikel 26 des OECD-Musterabkommens aufgeben. Der Bundesrat will all das im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen regeln. Dazu hätte ich jetzt drei ganz konkrete Fragen an Sie, Herr Bundespräsident:

1. Warum hat sich der Bundesrat nicht zu den Rechtshilfeverfahren geäussert? Ist der Bundesrat der Meinung, dass im Bereich der Rechtshilfe bei Steuerhinterziehung weiterhin keine Zusammenarbeit mit dem Ausland möglich sein soll? Wie würden Sie allenfalls diese Differenz zwischen Amts- und Rechtshilfe erklären? Und umgekehrt: Würde dann der Bundesrat das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen anpassen? Ich frage Sie das, weil Sie dazu am letzten Freitag nichts gesagt haben.

2. Der Bundesrat hat am letzten Freitag immer wieder betont, dass sich für die Schweizer Steuerpflichtigen mit diesem Entscheid nichts ändern soll. Tatsache ist aber: Wenn wir dem Ausland in Sachen Steuerhinterziehung entgegenkommen, würde das dazu führen, dass die Schweizer Steuerbehörden in Sachen Information schlechter behandelt werden als ausländische Steuerbehörden. Es ist eigentlich eine Diskriminierung der schweizerischen Steuerbehörden, weil sie dann eben weniger Zugang zu Informationen haben als ausländische Steuerbehörden. Ich frage mich einfach, wie Sie das sachlich begründen. Ich verstehe zwar politisch, dass Sie die Schweizer Steuerpflichtigen trösten oder beruhigen wollten, indem Sie sagten, dass sich für sie gar nichts ändere. Das OECD-Musterabkommen, das Sie ja jetzt übernehmen wollen, sagt unter anderem aber auch, dass es eine Gleichbehandlung von in- und ausländischen Steuerbehörden braucht; das gehört zu diesem Musterabkommen, und das wollen Sie ja übernehmen. Da hätten Sie also wieder einen Widerspruch.

3. Zur Frage der Verfahren: Sie wissen, dass auch in der Auseinandersetzung mit den USA die Dauer der Verfahren ein Thema war, das wir schlecht erklären und begründen können. Sie haben im Nationalrat gesagt - ich habe das in einer Antwort auf eine Frage der CVP-Fraktion nachgelesen -, dass ja die Beschleunigungsgebote heute schon gelten würden. Diese haben aber ganz offensichtlich nicht viel gebracht. Meine Frage an Sie, Herr Bundespräsident: Plant der Bundesrat hier auch noch eine Änderung? Wird er versuchen, die Verfahren wirklich noch zu straffen? Ich glaube nämlich, dass das in der internationalen Zusammenarbeit auch hilfreich wäre.

Zum Schluss noch eine Frage, die Sie vielleicht etwas erstaunt, Herr Bundespräsident. Es würde mich interessieren - wir haben ja das Bankgeheimnis immer verteidigt, jetzt sind wir bereit, im Einzelfall auf begründeten Verdacht hin eben auch Amtshilfe bei Steuerhinterziehung zu leisten -, wie effizient das eigentlich ist. Ist es eigentlich effizient, wenn die ausländischen Steuerbehörden dann zuerst einen Verdacht haben müssen, diesen begründen müssen und dann im Einzelfall an unsere Steuerbehörden gelangen können? Und wie effizient ist eigentlich der automatische Informationsaustausch? Funktioniert das überhaupt, wenn Hunderttausende von Daten ausgetauscht werden? Kann man sich überhaupt etwas darunter vorstellen? Es würde mich interessieren, wie das funktioniert. Ich bin sicher, dass Sie sich dazu ausgiebig Überlegungen gemacht haben, da sich die Schweiz ja so vehement dagegen wehrt. Wehrt sich die Schweiz dagegen, weil es effizient ist, weil es vielleicht zu effizient ist? Oder wehrt sie sich dagegen, weil es ineffizient ist? Ich glaube, dass wir diese Diskussion unbedingt noch führen sollten.

"Gouverner c'est prévoir." Das ist ein bekanntes Sprichwort. Ich habe davon noch nicht so viel gemerkt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, Herr Bundespräsident. Ich lasse mich auch gerne überraschen von einer Strategie, die ich vielleicht jetzt noch nicht durchschaut habe, die Sie aber mit Ihrem Entscheid vom letzten Freitag doch ganz klar verfolgen wollen. Falls Ihre Strategie aber darin bestehen sollte, weiterhin verzögern zu wollen, falls Sie hoffen, jetzt in jahrelangen Verhandlungen von Doppelbesteuerungsabkommen diese Sache aussitzen zu können, muss ich Ihnen heute schon sagen, dass ich eine solche Strategie nicht unterstützen würde. Ich würde sie auch deshalb nicht unterstützen, weil es bedeuten würde, dass wir in der Defensive verharren, statt endlich aufzuzeigen, was der Schweizer Finanzplatz wirklich zu bieten hat. Da bin ich auch mit meinen Vorrednern einig: Ich glaube, wir sollten uns möglichst rasch dem zuwenden, was unser Finanzplatz zu bieten hat. Wir sollten die Konditionen dort verbessern, wo wir noch etwas zu verbessern haben, und unseren Finanzplatz jetzt in einer solchen offensiven Art international darstellen. Wir sollten aber sicher nicht versuchen, die Sache weiter hinauszuzögern.