Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-17
Wortprotokoll
Nach der Behandlung der Ergänzungsregel zur Schuldenbremse im Nationalrat verbleiben lediglich zwei Differenzen. Die eine ist redaktioneller, die andere formeller Natur. Die Kommission hat heute getagt; sie beantragt Ihnen, bei beiden Differenzen dem Nationalrat zu folgen.
Bei der ersten Differenz, bei Artikel 17b Absatz 2bis, handelt es sich wie gesagt um eine redaktionelle Anpassung. Sie mögen sich erinnern, dass ich bereits in der letzten Session im Rat darauf aufmerksam gemacht habe. Ich habe damals gesagt - ich zitiere mich zur Abwechslung einmal selbst -: "Im Nachgang zu unseren Beratungen ist seitens des Finanzdepartementes im Übrigen noch eine neue Formulierung für diesen Absatz eingegangen, die eine gewisse Unklarheit hinsichtlich der Frage, ob sich die Fristerstreckung ebenfalls auf erneuerte Fristen nach Absatz 2 bezieht, beseitigt. Meines Erachtens ist dies ohne Weiteres so zu verstehen. Wir sind heute Erstrat. Ich konnte nicht mehr Rücksprache mit der Kommission nehmen und beantrage Ihnen daher, zurzeit bei unserer Fassung von Absatz 2bis zu bleiben. Es bleibt dem Finanzdepartement dabei unbenommen, [PAGE 207] seine Formulierung in der nationalrätlichen Schwesterkommission einzubringen." Exakt das hat das Finanzdepartement getan. Das Resultat liegt mit der neuen Fassung von Artikel 17b Absatz 2bis vor. Wie gesagt, beantragen wir Ihnen hier Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.
Die zweite Differenz betrifft Artikel 66 Absatz 1. Da sehen Sie, dass bei unserer Behandlung des Geschäftes in der Wintersession noch nicht eingesetzt worden ist, wie weit sich der Stand des Ausgleichskontos bei Inkrafttreten der Änderung reduzieren soll. Nun steht in der Fassung des Nationalrates "um eine Milliarde Franken". Worum geht es? Während der vergangenen Jahre hat der Bundesrat die Politik verfolgt, dass ausserordentliche Ausgaben, die nicht durch ausserordentliche Einnahmen finanziert sind, durch Überschüsse im ordentlichen Haushalt finanziert werden. Er wurde dabei vom Parlament unterstützt.
Diese Überschüsse wurden dem Ausgleichskonto gutgeschrieben. Sie wurden aber gewissermassen verwendet, um den Fehlbetrag im ausserordentlichen Haushalt zu finanzieren. Wenn man nicht will, dass man den gleichen Betrag zweimal verbraucht, muss man das Ausgleichskonto um den Saldo der ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen während der ganzen Zeit der Gültigkeit der Schuldenbremse absenken.
In der Botschaft wird dieser Betrag genannt; zu dieser Zeit betrug der Saldo noch 1,1 Milliarden Franken. Nach Abschluss der Rechnung 2008 wurde er auf 962 Millionen gesenkt, und der Bundesrat schlägt hier gewissermassen den Mittelwert von 1 Milliarde Franken vor.
Wir haben uns heute Morgen dieser Fassung angeschlossen und beantragen Ihnen, dasselbe zu tun.